Beschlussvorlage - 19/SVV/1169
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbenennung in 14476 Potsdam - "Käthe-Pietschker-Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.11.2019
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11.11.2019
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die neu entstehende Privatstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 161 „Wohnanlage Ketziner Straße“ OT Fahrland, gelegen zwischen Ketziner Straße und Weberstraße im Ortsteil Fahrland wird
„Käthe-Pietschker-Straße“
benannt.
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Käthe Pietschker lebte von 1861 – 1949. Sie stiftete im Jahr 1913 im Gedenken an ihren Sohn für die Potsdamer Bevölkerung ein sogenanntes "Reinigungs- und Volksbad" - das ehemalige Werner-Alfred-Bad in der Hegelallee 23. Heute befindet sich darin ein Gesundheitszentrum. Zudem hat sie über ihre Familie einen direkten Bezug zum heutigen Ortsteil Fahrland.
Der Name stammt des Weiteren aus dem Straßennamenpool der LHP und berücksichtigt ferner den Wunsch der Stadtverordnetenversammlung (15/SVV/0047), künftig mehr Frauennamen bei Straßenbenennungen zu verwenden.
Der Ortsbeirat Fahrland stimmte in seiner 40. öffentlichen Sitzung am 24.01.2018 einstimmig für die Benennung in „Käthe-Pietschker-Straße“.
Der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft stimmte in seiner Sitzung vom 22.03.2018 einstimmig für die Benennung in „Käthe-Pietschker-Straße“.
Hinweis:
Die Straßenbenennung wurde im Mai 2018 zurückgestellt, da für das betreffende Baugebiet zunächst ein Bebauungsplan aufgestellt werden musste. Dieses Verfahren ist zwischenzeitlich soweit fortgeschritten, dass für die in Bälde anstehenden Bauanträge eine Adresse benötigt wird. Das Straßenbenennungsverfahren wurde daher auf Grund des weit fortgeschrittenen Bauleitplanverfahrens wieder reaktiviert.