Antrag - 19/SVV/1032

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In Kenntnis dessen, dass die verkehrliche Anbindung der Waldsiedlung vom Ritterfelddamm aus erfolgen soll und dadurch die ursprünglich vorgesehene Straßenplanung am nördlichen Eingang (Heinz-Sielmann-Ring) hinfällig wird, wird der Oberbürgermeister gebeten, von der Möglichkeit gemäß § 31 Abs. 2 BauGB Gebrauch zu machen und eine Befreiung von der Festsetzung im B-Plan 11A zu erteilen, um zeitnah den Umbau und die Umnutzung des Gebäudes zu ermöglichen.

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Erläuterung

Begründung:

Aufgrund der geänderten verkehrlichen Anbindung kann das ehemalige Trafohaus erhalten werden. Angesichts des Baufortschritts im Villenpark der Waldsiedlung sollte eine schnelle Realisierung des Umbaus des ehemaligen Trafohauses zu einem Café mit Nahversorgungsfunktion ermöglicht werden.


 

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