Antrag - 19/SVV/1032
Grunddaten
- Betreff:
-
Anwendung des § 31 (2) des Baugesetzbuches zur Ermöglichung des zeitnahen Trafohaus-Umbaus in der Waldsiedlung Groß Glienicke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Ortsbeirat Groß Glienicke
- Einreicher*:
- Ortsbeirat Groß Glienicke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.11.2019
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04.12.2019
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29.01.2020
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04.03.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
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Vorberatung
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26.11.2019
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21.01.2020
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11.02.2020
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In Kenntnis dessen, dass die verkehrliche Anbindung der Waldsiedlung vom Ritterfelddamm aus erfolgen soll und dadurch die ursprünglich vorgesehene Straßenplanung am nördlichen Eingang (Heinz-Sielmann-Ring) hinfällig wird, wird der Oberbürgermeister gebeten, von der Möglichkeit gemäß § 31 Abs. 2 BauGB Gebrauch zu machen und eine Befreiung von der Festsetzung im B-Plan 11A zu erteilen, um zeitnah den Umbau und die Umnutzung des Gebäudes zu ermöglichen.
Erläuterung
Begründung:
Aufgrund der geänderten verkehrlichen Anbindung kann das ehemalige Trafohaus erhalten werden. Angesichts des Baufortschritts im Villenpark der Waldsiedlung sollte eine schnelle Realisierung des Umbaus des ehemaligen Trafohauses zu einem Café mit Nahversorgungsfunktion ermöglicht werden.