Beschlussvorlage - 19/SVV/1273

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Entgeltordnung für das Naturkundemuseum Potsdam.
 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

  1. Notwendigkeit

 

Mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung für das Potsdam Museum Forum für Kunst und Geschichte Beschluss 17/SVV/0807 wurde die bisher geltende Entgeltordnung vom 10.12.2001, geändert am 14.04.2004 auch für das Naturkundemuseum außer Kraft gesetzt.

Über den Umstand, dass mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung des Potsdam Museums die alte Entgeltordnung für das Naturkundemuseum erlischt, wurde der Fachbereich Kultur und Museum erst durch die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes aufmerksam.

Eine neue eigenständige Entgeltordnung für das Naturkundemuseum Potsdam wurde erarbeitet.

 

Da es keine einheitlichen Kalkulationsgrundlagen für die Entgeltgestaltung in den Museen Deutschlands gibt, wurden sowohl die Zahlen des BAB 2018 (Stand 26.08.2019) als auch Vergleichszahlen anderer Einrichtungen zugrunde gelegt.

 

Die Leistungen des Naturkundemuseums Potsdam lassen sich im Wesentlichen wie folgt gliedern:

Ausstellungen, Museumspädagogik, Sammlungen, Forschung, Museumsshop, Vermietung, fachliche Dienstleistungen.

 

Im Bereich der Raumvermietung, des Museumsshops und der fachlichen Dienstleistungen wird weitestgehend kostendeckend kalkuliert. Bei den Hauptaufgaben des Naturkundemuseums der Vermittlung von naturkundlichem Wissen, ökologischen und biologischen Zusammenhängen mithilfe der Ausstellungen und museumspädagogischen Angeboten sowie der Bewahrung und Erforschung naturkundlicher, historischer Zeitzeugnisse ist dies in erster Linie nicht möglich. Der politische Bildungs- auftrag der Landeshauptstadt Potsdam (LHP), die kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge, verbunden mit den gesamtstädtischen Zielen von Bildungsgerechtigkeit und Umweltbewusstsein verpflichten die LHP dazu, im Falle des Naturkundemuseums Potsdam ein r die Bürger und Bürgerinnen der Stadt bezahlbares Angebot vorzuhalten; vor allem unter dem Aspekt, dass ein Naturkundemuseum einen sehr niedrigschwelligen Zugang für alle gesellschaftlichen Gruppen zu Allgemein-, Umwelt- und Heimatbildung sowie Teilhabe am kulturellen Leben bietet.

 

 

  1. Kalkulation der Eintrittspreise (§ 2)

 

Unter Beachtung der notwendigen Umlagen ergeben sich aus der Auswertung des BAB 2018 die folgenden Aufwendungen für die Dauerausstellung und Sonderausstellungen des Naturkundemuseums Potsdam:

 

Dauerausstellung 277.528,27

Sonderausstellungen 84.789,87

Aquarium 272.180,51 €

 

Demgegenüber werden im Ausstellungsbereich laut BAB 2018 folgende Erträge erzielt:

 

Dauerausstellung 24.339,70

Sonderausstellungen 5.350,21

Aquarium 87.391,48 €

 

Aus dem Zahlenwerk des BAB ergibt sich nach Berücksichtigung von Umlagen und Erträgen ein Deckungsgrad der Aufwendungen im Ausstellungsbereich von 18,45 Prozent, der Gesamtdeckungsgrad der Einrichtung liegt bei 12,37 Prozent.

Basierend auf der Anzahl von 26.143 Ausstellungsbesuchern im Jahr 2018 sste pro Eintrittskarte ein durchschnittliches Entgelt in Höhe von 24,27 Euro erhoben werden. Unter Beachtung der Tatsache, dass sich die Besucherzahl nicht nur aus voll zahlenden Erwachsenen speist, würden sich die Ticketkosten noch um ein Wesentliches erhöhen (s. Anlage 3).

