Antrag - 19/SVV/1141

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Internetpräsenz der Landeshauptstadt www.potsdam.de unter der Rubrik Leben in Potsdam/Gesundheit Soziales neben rechtlichen Informationen zum Abbruch von Schwangerschaften auch die Adressen der Schwanger­schaftskonfliktberatungsstellen und eine Liste von Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, zu veröffentlichen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Über eine Abschaffung des Paragraphen 219 a StGB wird seit Monaten bundesweit diskutiert. Setzte sich die SPD ursprünglich für die Abschaffung ein, so knickte sie in den Koalitions­verhandlungen mit der CDU/ CSU ein. Nach einem Antrag der Länder Berlin, Hamburg, Thüringen, Brandenburg und Bremen wird die Abschaffung nun im Bundesrat diskutiert. Auch hier blockiert die CDU/CSU ein zeitnahes Ergebnis.

 

Die Initiative der Berufsverband der Frauenärzte forderte im Februar 2018: "Ein freier Bürger muss in einem Rechtsstaat jederzeit freien Zugang zu allen für ihn relevanten Informationen haben. Dazu gehören ärztliche Informationen über medizinische Untersuchungs- und Behandlungsverfahren. Bei Frauen schließt dieses Recht ein, Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die medizinischen Belange eines Schwangerschaftsabbruchs ohne Einschränkung oder Hindernisse zu erlangen. Sachgerechte medizinische Information darf nicht unter Strafe stehen. Der Berufsverband der Frauenärzte unterstützt die Aufhebung des § 219a, damit betroffene Frauen ihr Recht auf freien Zugang zu für sie relevanten medizinischen Informationen wahrnehmen können." 1)

 

Die Stadt Hamburg kommt diesem Wunsch nach Informationen nach und veröffentlicht auf der offiziellen Seite hamburg.de neben rechtlichen Informationen zum Abbruch auch die Adressen der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, sowie eine Liste von Praxen, die Schwangerschafts­abbrüche durchführen. 2) Auch in den Städten Berlin 3) und Hannover 4) sind solche Praxislisten auf den offiziellen Webseiten der Stadt zu finden, da man auch hier keine Entscheidung auf Bundessebene mehr abwarten wollte. Diesen Vorreitern folgend, sollte die weltoffene Stadt Potsdam ihren Bürgerinnen, die vor einer einschneidenden Entscheidung in ihrem Leben stehen, diese Informationen zur Verfügung stellen.
 

Die Veröffentlichung ist auch zulässig, da sich für die Landeshauptstadt Potsdam gemäß § 219 a StGB kein Vermögensvorteil ergibt, wenn diese Informationen wertfrei zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Quellen:

 

1)       http://www.bvf.de/presse_info.php?r=2&;m=0&s=0&artid=560

2)       https://www.hamburg.de/contentblob/4242250/272b866a4431174c124b894c48c1d524/data/liste-praxiseinrichtungen-schwangerschaftsabbrueche.pdf

3)       https://www.berlin.de/sen/gesundheit/themen/schwangerschaft-und-kindergesundheit/schwangerschaft-und-familienplanung/schwangerschaftskonfliktberatung/arztpraxen-fuer-schwangerschaftsabbrueche/

4)       https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/B%C3%BCrger-Service/Beh%C3%B6rdenf%C3%BChrer/Notlagen-und-Opferhilfen/Schwangerschaftskonflikt?Searchtext=

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Anlagen

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