Antrag - 19/SVV/1064

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Übersicht über die Priorität I-Maßnahmen des 2017 erstellten Radverkehrskonzepts zu erstellen. In dieser Übersicht ist für jede der 31 Maßnahmen dazulegen, in welchem Stadium sich die jeweiligen Maßnahmen aktuell befinden und wann eine Umsetzung erfolgt bzw. geplant ist. Zusätzlich dazu sind die geplanten/ausgegebenen Kosten für die Umsetzung dieser Maßnahmen mit anzugeben. Für die Maßnahmen 2 und 3 (Aufgabe Landesbetrieb Straßenwesen) ist gesondert anzugeben, welche Anstrengungen unternommen wurden und geplant sind, um eine schnellstmögliche Umsetzung zu erreichen.
Die Übersicht ist der Stadtverordnetenversammlung bis Januar 2020 vorzulegen.


 

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Erläuterung

Begründung:

Im Radverkehrskonzept selbst steht: „r die erfolgreiche, zielgerichtete Umsetzung eines Radverkehrskonzepts ist eine regelmäßige Überprüfung der Zielerreichung erforderlich, um ggf. die Maßnahmen bzw. die Umsetzung anpassen zu können. Daher sollte in regelmäßigen Intervallen eine Prüfung der Wirkung der durchgeführten Maßnahmen erfolgen.“
Insbesondere die Umsetzung der Priorität-I-Maßnahmen bedarf daher des besonderen Augenmerks und soll nach nunmehr 2 Jahren überprüft werden. Eine Überprüfung sowie finanzielle Untersetzung sind insbesondere unter dem Gesichtspunkt der anstehenden Haushaltsverhandlungen wichtig.


 

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