Beschlussvorlage - 19/SVV/1128
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzielle Unterstützung bei der Betreuung von Flüchtlingskindern in Kindertagesbetreuung 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB 2 Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
30.10.2019
|
Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss möge beschließen:
- Den freien Trägern der Kindertagesbetreuung und Tagespflegepersonen wird für den zusätzlichen Aufwand, welcher im Rahmen der Betreuung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien entsteht, pauschal 240,00 EUR pro Flüchtlingskind und Monat für das Jahr 2019 erstattet.
- Die Pauschale wird gewährt
- auf der Grundlage einer Abrechnung der betreuten Kinder nach vollen Monaten,
- für betreute Kinder in den Altersgruppen von 0 bis zum Ende des
Grundschulalters, unabhängig vom Betreuungsumfang,
- in der Regel maximal für 12 Monate für das jeweilige Kind, beginnend ab der
erstmaligen Aufnahme des Kindes in Kindertagesbetreuung in der Landeshauptstadt Potsdam. Die Gewährung über 12 Monate hinaus ist im begründeten Einzelfall durch den Fachbereich Bildung, Jugend und Sport auf Antrag möglich
- Sollte das Land Brandenburg kurzfristig eine analoge Regelung durch ein Landesgesetz erlassen, entfällt die Gewährung der Pauschale durch die Landeshauptstadt Potsdam ersatzlos.
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Die Betreuung der Kinder von Flüchtlingsfamilien stellt die freien Träger weiterhin vor besondere Herausforderungen. Eltern und Kinder verschiedener Kulturen bringen neben den Sprachschwierigkeiten die unterschiedlichsten Erlebnisse mit, die es bei einer Aufnahme in eine Kindertagesstätte gemeinsam im Netzwerk zu begleiten gilt. Pädagoginnen und Pädagogen müssen bei einer im Bundesdurchschnitt schlechten Fachkraft-Kind-Relation und somit wenigen personellen Ressourcen in die Lage versetzt werden, im Rahmen der interdisziplinären Vernetzung konzeptionell und im individuellen Einzelfall agieren zu können. Die Kinder und Eltern verstehen die Sprache nicht, haben sehr unterschiedliche Erziehungsansätze sowie Existenz-, Zukunfts- und Trennungsängste.
Ohne die Landesregierung aus der Verantwortung zu lassen, sollen weiterführend praktische, schnell umsetzbare Lösungen in den Kindertagesbetreuungsstandorten greifen. Der Schutz und die gezielte Begleitung der Kinder, der Eltern und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss eine Kernaufgabe im Rahmen der Umsetzung des Bildung- und Erziehungsauftrags bleiben.
Diese pauschale Finanzierung von zusätzlichem Aufwand in der Kindertagesbetreuung soll im Jahr 2019 weiterführend ausschließlich für Kinder von Flüchtlingsfamilien (Asylbewerberfamilien) gewährt werden.
Um für alle Kinder einen gleichwertigen Zugang zu hoher Qualität in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung sicherzustellen sind gezielte Verbesserungen in der Qualität der Kindertagesbetreuung notwendig und das auf der Bundes- Landes- und Kommunalebene. Gute Betreuungsschlüssel, vielfältige pädagogische Angebote und die Qualifizierung der Fachkräfte haben Priorität. Insbesondere zum Abbau von herkunftsbedingten Ungleichheiten hat der weitere Ausbau qualitativ hochwertiger Angebote der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung einen hohen Stellenwert.
Die Personalschlüssel sind rechnerische Größen, die weiterführend in der Diskussion bleiben, um u.a. auch jeglichen Herausforderungen bei individuellen Auffälligkeiten, sozial-emotionalen Störungen, Migrationsarbeit, Arbeit mit Flüchtlingen usw. gerecht zu werden.
Die Gewährung der vorgeschlagenen Pauschale in Analogie eines Förderbedarfes für körperlich behinderte Kinder ist eine s.g. freiwillige Leistung der LHP. Die Landeshauptstadt Potsdam bestimmt bei Gewährung dieser Pauschale, dass durch die Betreuung von Flüchtlingskindern, Kosten über die Regelausstattung hinaus im Rahmen des Kindertagesbetreuungsangebots entstehen und diese im Sinne des § 16 Abs. 1 KitaG anerkannt werden.
Die Feststellung des Flüchtlingsstatus erfolgt weiterhin mit dem Bescheid über die Feststellung des Rechtsanspruchs.
Die Gewährung dieser Pauschale erfolgt mit der Zweckbindung, dass der jeweilige freie Träger diese Mittel zweckentsprechend für zusätzlichen Aufwand bei der Betreuung von Flüchtlingskindern einsetzt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Fazit finanzielle Auswirkungen:
Eine Gewährung im Jahr 2019 bedeutet bei Annahme von bis zu 50 betreuten Flüchtlingskindern einen Gesamtaufwand von ca. 144.000 EUR (50 Kinder * 240,00 EUR * 12 Monate).
Die zu gewährenden finanziellen Finanzmittel sind in der Haushaltsplanung 2019 im Unterprodukt 3650200 berücksichtigt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
94,5 kB
|