Beschlussvorlage - 19/SVV/1126

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Gründung der „Gesundheitsakademie Potsdam gemeinnützige GmbH“ durch die Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH mit einem Geschäftsanteil von 28 %, durch die Hoffbauer-Stiftung mit einem Geschäftsanteil von 51 % und durch das Evangelische Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin mit einem Geschäftsanteil von 21%.

 

  1. Gesellschaftsvertrag der „Gesundheitsakademie Potsdam gemeinnützige GmbH“ gemäß Anlage.


 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

 

I. Sachverhalt

 

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist Alleingesellschafterin der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH (KEvB).

 

Gemäß Krankenhausplan des Landes Brandenburg betreibt die KEvB eine Ausbildungsstätte, in der verschiedene Schulenr Pflegeberufe und Medizinisch-technische Assistenzberufe, die primär in der Krankenhausversorgung eingesetzt werden, zugelassen sind. Diese Ausbildungsstätte ist organisatorisch in der Struktureinheit der KEvB „Gesundheitsakademie Ernst von Bergmann“ verankert.

 

 

II. Handlungsbedarf

 

  1. Status Quo

 

Bislang werden in der Bundesrepublik Deutschland für die Pflege verschiedene Berufe ausgebildet, und zwar:

 

Altenpfleger/innen, die in zugelassenen Schulen für Altenpflegeberufe ihre theoretische Ausbildung erhalten, einerseits und andererseits Gesundheits- und Krankenpfleger/innen bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen, die in entsprechend zugelassenen Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ihre theoretische Ausbildung erhalten.

 

Die KEvB betreibt eine entsprechende Schule für Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.

 

Zum 01.01.2020 wird eine grundlegende Änderung der Pflegeausbildung durch das Pflegeberufe(reform)gesetz (PflBRefG) in Kraft treten. Diese Änderung bedeutet, dass primär nur noch die sogenannte generalistische Pflegeausbildung stattfinden wird und die vordergründige Trennung in der Ausbildung der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege grundsätzlich entfällt.

 

Auch wenn im Rahmen der generalistischen Pflegeausbildung ab dem 3. Ausbildungsjahr ein Vertiefungsbereich gewählt wird, werden alle Auszubildenden im Rahmen der Ausbildung praktische Einsätze mit jeweils zeitlichen Umfängen von 3 Wochen in der Kinderklinik, 10 Wochen in der ambulanten und 10 Wochen in der stationären Pflege sowie 10 Wochen in der Pflege im Krankenhaus innerhalb der ersten zwei Ausbildungsjahre absolvieren müssen. Innerhalb des dritten Ausbildungsjahres haben sie einen praktischen Einsatz mit einem zeitlichen Volumen von 3 Wochen in der psychiatrischen Versorgung zu absolvieren.

Für die Auszubildenden besteht im Rahmen des Wahlrechtes gemäß § 59 PflBRefG auch die Möglichkeit, anstatt eines generalistischen Ausbildungsabschlusses die bisherigen Abschlüsse als Kinderkrankenpfleger*innen/Altenpfleger*innen erwerben zu können. Gemäß den Ausführungen des Bundesgesundheitsministeriums wird die neue generalistische Pflegeausbildung über die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in anderen EU-Mitgliedstaaten automatisch anerkannt werden. Die gesonderten Abschlüsse in der Altenpflege und der Kinderkrankenpflege können weiterhin im Rahmen einer Einzelfallprüfung in anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden. (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegeberufegesetz.html)

 

Aufgrund des PflBRefG werden die berufsausbildenden Schulen der Gesundheits- und Krankenpflege und der Altenpflege enger zusammenarbeiten müssen, da sie ab 2020 in Zukunft den gleichen Beruf ausbilden werden. In dieser Situation müssen frühzeitig strategische Partner für eine gemeinsame Umsetzung des neuen Ausbildungsganges definiert und gebunden werden.

