Anfrage - 19/SVV/1090

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wenn ich mich richtig erinnere, hatte der abgewählte Baubeigeordnete der Gnen sein Wohnhaus deutlich größer gebaut als baurechtlich erlaubt. Der damalige Oberbürgermeister hat im Nachgang als Disziplinarmaßnahme eine Kürzung der Bezüge sanktioniert.

Nach Medienberichten hat sich der grüne Baubeigeordnete um eine gerichtliche Entscheidung bemüht.

 

 

Welchen Sachstand kann der Oberbürgermeister zu den dienstrechtlichen Sanktionen des abgehlten ehemaligen Baubeigeordneten berichten?

 

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