Antrag - 19/SVV/1227

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Geschäftsbereiche die kommunalverfassungsrechtlich statuierten und in der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam verankerten Anhörungs-und Beteiligungsrechte der Ortsbeiräte gewährleisten.

 

Die Ortsbeiräte sind frühzeitig über die, die Ortsteile betreffenden Planungen zu unterrichten. Den Ortsbeiräten ist bereits vor ihrer formalen Beteiligung die Möglichkeit zur Stellungnahme zu Ortsteilbezogenen Planungen zu geben.


 

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Erläuterung

Begründung:

Der Ortsbeirat Golm hat in seiner 5. öffentlichen Sitzung am 24.10.2019 einstimmig beschlossen (DS 19/SVV/0982), diese Angelegenheit der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen (gemäß § 46 Abs. 2 BbgKVerf).

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Anlagen

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