Mitteilungsvorlage - 19/SVV/1131

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Gemäß dem Prüfauftrag wurde untersucht, ob die Reiherbergstraße zwischen Kuhforter Damm und Karl-Liebknecht-Straße als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden kann.

 

Grundsätzlich können Hauptsammelstraßen, wie die Reiherbergstraße als Verlängerung der Kaiser-Friedrich-Straße und mit der Funktion als Anbindung an ein übergeordnetes Straßennetz, nicht Bestandteil einer Tempo-30-Zone werden.

Charakteristisch werden geschwindigkeitsbeschränkte Zonen dieser Art nur fernab von Hauptverkehrsstraßen für mehrere Straßen/Wege eines allgemeinen bzw. reinen Wohnquartiers angeordnet. Oftmals schließen diese Zonen ganze Wohngebiete ein, wie z.B. das Wohngebiet „Altes Rad“. Demzufolge kann ein einzelner, isolierter Straßenabschnitt einer Hauptsammelstraße grundsätzlich nicht als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden.

Alternativ wurde die Ausdehnung der bestehenden Tempo-30-Strecke im Bereich der Einmündung Karl-Liebknecht-Straße in die Reiherbergstraße auf den gesamten betreffenden Straßenabschnitt geprüft.

Die bereits vorhandene und zeitlich beschränkte geschwindigkeitsreduzierte Strecke wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordnet. So dient diese insbesondere dem Schutz der dort querenden Schulkinder zwischen den vorhandenen Bushaltestellen. Aufgrund dieser Tatsache wurde die Geschwindigkeitsbeschränkung entsprechend zeitlich befristet, denn außerhalb der ausgewiesenen Zeiten ist eine weitere Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf dieser Hauptsammelstraße als Maßnahme zur Gefahrenabwehr nicht notwendig und daher auch aus verkehrsrechtlicher Sicht anhand einer fehlenden Ermächtigungsgrundlage nicht anordnungsfähig.

 

Es ist unstrittig, dass der betreffende Straßenabschnitt einer grundlegenden Sanierung bedarf. Aufgrund der Priorisierung des Einsatzes von Investitionsmitteln durch die SVV kann ein grundhafter Ausbau jedoch nicht vor 2024 erfolgen. Zu Beginn des Jahres 2020 wird durch den Straßenbaulastträger untersucht, ob durch eine bituminöse Überbauung als temporäre Maßnahme die Nutzung der Verkehrsanlage bis zum grundhaften Ausbau erhalten werden kann. Weitere Maßnahmen- auch die Anordnung oder zeitweilige Anordnung von Tempo 30- sind derzeitig nicht geplant.

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