Beschlussvorlage - 01/SVV/0141
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Aufsichtsrates der Potsdam Tourismus GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.03.2001
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Besetzung des Aufsichtsrates der Potsdam
Tourismus GmbH gemäß § 9 Abs. 1 b) des
Gesellschaftsvertrages wie folgt::
über
die SPD-Fraktion
Herr Dietmar Reichelt
Herr Dr. Klaus Arlt
über die PDS-Fraktion Frau Birgit Müller
über die CDU-Fraktion Herr Wolfgang Schutt,
Erläuterung
Begründung
I.
Sachverhalt:
Am 01.11.2000 beschloss die
Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich die Gründung der Potsdam Tourismus GmbH
(Drucksache Nr. 00/0755/1). Der dem StVV-Beschluss zugrundeliegende Gesellschaftsvertragsentwurf sah eine Beteiligung der
Landeshauptstadt Potsdam mit 70 %,
des Landkreises Potsdam-Mittelmark und des Tourismusverbandes Potsdam-Havelland
e.V. mit jeweils 15 % an der Gesellschaft vor. Mit Schreiben vom 06.12.2000 teilte der Landrat des Landkreises
Potsdam-Mittelmark dem Oberbürgermeister mit, dass der Kreistag frühestens am 01.02.2001 einen entsprechenden
Beschluss zur Beteiligung des
Landkreises Potsdam-Mittelmark an der Potsdam Tourismus GmbH fassen wird.
Um die beabsichtigte
Gründung der Potsdam Tourismus GmbH zum 01.01.2001 nicht zu gefährden
und Schaden von der Landeshauptstadt Potsdam abzuwenden, wurde die
praktikabelste Möglichkeit in Erwägung gezogen, in dem der 15 % Anteil des
Landkreises zunächst durch die Landeshauptstadt ebenfalls übernommen wird und
zukünftig an den Landkreis Potsdam-Mittelmark übertragen werden
soll, sobald der Kreistag einen entsprechenden Beschluss
fasst. In einem durch den Bereich 26.1 am 07.12.2000 mit dem Mdl geführten
Gespräch wurde seitens der Kommunalaufsichtsbehörde angekündigt, dass die
Genehmigung des abgeänderten Gesellschaftsvertrages gemäß § 110 GO unter der Auflage
erteilen werden würde, dass die Zustimmung der StVV bis zum Sommer 2001 nachgeholt
wird.
Der Oberbürgermeister hat
den Hauptausschuss in der Sitzung vom 13.12.2000 über diese Entwicklung
informiert.
Die Landeshauptstadt
Potsdam ist mit 85 % und der Tourismusverband Potsdam-Havelland e.V.
mit 15 % an der Gesellschaft beteiligt, nachdem der Gesellschaftsvertrag am
27.12.2000 beurkundet wurde. Die Eintragung der Potsdam Tourismus
GmbH ins Handelsregister ist von der Geschäftsführerin
bereits beantragt worden.
Der Gesellschaftsvertrag
der Potsdam Tourismus GmbH regelt im § 9 Abs. 1 die Besetzung des
Aufsichtsrates der GmbH wie folgt:
Der Aufsichtsrat besteht aus 7 Mitgliedern:
a)
der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt
Potsdam als Aufsichtsratsvorsitzender,
b)
vier Vertreter der
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam,
c)
zwei Vertreter des Tourismusverbandes
Potsdam-Havelland e.V.
II.
Rechtsgrundlage
Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 6 GO
i.V.m. § 104 Abs. 1, 2 GO obliegt der Stadtverordnetenversammlung
die Bestellung ihrer Vertreter in wirtschaftlichen Unternehmen.
Die Besetzung der seitens
der Landeshauptstadt Potsdam für den Aufsichtsrat der Potsdam Tourismus
GmbH zu stellenden 4 Vertreter der Stadtverordnetenversammlung erfolgt
entsprechend § 50 Abs. 2 GO i.V.m. § 104
Abs. 1 GO nach dem Verhältnis der Mitgliederzahl der Fraktionen (Hare-Niemeyer-Verfahren).
Danach ergibt sich für die vier von der
Stadtverordnetenversammlung zu benennenden Mitglieder folgende
Sitzverteilung:
2 Sitze der SPD-Fraktion 1 Sitz der
PDS-Fraktion 1 Sitz der CDU-Fraktion
Gemäß § 9 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages
der Potsdam Tourismus GmbH entspricht die Amtszeit der
Aufsichtsratsmitglieder der jeweiligen Wahlperiode als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung
der Landeshauptstadt Potsdam.