Mitteilungsvorlage - 00/SVV/0968
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfergebnis auf Tempo 30 km/h in Eiche - DS 00/0790
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Anhörung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Anhörung
|
|
|
18.12.2000
| |||
|
07.03.2001
|
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung
teilt folgendes Prüfergebnis mit:
Die Kaiser-Friedrich-Straße ist eine Hauptverkehrsstraße, die sich auf der gesamten Länge in einem sehr guten Ausbauzustand befindet (Asphalt).
Im mittleren Bereich wurde aus Gründen der
Schulwegsicherung zum Schutz der Kindergarten-, Schul- und Hortkinder
eine durchgehende Strecke mit Tempo 30 km/h beschildert. Zusätzlich wurden in
beiden Richtungen mehrere Gefahrenzeichen „Kinder"
gestellt, die den Kraftfahrer zur ständigen Bremsbereitschaft auffordern.
Sowohl in dem anschließenden
Straßenabschnitt bis zur Ortsgrenze Golm, als auch in dem Bereich vom Alten Mörtelwerk
bis zum Ende der neuen Wohnsiedlung vor der Polizei und Bundeswehr sind keine
Gründe für die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung
erkennbar. Im westlichen Bereich ist ortsübliche Wohnbebauung ohne Geschäfte
oder Kindereinrichtungen vorhanden, während auf östlicher Seite dieser Straße
im wesentlichen nur die rechte Straßenseite (mit Ausnahme eines größeren Wohnhauses
auf der linken Seite) über Wohnhäuser verfügt.
Demzufolge besteht kaum Querungsbedarf für Fußgänger, die auf große Entfernung den Verkehr beobachten können und auch von den Kraftfahrern schon von weitem gesehen werden. Fußgänger und Schulkinder können ohne Fahrbahnquerung den Gehweg bis zum Alten Mörtelwerk benutzen und dort im Schutz der Lichtzeichenanlage die Straße überqueren.
Durch eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h wird die Lärmemmission lediglich um 2 bis 3 dB (A) verringert.
Das menschliche Ohr kann
Lautstärkeunterschiede aber erst ab 3 dB (A) wahrnehmen.
Hinzu kommt, dass bei geringer Geschwindigkeit der Lärmeintrag am
Wahrnehmungsort um 40 % länger einwirkt.
Ortsfeste „Starkästen" werden wegen der
verfügbaren besseren mobilen Technik nicht an neuen Standorten installiert und damit
die hohen Reparaturkosten nach permanenten Beschädigungen eingespart.
Aus den vorgenannten Gründen kann auch die
Polizei sowie der Straßenbaulastträger eine Erweiterung der 30 km/h-Strecke
nicht befürworten.