Antrag - 19/SVV/1004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wie in der Pappelallee die zulässige Höchstgeschwindigkeit am Tage, aber auch zwischen 22 Uhr und 6 Uhr, im ganzen Verlauf oder in Abschnitten z.B. angrenzender Schulen, aus Gründen des Lärmschutzes, der Luftreinhaltung und der Schulwegsicherheit sowie weiterer Gründe begrenzt werden kann. Der SVV ist im ersten Quartal 2020 zu berichten.

 

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Erläuterung

 

Begründung:

 

Die Anwohnerinnen und Anwohner in den angrenzenden Wohngebieten zum Beispiel zwischen Ruinenbergstraße und Jägerallee sind viele Familien mit Kindern und leiden unter dem zunehmenden Verkehr, insbesondere dem nächtlichen Schwerlastverkehr.

 

Angrenzende Straßen wie Reiterweg, Alleestraße und Am Neuen Garten haben eine nächtliche Tempo-30-Beschränkung. Den Anwohnerinnen der Pappelallee im genannten Bereich wurde auf persönliche Anfrage in der Vergangenheit wiederholt durch die Straßenverkehrsbehörde mitgeteilt, dass es keine Notwendigkeit gebe, den Verkehr auf dieser Hauptverkehrsstraße einzuschränken und ‚das erneute Anfragen mit einiger Verwunderung zur Kenntnis genommen‘ würden.

 

Der vorliegende Prüfauftrag skizziert ein gesamtstädtisches Problem in Bezug auf die nächtlichen Schwerlastverkehre in der Landeshauptstadt Potsdam. In die Prüfung des Antrags sollten parallel auch Gedanken einfließen, wie sich Potsdam als nächtliche Abkürzung zwischen der Bundesautobahn 10 und der A 115, für Schwerlastverkehre unattraktiv gestalten kann.

 

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