Beschlussvorlage - 19/SVV/1236
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl eines neuen Kuratoriums der kommunalen Stiftung "Stiftung Altenhilfe Potsdam"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Soziales und Gesundheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.12.2019
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Zusammensetzung eines neuen Kuratoriums der kommunalen Stiftung „Stiftung Altenhilfe Potsdam“
Dem Kuratorium gehören an:
- Die/der für Soziales zuständige Beigeordnete/r als Vorsitzende/r
- Der/die für Soziales zuständige Fachbereichsleiter/in
- Zwei durch den Seniorenbeirat zu benennende Mitglieder
- Herr Wolfgang Puschmann
- Herr Josef Mayer
Daneben ist die Wahl von 3 Mitgliedern aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung notwendig:
Es wurden vorgeschlagen:
- Fraktion SPD Frau Imke Eisenblätter
- Fraktion DIE LINKE Frau Dr. Sigrid Müller
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Birgit Eifler
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Gemäß § 5 der Satzung der kommunalen Stiftung „Stiftung Altenhilfe Potsdam“ vom 03.12.2008 beruft die Stadtverordnetenversammlung zur Förderung des Stiftungszweckes ein Kuratorium. Die sieben ehrenamtlichen Mitglieder werden auf Vorschlag der Verwaltung für die Dauer von jeweils fünf Jahren berufen.
Gem. § 5 Abs. 2 Nr. 4 der Satzung gehören dem Kuratorium drei aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagene Mitglieder an.
Gemäß § 41 Abs. 2 BbgKVerf ist bei der Wahl von Gremien, für die (auch) die Gemeindevertretung Mitglieder zu bestellen oder vorzuschlagen hat, für die Sitzverteilung folgendes Verfahren vorgesehen:
Die Zahl der Sitze wird mit der Zahl der Mitglieder der Fraktion vervielfacht und durch die Zahl der Mitglieder aller Fraktionen geteilt. Jede Fraktion erhält zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Die weiteren Sitze sind in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile auf die Fraktionen zu verteilen.
Die Gremienbesetzung erfolgt daher nach folgender Formel:
Sitze einer Fraktion = Zahl der im Gremium zu besetzenden Sitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion geteilt durch die Mitgliederzahl aller Fraktionen
Bei Anwendung des § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich daher folgende Sitzverteilung für die seitens der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagenden Mitglieder des Kuratoriums:
SPD 3 x 11 / 54 = 0,61 1 Sitz
DIE LINKE 3 x 10 / 54 = 0,55 1 Sitz
Bündnis 90/Die Grünen 3 x 10 / 54 = 0,55 1 Sitz
Die bisherigen Mitglieder des Kuratoriums wurden mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung DS 14/SVV/0977 vom 05.11.2014 in ihre Funktion berufen.