 

Aus diesen Überlegungen heraus wurden durch die KEvB, die Hoffbauer Stiftung und das Evangelische Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin gemeinsame Kooperations- und Entwicklungsoptionen bis hin zum Aufbau einer gemeinsamen Berufsschule abgewogen. Die Wahl der strategischen Kooperationspartner erfolgte unter anderem vor dem Hintergrund, dass die derzeitigen Schulen bei einer strategischen Zusammenarbeit zugleich gegenseitig ihre derzeitigen Kooperationspartner für die notwendigen praktischen Einsätze nutzen können. Zudem kann auf die pädagogische, didaktische und auch fachwissenschaftliche Kompetenz der vorhandenen Lehrer zurückgegriffen werden.

 

Nach Einschätzung der Partner kann die Zielsetzung einer gemeinsamen Ausbildung am ehesten in einer gemeinsamen Gesellschaftsstruktur umgesetzt werden. Eine räumliche Zusammenführung der Bildungseinrichtungen soll in einem Schulneubau erfolgen, der seitens der Hoffbauer Stiftung auf Hermannswerder in der LHP geplant und errichtet wird.

 

Jeder Partner soll perspektivisch seine aktuellen Ausbildungsgänge in die neue Bildungseinrichtung einbringen, wobei die Bildungseinrichtung zunächst mit der generalistischen Pflegeausbildung ihren Betrieb aufnehmen wird. Darüber hinaus soll ein an den Bedarfen der Partner orientiertes Aus- und Weiterbildungsangebot vorgehalten und weiterentwickelt werden. Dieses umfasst auch die Ausbildung eigener und für den Schulbetrieb notwendig nachzuweisender Pädagogen.

Auch wenn die theoretische Ausbildung in der neuen Bildungseinrichtung zusammengeführt werden soll, so werden die einzelnen Auszubildenden der KEvB und ihrer Tochtergesellschaften auch in Zukunft weiterhin ihre Ausbildungsverhältnisse mit der jeweiligen Gesellschaft der KEvB schließen.

 

 

  1. Entwicklungsmöglichkeiten

 

Mit der Gründung der gemeinsamen Gesellschaft Gesundheitsakademie Potsdam gemeinnützige GmbH“ sollen die derzeitigen Angebote der 3 Gesellschafter zusammengeführt, Weiterentwicklungen realisiert und die Ressourcen (räumlich wie auch personell) gemeinsam genutzt werden.

 

Mit Blick auf die Entwicklungen der Pflegeschulen, insbesondere die Neuaufstellung der gemeinsamen Schule von Vivantes und der Charité in Berlin, werden folgende Ziele mit der neuen Bildungseinrichtung verfolgt: 

 

  • Schaffung eines attraktiven Angebotes und einer sehr guten und modernen Lernatmosphäre,
  • weiterer Ausbau von Ausbildungsplätzen,
  • Etablierung neuer Bildungsgänge und somit Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit zur Gewinnung von Auszubildenden.

 

a)      Status Quo Gesundheitsakademie Ernst von Bergmann

 

Die Ausbildungsstätte der KEvB verfügt über insgesamt 490 Ausbildungsplätze in den Ausbildungsgängen der einjährigen Gesundheits- und Krankenpflegehilfe, der dreijährigen Gesundheits- und Krankenpflege, der dreijährigen Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, der Medizinisch-technischen Laboratoriums­assistenz, der Medizinisch-technischen Radiologieassistenz, der Operationstechnischen Assistenz, der Anästhesie-technischen Assistenz sowie im Bereich der Notfallsanitäter.

 

 

b)      Status Quo Schule Hoffbauer Stiftung 

 

Die Ausbildungsstätte der Hoffbauer Stiftung verfügt über 190 genehmigte Ausbildungsplätze in den Ausbildungsgängen der einjährigen Ausbildung zur Altenpflegehilfe (Altenpflegehelfer), der dreijährigen Ausbildung zur Altenpflege in Vollzeit, der vierjährigen berufsbegleitenden Ausbildung zur Altenpflege.

 

c)      Status Quo Schule Evangelisches Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin

 

Die Ausbildungsstätte des Evangelischen Diankonissenhauses Berlin Teltow Lehnin verfügt über 80 Ausbildungsplätze in den Ausbildungsgängen der einjährigen Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegehilfe, der dreijährigen Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflege sowie der dreijährigen Ausbildung zur Altenpflege.

