Mitteilungsvorlage - 19/SVV/1106

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit Beschluss 19/SVV/0751 vom 21.08.2019 ist der Oberbürgermeister beauftragt worden, in der Novembersitzung der Stadtverordnetenversammlung ein Konzept zur Erstellung eines Armutsberichtes für die Landeshauptstadt Potsdam vorzulegen. In dem Konzept sollen die Partner, mit denen der Bericht erstellt werden soll, sowie die zu verwendenden Parameter benannt werden. Weiterhein soll ein Zeitplan zur Erstellung des Berichtes aufgestellt werden. Der inhaltliche Fokus soll insbesondere bei den Bevölkerungsgruppen liegen, die von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind, aber keine staatliche Unterstützung erhalten bzw. in Anspruch nehmen. Aus dem Bericht sollen Ansätze für konkret wirkende Hilfe für diese Gruppen ableitbar sein. Mit dem nachstehenden Dokument kommt die Verwaltung diesem Beschluss nach.

 

Als Grundlage des nachstehenden Konzeptes sind Armuts- bzw. Sozialberichte aus Würzburg (2017), Jena (2018), Kiel (2019), Schwerin (2018), Heidelberg (2018), München (2017), Berlin-Charlottenburg (2017) sowie der Monitor Nachhaltige Kommune der Bertelsmann Stiftung zum Schwerpunktthema Armut (2017) und Der Paritätische Armutsbericht (2018) herangezogen worden.

 

 

Konzept zur Erarbeitung eines Armutsberichtes für die Landeshauptstadt Potsdam

 

Der Armutsbericht der Landeshauptstadt Potsdam gliedert sich in folgende fünf Kapitel:

0) Zusammenfassung / Einleitung

1)  Definition „Armut“

2) Auswertung vorhandener statistischer Daten für die Landeshauptstadt

3) Thematische Schwerpunkte

4) Exkurse

5) Anhang / Quellen / Glossar

 

 

Zu 1) Definition Armut

 

Der Armutsbericht der Landeshauptstadt Potsdam basiert auf dem europa- und bundesweit angewendeten Begriff der relativen Armut. Während die absolute Armut einen Zustand bezeichnet, „in dem die Grundversorgung nicht gegeben ist, also das zum Überleben Notwendige an Nahrung, Wasser, Kleidung, Obdach und Heilung von Krankheiten fehlt“ (Hauser 2012: 124), bezieht sich die relative Armut auf das soziokulturell definierte, durchschnittliche Wohlstandsniveau der jeweiligen Gesellschaft. Arm sind demnach alle, die lediglich über so geringe Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Staat in dem sie leben als Minimum annehmbar ist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn man über weniger als 60% des mittleren Einkommens einer Gesellschaft verfügt (vgl: Der Paritätische Armutsbericht 2018, Seite 6).

 

 

Zu 2) Auswertung vorhandener statistischer Daten für die Landeshauptstadt Potsdam

 

Die Grundlage des Berichtes ist die Auswertung von vorhandenen statistischen Erhebungen, und Berichten, die die Thematik „Armut und Armutsgefährdung“ in Bezug auf die Landeshauptstadt Potsdam bereits bearbeitet haben. Dies sind insbesondere:

-          Ergebnisse der Bürgerumfrage 2018 aus Februar 2019, Bereich Statistik und Wahlen (u.a. Aussagen zu Einkommensverteilung und Verteilung von Armut und Armutsrisiken auf Sozialraumebene, z.T. Quartiersebene)

-          Regionaler Sozialbericht Berlin - Brandenburg 2017, Amt für Statistik Berlin Brandenburg

Zu 3) Thematische Schwerpunkte

 

Als jeweils einzelne Kapitel des Armutsberichtes werden die Themenfelder

-          Wohnen

-          Gesundheit

-          Bildung

-          Arbeit

-          Junge Menschen

-          Armut im Alter

-          Gesellschaftliche und politische Beteiligung, Teilhabe und Partizipation

-          Geschlechsspezifische Themenfelder

in themenspezifischen Expertengruppen bearbeitet. Angestrebt wird, in drei bis vier Sitzungen der Arbeitsgruppen die jeweiligen Beiträge zu erarbeiten.

