Antrag - 19/SVV/1029
Grunddaten
- Betreff:
-
Treibhausgasneutralität neuer Investitionen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.11.2019
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11.11.2019
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04.03.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
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Vorberatung
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26.11.2019
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10.12.2019
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21.01.2020
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11.02.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität
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Vorberatung
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28.11.2019
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19.12.2019
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20.02.2020
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Erledigt
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Werksausschuss Kommunaler Immobilien Service
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Vorberatung
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29.11.2019
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13.02.2020
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Potsdam verpflichtet sich, bis Juni 2020 darzustellen, wie es möglich wird, bei Investitionen in Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen und Kraftwerke keine neuen Treibhausgasemissionen zu erzeugen.
Das bedeutet im Einzelnen:
1. Gebäudebetrieb
Bei Gebäudeneubau oder dem Tausch der zentralen Heizanlage bzw. Klimaanlage ist zu gewährleisten, dass durch den Betrieb des Gebäudes in den Bereichen Heizung, Kühlung, Technik und Stromversorgung keine Treibhausgasemissionen entstehen. Z.B. können zur Wärmeversorgung des Gebäudes erneuerbare Energien (hier jeweils in der Definition des Erneuerbare-Energien-Gesetzes) eingesetzt werden oder Wärmepumpen, die mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Öl- und mit fossilem Erdgas betriebene Heizungen werden nicht mehr installiert. Die Gebäude werden mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt. Emissionen aus Vorketten in der Produktion der Investitionsgüter finden hier keine Berücksichtigung.
2. Gebäudeerrichtung
Für die Neuerrichtung, die Sanierung oder den Umbau von Gebäuden ist, wo baulich sinnvoll, an Stelle von Zement ein klimafreundlicher Werkstoff wie z.B. Holz zu verwenden. Es sind geeignete bestverfügbare Standards anzuwenden, die gewährleisten, dass die Baumaterialien später möglichst getrennt und wiederverwertet werden können.
3. Betrieb von Fahrzeugen und Maschinen
Bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen und Maschinen wird gewährleistet, dass diese im Betrieb keine Treibhausgasemissionen erzeugen. Z.B. können Dienstfahrräder eingesetzt werden oder Kraftfahrzeuge, Nutzfahrzeuge und Maschinen, die elektrisch mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Nicht gewährleistet wird ein emissionsfreier Betrieb bspw. durch Hybridautos oder durch Fahrzeuge mit konventionellem Verbrennungsmotor. Emissionen aus Vorketten in der Produktion der Investitionsgüter finden hier keine Berücksichtigung.
4. Errichtung von Kraftwerken
Bei der Neuerrichtung von Kraftwerken zur Strom- bzw. Wärme-/Kälteerzeugung oder dem Austausch wesentlicher Komponenten wird gewährleistet, dass diese bei der Energiewandlung in Strom keine Treibhausgasemissionen erzeugen. Zum Beispiel können Kraftwerke zur Nutzung erneuerbare Energien errichtet oder erneuert werden. Fossiles Erdgas kann in neuen Kraftwerken nicht eingesetzt werden. Emissionen aus Vorketten in der Produktion der Investitionsgüter finden hier keine Berücksichtigung.
5. Ausschreibung von Stromlieferverträgen
Bei der Ausschreibung von Stromlieferverträgen wird gewährleistet, dass der zu liefernde Strom aus erneuerbaren Energien stammt.
6. Mögliche Unvermeidbarkeit und Kompensation
Sollte aus Sicht der jeweiligen Verwaltungseinheit oder eines kommunalen Unternehmens eine treibhausgasneutrale Investitionslösung nicht möglich sein, ist die Klimakoordinierungsstelle zur Beratung zu konsultieren.
Falls auch die Klimakoordinierungsstelle keine treibhausgasneutrale Lösung findet, erfolgt ein regelmäßiger Ausgleich der neuen Treibhausgasemissionen durch eine Investition in die Wiedervernässung von Mooren in Brandenburg, welche als Treibhausgassenke wirken. Falls eine Investition in die Wiedervernässung von Mooren in Brandenburg nicht möglich ist, kann auch eine andere geeignete Lösung zur Kompensation der Treibhausgasemissionen genutzt werden.
7. Kommunale Unternehmen
Der Oberbürgermeister als Gesellschaftsvertreter des Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt die gleichen Regelungen für die kommunalen Unternehmen zu bewirken.
Erläuterung
Begründung:
Um einen gefährlichen Klimawandel über die Grenze von 1,5 °C hinaus zu verhindern, müssen die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2035 auf netto-null sinken. Wenn wir heute eine neue Heizung oder ein neues Kraftwerk in Betrieb nehmen, werden diese 15 Jahre oder länger laufen. Das bedeutet alle neuen Investitionen müssen bereits heute treibhausgasneutral sein. Die dafür nötigen technischen Lösungen stehen bereit.
Potsdam ist der weltweit renommierteste Standort für Klimawissenschaft in Deutschland. Die Landeshauptstadt Potsdam kann mit diesem Beschluss zum Thema Klimaschutz eine Vorbildrolle in Deutschland aber auch für ihre Bürgerinnen und Bürger sowie die örtliche Wirtschaft übernehmen.
Viele andere Städte und Kommunen machen sich bereits auf den Weg: Marburg strebt schon bis 2030 netto-null Emissionen an und berücksichtigt dies bereits im Haushalt 2020. Oslo strebt ebenfalls netto-null Emissionen 2030 an. Finnland zielt auf Netto-Null in 2035. Hamburg wird ab 2020 nur noch elektrische Busse kaufen. Berlin, Frankfurt, Köln und München planen eine komplette Elektrifizierung bzw. Umstellung auf Brennstoffzellen ihrer Busflotten bis 2030.
Auch auf der Angebotsseite ist die Elektrifizierung in vollem Gange. So wird z.B. die Firma Volvo Construction Equipment ab 2020 kleinere Baumaschinen wie Bagger nur noch elektrisch anbieten.
Die Nutzung erneuerbarer Energien zu stark sinkenden Kosten stärkt zudem regionale Wirtschaftskreisläufe während für Kohlenwasserstoffimporte zu schwankenden Preisen enorme Kapitalmengen in zum Teil autoritäre Staaten abfließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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54 kB
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