Beschlussvorlage - 19/SVV/1209

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschussge beschließen:

 

r die Errichtung einer Tennisanlage am Kuhforter Damm im Ortsteil Golm (Investitionsnummer: 23002001Tennisanlage Kuhforter Damm) wird zur Deckung der Mehrauszahlungen die außerplanmäßige investive Auszahlung i. H. v. 500.000,00 EUR im Haushaltsjahr 2019 genehmigt.

Die Deckungsquelle bildet die Investitionsmaßnahme „Schlaatz Belagserneuerung (Investitions-Nummer: 21000026).

 

Mit der Vorlage soll die Errichtung einer Tennisanlage am Kuhforter Damm im Ortsteil Golm    ermöglicht werden.


 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Die Universität Potsdam plant seit geraumer Zeit die Erweiterung des Uni-Campus „Neues Palais“. U.a. ist der Abriss der Typenhäuser, westlich der Straße Am Neuen Palais, und deren Ersatz durch denkmalverträgliche Neubauten geplant. Von den Planungen der Universität Potsdam/ Land Brandenburg sind am Campus auch die Sportflächen und die nutzenden Sportvereine betroffen (u.a. die die Tennisanlage des Universitätssportclubs). Die Verlagerung hat die LHP mit der dreiseitigen Vereinbarung von 2014 bereits anerkannt.

Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, die Ersatzfläche für den USV auf dem Sportgelände am Kuhforter Damm im Ortsteil Golm unterzubringen. Dies wurde bereits konzeptionell im beschlossenen Sportflächenentwicklungskonzept Eiche-Golm (DS 17/SVV/0527) dargestellt.

 

Eine vertragliche Grundlage zur Nutzung des kommunalen Grundstücks wurde bereits im Vorfeld zwischen dem Sportverein (USV Tennis) und dem Eigentümer KIS geschaffen.

 

Im Rahmen der Genehmigungsplanung unter Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange haben sich nun weitere unvorhergesehene Kostenpositionen ergeben die durch folgende Umstände begründet sind:

 

  • kontaminierter Boden
  • Umsiedelung von Fauna
  • ckbau von alten Bestandsgebäuden/ Ruinen
  • insgesamt schwierige Geländesituation mit z.T. großen Höhenunterschiede

 

Die Bauaufsichtsbehörde hat darüber hinaus weitere Bedingungen/ Auflagen erteilt:

 

  • Herstellung eines Walls westlich der Anlage
  • Bodenaustausch
  • Vollpflasterung der Stellplatzanlage
  • div. Fachgutachten Flora, Fauna, Habitat

 

Insgesamt beziffern sich die aktuell berechneten Mehrkosten auf ca. 500.000 EUR. Dabei sind ca. 50.000 EUR durch Reduzierung von Standards bereits eingespart und abgezogen worden.

 

Die Verwaltung sieht die Beteiligung an dem Gesamtprojekt mit einen zusätzlichen Betrag von 500.000 EUR als angemessen an, um die oben beschriebenen unvorhergesehenen Kostenpositionen auszugleichen. Im Ergebnis entsteht eine hochwertige Sportfläche, die sich zukünftig im Grundvermögen des Eigenbetriebes KIS befinden wird.

 

Der Verein ist mit der Bereinigung des Grundstücks (Abbrucharbeiten und Austausch kontaminierter Boden) finanziell deutlich überfordert und kann die sehr ungünstigen Ausgangsbedingungen auf dem konkreten Grundstück nicht allein bewerkstelligen.

 

 

Die Unabweisbarkeit der Maßnahme ergibt sich daraus, dass ohne die Übernahme der aufgetretenen Mehrkosten die angedachten Tennisplätze nicht gebaut werden könnten. Gemäß §5 Abs. 2 des Gesetzes über die Sportförderung im Land Brandenburg (SportFGBbg), besteht die Verpflichtung, für die Tennisplätze am Standort neues Palais Ersatz herzustellen. Die Unaufschiebbarkeit der Maßnahme ergibt sich zum einen aus dem Wegfall der Sportanlage am alten Standort und zum anderen aus dem drohenden Verlust der Fördermittel i. H. v. 150.000 EUR.

