Mitteilungsvorlage - 19/SVV/1129
Grunddaten
- Betreff:
-
Honorare an der Städtischen Musikschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- GB 2 Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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06.11.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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zur Kenntnis
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19.11.2019
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Gem. der DS 18/SVV/0993 hat die Verwaltung geprüft, ob und ggf. wie die Honorare der Dozierenden an der Städtischen Musikschule an die Honorare der Volkshochschule angeglichen werden können und ob/wie ggf. für den nächsten Haushaltsentwurf ein entsprechender Vorschlag zur Finanzierung erstellt werden kann.
Die Prüfung ergab, dass die Qualifikationen der Lehrkräfte von Musikschule und Volkshochschule in etwa vergleichbar sind.
Im Unterschied zur Volkshochschule gibt es an der Musikschule allerdings verschiedene Unterrichtsformen (z.B. Einzelunterricht, Gruppenunterricht, Klassenunterricht) und Unterrichtszeiten (30, 45 und 60 Minuten).
Die Honorare an der Musikschule sind abgestuft und an die unterschiedlichen Leistungsanforderungen je Unterrichtsform angepasst. Unterschiedlich bewertet wird etwa der Arbeitsaufwand der Vor- und Nachbereitung von Einzelunterricht und Klassenunterricht.
Es ist auch ein Unterschied, ob die Lehrkraft die Entwicklung eines einzelnen Schülers befördert oder die einer ganzen Klasse. In der Klasse wirken überdies andere Prozesse als in einem Einzelunterricht, so dass hier andere Anforderungen an die Lehrkraft bestehen und die Belastungen der Lehrkraft höher sind.
Vergleichbare Leistungsanforderungen bestehen zwischen dem Klassenunterricht an der Musikschule und den Kursen an der Volkshochschule. Daher könnte der Klassenunterricht die Bezugsgröße (analog Honorar Volkshochschule: 35 EUR je Unterrichtsstunde à 45 Minuten) für einen möglichen Lösungsansatz werden.
Unter Berücksichtigung der Bezugsgröße des Klassenunterrichts mit 35,00 € (Honorar VHS) würden die abgestuften Leistungsanforderungen um durchschnittlich 11 bis 12 % erhöht werden.
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Unterrichtsart | Honorar für 45 Minuten Unterricht | |
derzeitiger Stand | Nach Angleichung an die VHS | |
Klassenunterricht in Schulen, "Musische Bildung für alle" | 31,50 € | 35,00 € |
Gruppenunterricht - 2 Schüler | 24,00 € | 27,00 € |
Einzelunterricht | 22,50 € | 25,00 € |
An der Musikschule unterrichten regelmäßig 50 Honorarlehrkräfte. Der überwiegende Teil der Honorarlehrkräfte unterrichtet im Durchschnitt zwischen 5 und 15 Unterrichtsstunden à 45 Minuten pro Unterrichtswoche.
Für eine Angleichung an die Honorare der Volkshochschule würde ein Betrag von 60 T€ p.a. benötigt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Mitteilungsvorlage selbst hat keine finanziellen Auswirkungen.
Sollte eine Honorarerhöhung für die Musikschullehrkräfte gewollt sein, müssen vor einer Entscheidung die finanziellen Auswirkungen im Gesamtkontext aller freiwilligen Aufgaben betrachtet, im Rahmen der strategischen Schwerpunktsetzung priorisiert und ggf. zu Lasten anderer Vorhaben des Geschäftsbereiches Bildung, Kultur, Jugend und Sport oder – sofern dies nicht möglich ist – anderer Geschäftsbereiche bereitgestellt werden.
Die konkrete Umsetzung erfordert einen diesbezüglichen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen des Haushaltsplanbeschlusses für den Doppelhaushalt 2020/2021 mit der entsprechenden mittelfristigen Finanzplanung bis 2024.