Mitteilungsvorlage - 19/SVV/1144

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Der Oberbürgermeister wurde mit dem Beschluss 19/SVV/0535 „rderung des Extavium beauftragt zur Sicherung des Weiterbetriebes des Extavium im Jahr 2019 eine Förderung in Höhe 200.000 € bereitzustellen.

 

Das Extavium als außerschulisches Bildungsangebot unterstützt durch über 70 eigenentwickelte Exponate aus den MINT-Bereichen eine interaktive und erlebnisorientierte Wissensvermittlung.

Die Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit konzentrieren sich auf die Vermittlung von naturwissenschaftlichen Zusammenhängen. Die Kernzielgruppe sind Kinder im KiTa- und Grundschulalter. Zudem ist das Extavium ein beliebtes Angebot für private Freizeitnutzerinnen und

-nutzer, die die Ausstellung besuchen oder an geführten Experimentierkursen teilnehmen.

Das Extavium zeichnet sich durch altersspezifische und aufbauende Wissensvermittlung sowie durch ein intensives pädagogisches Betreuungskonzept aus.

 

r eine Förderung über das Jahr 2019 hinaus, sollte laut diesem Beschluss ein tragfähiges und nachhaltiges Betriebskonzept als Basis einer Förderung erstellt werden. Eine Förderung des Extavium kann jedoch ausschließlich unter der Voraussetzung des Vorliegens eines vollständigen prüffähigen Förderantrags sowie einer darin begründeten Förderfähigkeit des Vorhabens erfolgen. Die weiteren Rahmenbedingungen für eine weitere Finanzierung über das Jahr 2019 hinaus wurden in der Mitteilungsvorlage 19/SVV/0370 benannt. Darin heißt es, dass im Rahmen einer möglichen Förderung das Extavium dann ein dauerhaft tragfähiges Betriebskonzept als gemeinnütziger außerschulischer Lern- und Bildungsort entwickeln soll. Weiter sollten im Rahmen des Konzeptes inhaltliche Schwerpunktsetzungen, zielgruppenspezifische Angebote, mögliche externe Fördermittelgebern, Kooperationsansätze thematisiert werden sowie die Erarbeitung eines Sponsoringkonzeptes erfolgen.

 

Dem Fachbereich Bildung, Jugend und Sport liegt ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für das Jahr 2020 vor. Darin wird eine Zuwendung in Höhe von 584.000 € beantragt. Im beigefügtem Finanzierungsplan - Anlage 1 werden für das Jahr 2020 Gesamtkosten in Höhe von 977.000 € 1 kalkulatorisch angesetzt. Somit soll die Förderung durch die LHP ca. 60% des gesamten Aufwandes decken. Ein Fortbetrieb ist nach den vorliegenden Unterlagen und nach Auskunft von Dr. Axel Werner (Vertretungsberechtigter Vorstand des Vereins UND Geschäftsführer der Betreibergesellschaft Edutainment Projekts Service GmbH [EPS]) ohne eine städtische Förderung nicht möglich. Die Wirtschaftlichkeit der EPS wird demnach als kritisch bewertet. Etwaige Spenden- und Sponsoringeinnahmen sind nicht geplant. Es wird zwar im Verlauf auf potentielle weitere Fördermittelgeber, Drittmittel-, Kooperations- und Sponsoringpartner eingegangen, jedoch sind dies nur Planungsansätze und können aktuell nicht untersetzt werden.2

 

Die Anlage 2 „Konzept und Bildungsziel Extavium“hrt zu den konzeptionellen Grundgedanken des Extaviums aus.

Die Anlage 4 enthält weitere Ausführungen im Rahmen des Antrages auf Zuwendung und erläutert die zukünftige Ausrichtung näher. Hieraus ergeben sich jedoch keine Anhaltspunkte, dass die Wirtschaftlichkeit des Extaviums zukünftig positiver einzustufen wäre und vor allem die Abhängigkeit von Fremdförderung über das Jahr 2020 hinaus geringer ausfallen würde.

Hinsichtlich der bisherigen Entwicklung von Besucherzahlen und den Netto-Einnahmen aus Ticket- und Shopverkäufen werden für den Standort Am Kanal 57 im Konzept folgende ckläufige Werte seit dem Schuljahr 2015/2016 ausgewiesen:

 

 

 

 

 

Schuljahr 2015/16

Schuljahr

2016/17

Schuljahr 2017/18

Schuljahr

2018/2019

Besucherzahl

37.266

31.676

29.985

26.896

Nettoeinnahmen

282.390

266.480

254.800

243.058

 

Entwicklung von Besucherzahlen und den Netto-Einnahmen gemäß Anlage 3, Seite 9

 

Der Besucherrückgang beträgt innerhalb von 3 Jahren 28% und der Rückgang der Einnahmen 14%. Diesem Trend entgegen steuernde konzeptionelle Ansätze enthält das vorliegende Konzept nicht. Vielmehr wird auf weitere vergünstigte oder kostenfreie Angebote abgestellt, um Gruppen aus Kitas und Schulen für dieses außerschulische Bildungsangebot anzusprechen.3

 

Die Zuwendung in Höhen von 200.000 € im Jahr 2019 aus dem Beschluss 19/SVV/0535 wurde vorrangig für eine tariforientierte Bezahlung verwendet. Gemäß dem Konzept war eine substantielle Entwicklung anderer Art, die über den Erhalt des Satus quo hinausgingen nicht möglich und nicht geplant.4

 

Zusammenfassend zeigen die mit dem Antrag auf Gewährung einer Zuwendung eingereichten Anlagen, dass der Weiterbetrieb des Extavium eine Grundfinanzierung der Landeshauptstadt voraussetzt und darüber hinaus alle Entwicklungsgedanken davon abhängig sind.5

Im Fachbereich Bildung, Jugend und Sport wurde das Extavium im Haushaltsjahr 2019 im Rahmen einer Projektförderung mit 200.000 € gefördert. Dies wurde über die Jugendförderung realisiert. Bei einer weiteren Förderung handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die im bisherigen Haushaltsplanungsprozess nicht geplant werden konnten, da der finanzielle Rahmen in erster Linie die pflichtigen Leistungen gewährleisten muss. Zusätzliche freiwillige Leistungen werden voraussichtlich nicht finanziert werden können. Eine Deckungsquelle für 584.000 € r das Haushaltsjahr 2020 kann weder im Fachbereich 23 noch durch den Geschäftsbereich 2 in Aussicht gestellt werden. Die Priorität der sonstigen Angebote / Maßnahmen aus dem Bereich der freiwilligen Leistungen wird aus fachlicher Sicht höher eingestuft.

 

 

1 Anlage 1 Finanzplanung Extavium für 2020

2 Anlage 3 Ausführungen des Extaviums zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung, Seite 23

3 Anlage 3 Ausführungen des Extaviums zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung, Seite 30

4 Anlage 3 Ausführungen des Extaviums zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung, Seite 15

5 Anlage 3 Ausführungen des Extaviums zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung, Seite 25
 

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Anlagen

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