Alle thematischen Schwerpunkte werden dabei zweistufig bearbeitet: Zunächst werden die verfügbaren Statistiken und Daten zur sog. "bekämpften Armut“ aufbereitet und der Arbeitsgruppe bereits als Arbeitsgrundlage vorgestellt. In diese Aufbereitung werden auch die in den Fachverwaltungen der Landeshauptstadt Potsdam vorliegenden Daten aus Berichten, Plänen und Erhebungen wie beispielsweise dem „Maßnahmenplan für Chancengerechtigkeit für alle Kinder“ berücksichtigt und eingearbeitet werden.

Die Arbeitsgruppe wird, auf der Basis der vorliegenden Ergebnisse der „bekämpften Armut“, den Fokus ihrer Arbeit auf die Thematik der Gruppen legen, die von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind, aber keine staatliche Unterstützung erhalten bzw. in Anspruch nehmen. Über die in diesen Gruppen verwendeten und ggf. entwickelten konkreten Parameter der einzelnen Schwerpunkthemen wird der Ausschuss im Rahmen von Sachstandsberichten (siehe unten) informiert.

Die personelle Zusammensetzung der Arbeitsgruppen zu den thematischen Schwerpunkten wird, vor dem Hintergrund der für die jeweilig zu behandelnden Thematik notwendigen Expertise, sehr unterschiedlich sein. Die Einbindung der Expertise Dritter in die Arbeit der Gruppen ist fester Bestandteil der Arbeit in den Arbeitsgruppen. Der zuständige Ausschuss wird über die Zusammensetzung der Arbeitsgruppen informiert und einbezogen.

 

 

Zu 4) Exkurse

 

In diesem Kapitel können Themen aufgegriffen und bearbeitet werden, die sich bei der Bearbeitung der thematischen Schwerpunkte als spezifisch bedeutsam herausstellen, aber nicht eindeutig einem thematischen Schwerpunkt zuzuordnen sind: Dies könnten beispielweise sein:

-          Reichtums- und Armutsverteilung

-          deutlich mehr Rentner bei den Tafeln

-          Armut bei Menschen mit Fluchthintergrund

-          etc.

 

Zeitschiene:

 

Dem Fachbereich Soziales und Gesundheit stehen die,r eine qualitativ gute Umsetzung des Konzeptes notwendigen, personellen Kapazitäten nicht zur Verfügung. Die Leistung „Erarbeitung eines Armutsberichtes für die Landeshauptstadt Potsdam“ wird daher auf der Grundlage des oben beschriebenen Konzeptes ausgeschrieben und an einen externen Dienstleister vergeben.

Die Aufgaben des Dienstleisters bestehen in:

-          der Erarbeitung der Übersichten zur „bekämpften Armut“ in den jeweiligen Themenschwerpunkten unter Einbeziehung der Berichte und Maßnahmenkataloge der Fachämter

-          der Leitung der jeweils drei bis vier Sitzungen der themenbezogenen Arbeitsgruppen und Erstellung der Ergebnisse

-          der Erstellung des Gesamtberichtes.

Der Dienstleister wird beauftragt, neben den jeweils zuständigen Fachämtern auch die Expertise Dritter, insbesondere der in der Landeshauptstadt Potsdam aktiven Träger der Freien Wohlfahrtspflege einzubinden. Der federführende Ansprechpartner für Dienstleister ist der Fachbereich Soziales und Gesundheit (FB 38).

r die Vergabe der Leistung wird aller Erfahrung nach ein Zeitraum von 6 bis 9 Monaten benötigt. Zur Erstellung des Berichtes selbst ist ein Zeitraum von ca. 1 Jahr veranschlagt. Damit kann der Armutsbericht der Landeshauptstadt Potsdam im Sommer 2021 vorliegen. Der zuständige Ausschuss (GSWI) wird alle 6 Monate über den Sachstand der Erarbeitung des Armutsberichtes informiert.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

 

Zur Abschätzung der Kosten für die Erstellung des Berichtes unter der Nutzung eines externen Dienstleiters wird eine „Markterkundung“ durchgeführt.

 

Zur konkreten Beauftragung eines Dienstleisters wird der Stadtverordnetenversammlung eine gesonderte Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt.


 

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