Beschlussvorlage - 01/SVV/0141

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Besetzung des Aufsichtsrates der Potsdam Tourismus GmbH gemäß § 9 Abs. 1 b) des Gesellschaftsvertrages wie folgt::

über die SPD-Fraktion     Herr Dietmar Reichelt

Herr Dr. Klaus Arlt

über die PDS-Fraktion     Frau Birgit Müller

über die CDU-Fraktion     Herr Wolfgang Schutt,

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Erläuterung

Begründung

I. Sachverhalt:

Am 01.11.2000 beschloss die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich die Gründung der Potsdam Tourismus GmbH (Drucksache Nr. 00/0755/1). Der dem StVV-Beschluss zugrundeliegende Gesellschaftsvertragsentwurf sah eine Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam mit 70 %, des Landkreises Potsdam-Mittelmark und des Tourismusverbandes Potsdam-Havelland e.V. mit jeweils 15 % an der Gesellschaft vor. Mit Schreiben vom 06.12.2000 teilte der Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark dem Oberbürgermeister mit, dass der Kreistag frühestens am 01.02.2001 einen entsprechenden Beschluss zur Beteiligung des Landkreises Potsdam-Mittelmark an der Potsdam Tourismus GmbH fassen wird.

Um die beabsichtigte Gründung der Potsdam Tourismus GmbH zum 01.01.2001 nicht zu gefährden und Schaden von der Landeshauptstadt Potsdam abzuwenden, wurde die praktikabelste Möglichkeit in Erwägung gezogen, in dem der 15 % Anteil des Landkreises zunächst durch die Landeshauptstadt ebenfalls übernommen wird und zukünftig an den Landkreis Potsdam-Mittelmark übertragen werden soll, sobald der Kreistag einen entsprechenden Beschluss fasst. In einem durch den Bereich 26.1 am 07.12.2000 mit dem Mdl geführten Gespräch wurde seitens der Kommunalaufsichtsbehörde angekündigt, dass die Genehmigung des abgeänderten Gesellschaftsvertrages gemäß § 110 GO unter der Auflage erteilen werden würde, dass die Zustimmung der StVV bis zum Sommer 2001 nachgeholt wird.

Der Oberbürgermeister hat den Hauptausschuss in der Sitzung vom 13.12.2000 über diese Entwicklung informiert.

Die Landeshauptstadt Potsdam ist mit 85 % und der Tourismusverband Potsdam-Havelland e.V. mit 15 % an der Gesellschaft beteiligt, nachdem der Gesellschaftsvertrag am 27.12.2000 beurkundet wurde. Die Eintragung der Potsdam Tourismus GmbH ins Handelsregister ist von der Geschäftsführerin bereits beantragt worden.

Der Gesellschaftsvertrag der Potsdam Tourismus GmbH regelt im § 9 Abs. 1 die Besetzung des Aufsichtsrates der GmbH wie folgt:

Der Aufsichtsrat besteht aus 7 Mitgliedern:

a)      der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam als Aufsichtsratsvorsitzender,

b)      vier Vertreter der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam,

c)      zwei Vertreter des Tourismusverbandes Potsdam-Havelland e.V.

II. Rechtsgrundlage

Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 6 GO i.V.m. § 104 Abs. 1, 2 GO obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter in wirtschaftlichen Unternehmen.

Die Besetzung der seitens der Landeshauptstadt Potsdam für den Aufsichtsrat der Potsdam Tourismus GmbH zu stellenden 4 Vertreter der Stadtverordnetenversammlung erfolgt

entsprechend § 50 Abs. 2 GO i.V.m. § 104 Abs. 1 GO nach dem Verhältnis der Mitgliederzahl der Fraktionen (Hare-Niemeyer-Verfahren).

Danach ergibt sich für die vier von der Stadtverordnetenversammlung zu benennenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:

2 Sitze der SPD-Fraktion 1 Sitz der PDS-Fraktion 1 Sitz der CDU-Fraktion

Gemäß § 9 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages der Potsdam Tourismus GmbH entspricht die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder der jeweiligen Wahlperiode als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

III. Finanzielle Auswirkungen

Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine finanziellen Aufwendungen.

 

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