 

d)      Gesellschaft „Gesundheitsakademie Potsdam GmbH“

 

In der gemeinsamen Gesellschaft sollen die Erfahrungen und Expertisen der bisherigen Bildungsangebote der Bildungsträger gebündelt werden. So soll die Ausbildungskapazität in der Pflege sowie in den anderen Bildungsgängen deutlich erweitert werden. Allein in den Pflegeberufen sollen in Zukunft 560 Plätze zur Verfügung gestellt werden. Über alle Bildungsbereiche hinweg soll eine Kapazität von ca. 1000 Ausbildungsplätzen in 2024 realisiert werden. Die Erfahrungen und konzeptionellen Grundlagen der berufsbegleitenden Ausbildung sollen auch in der neuen Gesellschaft genutzt werden.

 

Um die erhöhten Auszubildendenzahlen gut unterzubringen, ist der Aufbau von weiteren Wohnheimplätzen geplant.

 

 

  1. Wirtschaftlichkeit

 

Die drei Bildungseinrichtungen werden im ersten Schritt ihre derzeitigen Ausbildungsgänge der Pflege in die neue Gesellschaft einbringen. Perspektivisch sollen alle aktuellen Ausbildungsgänge in die neue Bildungseinrichtung eingebracht werden.

 

Der Aufbau der gemeinsamen Gesundheitsakademie in Verbindung mit dem Neubau soll für den geplanten Ausbau der Ausbildungsgänge in ausreichendem Umfang modern ausgestattete Raum­ressourcen sicherstellen. So ist insbesondere ein Schwerpunkt auf der IT-technischen Ausstattung, um bereits in der Ausbildungsphase der fortgeschrittenen Digitalisierung im medizinischen und pflegerischen Bereich Rechnung zu tragen.

Darüber hinaus soll den Auszubildenden ein Zugang zu modernen Lehrmitteln und Unterstützung durch e-learning-Angebote erleichtert werden.

 

In der Gesellschaft werden unter Einbezug der notwendigen Investitionskosten für den geplanten Schulneubau in Form einer Miete gemäß Businessplan ab dem zweiten Geschäftsjahr Jahresüberschüsse erwartet. Der Businessplan kann im Bereich Beteiligungsmanagement der LHP eingesehen werden.

 

28 Mitarbeitende der Gesundheitsakademie Ernst von Bergmann werden in die Gesellschaft Gesundheitsakademie Potsdam gemeinnützige GmbH“ unter Einbeziehung des KEvB-Betriebsrates überführt. Für sie wird neben den gesetzlichen Schutzbestimmungen gelten, dass die zuletzt beim bisherigen Arbeitgeber geltenden Arbeitsbedingungen als unbefristeter Besitzstand bezogen auf die Gesamtheit des bisherigen Arbeitsvertrages gewährt werden.

Dazu zählen unter anderem: Vergütung, Urlaub, Anerkennung von Beschäftigungszeiten, Zusatzversorgungskasse. Für neue Beschäftigungsverhältnisse werden die Regelungen der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) Diakonie angewandt.

 

 

  1. Öffentliches Interesse

 

Die gesundheitliche Versorgung gehört zu den Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft und zur Daseinsvorsorge der Kommune.

 

Im Hinblick auf den demografischen Wandel und unter Beachtung der ab dem 01.01.2020 geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen der Pflegeberufe soll durch die Gründung der gemeinsamen Gesundheitsakademie Potsdam gemeinnützige GmbH die hohe Qualität der Ausbildung der dringend benötigten Fachkräfte und der voraussichtliche Bedarf an Pflegefachkräften nachhaltig gesichert werden, um die gesundheitliche Daseinsvorsorge der Bevölkerung zukünftig weiter zu gewährleiten.

 

Die mit der Gründung der mittelbaren Beteiligung verbundenen Leistungen auf dem Gebiet der Ausbildung von Pflegekräften haben u.a. zum Ziel, eine im Interesse der Allgemeinheit gebotene Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten, d.h. Gemeinwohlbelange zu verfolgen.

