Mitteilungsvorlage - 19/SVV/1104
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung von Bebauungsplänen für die Brandenburger Vorstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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06.11.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
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Anhörung
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12.11.2019
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 08.05.2019 den Oberbürgermeister beauftragt zusammenfassend darzustellen, inwiefern das vorhandene bau- und planungsrechtliche Instrumentarium geeignet ist, eine geordnete städtebauliche Entwicklung in der Brandenburger Vorstadt sicherzustellen und künftige städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden (Beschlussposition 1).
Sie hat außerdem entschieden, dass zu überprüfen ist, ob die Aufstellung von Bebauungsplänen für Teilbereiche der Brandenburger Vorstadt eher geeignet sein kann, um eine unangemessene Verdichtung zu vermeiden. Zu diesem Zweck soll dargestellt werden, welche Möglichkeiten die Aufstellung eines bestandssichernden Bebauungsplans für Teilbereiche bietet und welcher Aufwand mit der Erstellung verbunden ist. Dabei ist zu prüfen, welche Risiken (Entschädigungsansprüche) auf die Stadt zukommen könnten, wenn bestehende Baurechte gemäß § 34 BauGB durch die Bauleitplanung eingeschränkt werden. Die Prioritäten im Handlungsbedarf sind darzustellen (Beschlussposition 2).
Die Stadtverordnetenversammlung hat ferner beschlossen, dass im Rahmen einer nachhaltigen Innenentwicklung darauf hinzuwirken ist, dass der Stellplatzbedarf für Kfz und Fahrräder, der durch den Neubau von Wohnraum entsteht, in Zukunft vollständig auf dem jeweiligen Baugrundstück nachgewiesen wird. Dabei ist die Praxis Ablösung vom Bedarf an Stellplätzen gemäß Stellplatzsatzung zu gestatten hier nicht mehr anzuwenden (Beschlussposition 3).
Zu diesem Beschluss können der Stadtverordnetenversammlung die nachfolgenden Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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343,8 kB
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