Auf den Bereich Museumspädagogik und Führungen/ Veranstaltungen entfallen Gesamtkosten in Höhe von 238.350,80 Euro. Bei 111 Kindergeburtstagen mit 1.122 Besuchern und 237hrungen/ Veranstaltungen mit 5.423 Besuchern re ein Entgelt in Höhe von 36,42 Euro pro Person notwendig (s. Anlage 3).

Dies ist bei dem beschriebenen bildungspolitischen Auftrag des Naturkundemuseums der LHP nicht zielführend. Ausgehend von dem Preisangebot ähnlicher Einrichtungen (vgl. Anlage 2) wurde der Eintrittspreis für den erwachsenen Besucher auf 4 Euro bzw. ermäßigt auf 3 Euro undr Kinder ab 6 Jahren auf 2 Euro festgelegt. Kinder unter 6 Jahre, Schulklassen und Geflüchtete genießen generell freien Eintritt. Im Rahmen dieses Angebotes wird insbesondere also der Museumsbesuch von Kindern/Jugendlichen und benachteiligten Bevölkerungsgruppen gefördert.

Auf Sonderregelungen für Senioren wurde verzichtet, da sich das verfügbare Einkommen dieser nicht wesentlich von dem jüngeren Normalverdiener unterscheidet.

 

 

  1. Kalkulation der Raummiete (§ 3)

 

Als zusätzliche Leistung wird der Veranstaltungsraum des Naturkundemuseums Potsdam mit ca. 57 qm für die öffentliche Vermietung angeboten. Die Kalkulation der Raummiete erfolgt auf Grundlage der genutzten Flächen, der Kosten laut BAB 2018 und der Arbeitsplatzkosten der beteiligten Angestellten nach KGSt (s. Anlage 4). r die umfängliche Nutzung des Veranstaltungsraumes fallen jährlich flächenanteilige Aufwendungen wie folgt an:

 

Veranstaltungsraum, Sanitäranlagen, Verkehrsflächen 7.741,23 €

 

Es wird die Raummiete auf einen Tagessatz von 65 Euro festgesetzt, für eine halbtägige Nutzung werden 54 Euro erhoben. hrend der Öffnungszeiten des Museums sind die Aufsichtskräfte regulär im Dienst und können neben der Besucherbetreuung auch die sachgemäße Raumnutzung sicherstellen. Bei einer Vermietung über die Öffnungszeiten hinaus muss eine Aufsichtskraft außerhalb der üblichen Dienstzeiten eingesetzt werden. Hierfür fallen zusätzlich 42 Euro pro Stunde und an.

Über die Raummiete hinaus steht den Mietenden gegen eine Stundenpauschale von 25 Euro Präsentations- und Vortragstechnik zur Verfügung.

 

 

  1. Sonstige Festlegungen (§ 4 und § 5)

 

Die sonstigen Bestimmungen der Entgeltordnung beinhalten Bestimmungen zu Aufnahmen, Nutzungsrechten und Veröffentlichungsentgelten sowie zum Leihverkehr.

Die Grundlagen für diese Festlegungen bilden die spezifischen rechtlichen Bestimmungen und die üblichen Gepflogenheiten im Museumswesen. Die festzulegenden Entgelte orientieren sich an der Höhe der Aufwendungen.

 

 

Anlagen:

Anlage 1   Entgeltordnung Naturkundemuseum Potsdam

Anlage 2   Vergleich der Eintrittspreise

Anlage 3   Kostenkalkulation Eintrittspreise / Entgelte Museumspädagogik
Anlage 4   Kostenkalkulation Vermietung                                             

Anlage 5   BAB 2018 (Stand 26.08.2019)
 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Die zu beschließenden Entgelte sind bereits in der am 07. März 2018 beschlossenen Haushaltsatzung 2018/2019 Mittelfristplanung 2020 bis 2022 enthalten. 

 

Mit Beschluss der Entgeltordnung entsteht keine Ent- oder Belastung für den Planungszeitraum 2020 bis 2022.


 

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Anlagen

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