Beschlussvorlage - 19/SVV/1099

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gemäß § 30 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Brandenburgischen Kommunalakademie über die örtliche Prüfung der Wirtschaftsführung r die Haushaltsjahre 2019 und 2020 einschließlich der Prüfung des Jahresabschlusses und der Verbandskasse des Zweckverbandes Brandenburgische Kommunalakademie.


 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist Mitglied im Zweckverband Brandenburgische Kommunalakademie. Der Zweckverband übernimmt für seine Mitglieder insbesondere die Aufgaben der Aus- und Fortbildung ihrer Beschäftigten.

 

Nach § 30 GKGBbg obliegt die örtliche Prüfung des Zweckverbandes dem Rechnungsprüfungsamt des kommunalen Verbandsmitgliedes, dem die Zuständigkeit für die örtliche Prüfung durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung oder durch die Verbandssatzung übertragen wurde. Auch kann die Prüfung dauerhaft auf das Rechnungsprüfungsamt übertragen werden, wo der Zweckverband seinen Sitz hat.

 

Gemäß § 14 Abs. 2 der Verbandssatzung bestimmt die Verbandsversammlung, welchem Verbandsmitglied durch öffentlich-rechtlichen Vertrag die Rechnungsprüfung übertragen wird. Die Verbandsversammlung beschloss in ihrer Sitzung am 05.04.2019, dem Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Potsdam die örtliche Prüfung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 zu übertragen.

 

Dem Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Potsdam wurde bereits die Prüfung der Jahresabschlüsse des Zweckverbandes für die Jahre 2008 bis 2010 sowie 2013 bis 2018 auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen übertragen.

 

Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedarf gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 24 BbgKVerf eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung.

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Potsdam hat - vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung - seine Bereitschaft erklärt, die örtliche Prüfung für weitere zwei Jahre durchzuführen, und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Abschluss der Vereinbarung zuzustimmen.

 

 

 

Anlage

Öffentlich-rechtlicher Vertrag gemäß § 30 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg)


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten der Prüfung trägt der Zweckverband. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand in Anlehnung an den Runderlass des Ministeriums des Inneren Nr. 1/2006 vom 20.02.2006 und wird nach Abschluss der Prüfung fällig.

 

Der Aufwand der Prüfung ist von verschiedenen Faktoren abhängig (u. a. Prüfungsbereitschaft und Prüfungsunterstützung des Zweckverbandes, Vorliegen besonderer Geschäftsvorfälle und Risiken). In der Vergangenheit betrug der dem Zweckverband in Rechnung gestellte Aufwand für Jahresabschlussprüfungen zwischen 7 T€ und 14 T€. Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 im Jahr 2020 und des Jahresabschlusses 2020 im Jahr 2021 wird nach vorsichtiger Schätzung jeweils mit einem Ertrag in Höhe von 5 T€ gerechnet.


 

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Anlagen

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