Antrag - 19/SVV/1160

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wenn ja, wie am Kindergarten an der Mitschurinstraße/Hugstrasse an geeigneter Stelle aus Gründen der Sicherheit und Ordnung eine geeignete Querungshilfe entsprechend § 45 StVO eingerichtet werden kann.

Ebenfalls soll die bestehende zeitliche Einschränkung der Tempo 30-Zone geprüft werden, mit dem Ziel, die Einschränkung gänzlich aufzuheben.

Der Stadtverordnetenversammlung ist dazu in ihrer Sitzung im Dezember 2019 zu berichten.

 

 


 

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Erläuterung

Begründung:
Aufgrund der baulichen Situation der unübersichtlichen, engen Kurve und der verkehrsbedingten Begebenheit (überhöhte Geschwindigkeit und zunehmender LKW-Verkehr) besteht hier eine ständigen Gefahrenquelle für die Fußgänger*innen, insbesondere für die Kinder.

Die Kinder müssen mindestens 2x am Tag diese viel befahrene Straße überqueren, ohne eine einzige Querungshilfe wie Ampel oder Zebrastreifen.

Zur Konzeption einer geeigneten Querungshilfe soll neben Vertreter*innen der Kindertagesstätte, den Eltern und des Fachverbandes Fußverkehr Deutschlandsoll  auch die direkt benachbarte Feuerwehr in die Planung einbezogen werden.

 


 

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