 

 

  1. Gesellschaftsrechtliche Regelungen

 

Gesellschaftszweck der gemeinsamen Gesellschaft sind nach § 2 des Gesellschaftsvertrages die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe durch Aus-, Fort- und Weiterbildung insbesondere von Personen für ärztliche, therapeutische und nicht-ärztliche Berufe im Gesundheitswesen und in der Altenpflege, die Ausbildung von Pflegepädagogen sowie die Information und Weiterbildung der Bevölkerung in medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Themen­stellungen.

 

Der Zweck wird verwirklicht durch die Förderung, Errichtung, Betrieb und Erweiterung von Einrichtungen des Bildungs- und Gesundheitswesens, insbesondere durch den Betrieb von Bildungseinrichtungen und Schulen sowie der Sicherung der Organisation und Durchführung von Fort­ und Weiterbildungen, mit dem Ziel qualifiziertes Fachpersonal sowohl für die Hoffbauer Stiftung, den Konzern Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH sowie den Unternehmensverbund Evangelisches Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin als auch für andere Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Altenpflege aus- und weiterzubilden. Sie führt qualitätssichernde und die Patientensicherheit fördernde Fortbildungsveranstal-tungen durch.

 

Der Zweck der Gesellschaft bewegt sich innerhalb des Gesellschaftszwecks der Muttergesellschaft Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH und wurde mit dem Finanzamt Potsdam aufgrund der Gemeinnützigkeit der zu gründenden Gesellschaft abgestimmt.

 

Der Gesellschaftsvertragsentwurf der Gesundheitsakademie Potsdam gemeinnützige GmbH“ folgt in weiten Teilen dem Mustergesellschaftsvertrag der LHP, welcher durch die Stadtverordnetenversammlung (SVV) am 06.03.2019 unter der Drucksache Nr. 18/SVV/0785 beschlossen wurde.

Der Gesellschaftsvertragsentwurf ist als Anlage beigefügt. In ihm sind die entsprechend der kommunalrechtlichen Vorgaben anzustrebenden Einflussmöglichkeiten der Landeshauptstadt Potsdam trotz Minderheitsbeteiligung weitestgehend enthalten. Darauf wurde seitens der KEvB im Sinne des § 96 Abs. 3 BbgKVerf hingewirkt. Über zustimmungspflichtige Sachverhalte der Gesellschafterversammlung der neuen Gesellschaft ist die Einbindung des Aufsichtsrats der KEvB gewährleistet.

 

 

III. Rechtliche Grundlagen

 

Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 22 BbgKVerf über die Art und den Umfang der Beteiligung der Unternehmen, an denen die Gemeinde mehr als ein Viertel der Anteile hält oder deren Gesellschaftsvertrag eine Zustimmung der Gemeindevertretung vorsieht, an weiteren Unternehmen.

 

Zudem entscheidet die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 14 Abs. 3 Hauptsatzung der LHP über den wesentlichen Inhalt von Gesellschaftsverträgen von Unternehmen, an denen die LHP unmittelbar oder mittelbar mehr als ein Viertel der Anteile hält.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 08.05.2019 unter der Drucksache Nr. 19/SVV/0501 den Vorhabenbeschluss zur Gründung dieser Gesellschaft wie folgt gefasst:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Vorbereitungen zu treffen, die für die Gründung einer gemeinsamen Bildungseinrichtung durch die Hoffbauer Stiftung, die Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH und das Evangelische Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere die Prüfung des Vorliegens der kommunal- und gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen und die Durchführung der entsprechend erforderlichen Maßnahmen.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist zusammen mit einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen der Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

In Umsetzung dieses Vorhabenbeschlusses wird nunmehr der Gründungsbeschluss und der Gesellschaftsvertrag der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

 

Anlage:  Entwurf Gesellschaftsvertrag der Gesundheitsakademie Potsdam gemeinnützige GmbH


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine finanziellen Aufwendungen. Die Gründungskosten werden von den Gesellschaftern dieser mittelbaren städtischen Beteiligung getragen.
 

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Anlagen

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