Mitteilungsvorlage - 19/SVV/1105

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Stadt befindet sich in einem regelmäßigen Austausch mit der Bundesanstalt für Immobilien (BImA) und hat das Interesse an Flächen für Wohnungsbau in diesen Abstimmungen bereits 2018 geäußert. Die BImA gewährt Kommunen besondere Konditionen für den Erwerb von Flächen, die für eigene Zwecke entbehrlich sind. Die BImA hat aber klargestellt, dass sie in Potsdam keine für Wohnungsbau geeigneten Flächen oder Wohngebäude für entbehrlich hält. Der Bund werde solche Flächen nicht veräußern, da er Flächen und Gebäude für eigene Zwecke benötige. Geplant sei, Wohnraum für Bundesbedienstete zu erhalten bzw. neu zu schaffen, z.B. Bundespolizei, Bundeswehr etc.

 

Wenn Flächen und Wohnungen vom Bund selber genutzt werden, um bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen, ist dieses aus Sicht der Stadt durchaus ein sinnvoller Beitrag zur Wohnungspolitik in Potsdam.

 

Anders ist die Lage bei Unterkünften für geflüchtete Menschen und anderen Flächen der BImA, die zwar nicht für Wohnungsbau, aber für städtische Infrastruktur geeignet sind. Dazu laufen derzeit konkrete Abstimmungen zum Verkauf an die LHP.

 

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Erläuterung


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen


 

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