Anfrage - 19/SVV/1284

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Am 15.11.2019 konnte ich in die Bauakte zum oben genannten Bauvorhaben Akteneinsicht nehmen. Meine Bedenken zur Genehmigungsfähigkeit nach Paragraph 35 BauGB hatte ich vorher dem Oberbürgermeister mitgeteilt.

 

Ich frage daher den Oberbürgermeister:

Welchen Sachstand kann der Oberbürgermeister zur Einvernehmensherstellung mit den beteiligten Ämtern und Behörden berichten?

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