 

Die Maßnahme gewinnt zusätzlich an Bedeutung, da auch ein anderer Potsdamer Tennisverein (Tennisclub Obelisk e.V.) am Winzerberg das derzeit genutzte Grundstück mit drei Tennisplätzen zum Jahresende 2022 verlassen muss. Der Grundstückseigenmer, die Stiftung preußischer Schlösser und Gärten (SPSG), hat Eigenbedarf angemeldet und strebt die historische Wiederherstellung der Fläche an. Der aktuelle Vertrag zwischen SPSG und LHP sieht eine Beräumung des Grundstücks bis Ende 2023 vor. Ein Antrag, der als Zielstellung den Erhalt des Sportangebots des Tennisclubs Obelisk e.V. hat, befindet sich bereits im Geschäftsgang der LHP (19/SVV/0911).

 

Da die SPSG eine zukünftige Weiterverpachtung der Fläche an die Stadt ausschließt, müssen Alternativen für eine Verlagerung der Tennisanlage gefunden werden. Andernfalls droht dem 150 Mitglieder starken Tennisverein die Einstellung des Sportbetriebes.

 

Neben dem USV könnten am Kuhforter Damm ggf. auch ein Teil der Mitglieder des Tennisclubs Obelisk e.V. versorgt werden. Dies stellt eine finanziell und wirtschaftlich sehr gute Option dar und bietet die größten Synergieeffekte. Eine spätere Erweiterung um 2 Felder wäre flächenbedarfsseitig möglich.


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

r die Errichtung einer Tennisanlage am Kuhforter Damms im Ortsteil Golm ist ein finanzieller Gesamtbedarf i. H. v. rd. 1,1 Mio. EUR gem. Kostenschätzung nach DIN 276 erforderlich.

Dem Gesamtprojekt lag ursprünglich eine Kostenschätzung von 600.000 EUR zu Grunde. Sehr vorteilhaft bot sich für die Tennisabteilung des USV die Möglichkeit an, Fördermittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) des Landes einzuwerben. Gemäß der Förderrichtlinie sind ausschließlich gemeinnützige Sportvereine antragsberechtigt. Das MBJS hat dem USV mit Zuwendungsbescheid eine Fördersumme i. H. v. 150.000 EUR bewilligt. Diese Mittel müssen allerdings im Jahr 2020 abgerufen werden (Förderbedingung). Der Verein stellt 50.000 EUR Eigenmittel zur Verfügung. Weiterhin wird der KIS 400.000 EUR zur Erschließung des Grundstücks beitragen, die durch eine Nutzungsentschädigung mit dem Verein refinanziert werden. Damit wäre die Maßnahme ausfinanziert gewesen.

Mit dem nunmehr vorliegenden Antrag auf eine APL-Auszahlung i. H. v. 500.000 EUR mit der Investitionsnummer 23002001Tennisanlage Kuhforter Damm wird diese Summe dem Verein zur Verfügung gestellt.

Die Tennisanlage wird auf einer Fläche errichtet, die sich im Eigentum der LHP (Sondervermögen KIS) befindet. Die zu errichtende Tennisanlage geht somit nach deren Fertigstellung in das Eigentum/Grundvermögen des KIS über und wird dem Tennisverein zur Nutzung überlassen.

Bezogen auf die Erneuerung des Belages des Sportplatzes Am Schlaatz wurde aufgrund der Änderung der geplanten Maßnahme „Neubau und Erweiterung der Sporthalle der Gesamtschule Am Schlaatz“ der geplante Bauablauf neu gewählt. Am Schulstandort ist mit der neuen Maßnahme ab 2019 nicht nur der Neubau von zwei Sporthallen vorgesehen, sondern ein Schul- und Sportcampus mit Außensportanlagen.

Die Nutzung der Freiflächen sind inhaltlich neu definiert, z. B. die Umwandlung von Teilflächen (Fußballplatz) von Kunststoffbelag in neuen Kunstrasen.

Die Herrichtung der Außenanlagen/Sportfreiflächen muss in die Maßnahme „Sportforum“ integriert werden. Ein genauer Zeitablauf ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Die erforderlichen finanziellen Mittel für die Außensportanlage sind unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Ziele, der strategischen Schwerpunktsetzung und der anderen pflichtigen prioritären investiven Vorhaben (z. B. ÖPNV, Schule, etc.) im Rahmen des nächsten Doppelhaushaltes anzumelden und ggf. zu Lasten anderer, freiwilliger Leistungen zu berücksichtigen.

 

Die finanzielle Wirkung auf den investiven Finanzhaushalt ist in der Anlage „Darstellung der finanziellen Auswirkungen der Beschlussvorlage“ dargestellt.


 

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Anlagen

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