Mitteilungsvorlage - 00/SVV/0968

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung teilt folgendes Prüfergebnis mit:

Die Kaiser-Friedrich-Straße ist eine Hauptverkehrsstraße, die sich auf der gesamten Länge in einem sehr guten Ausbauzustand befindet (Asphalt).

Im mittleren Bereich wurde aus Gründen der Schulwegsicherung zum Schutz der Kindergarten-, Schul- und Hortkinder eine durchgehende Strecke mit Tempo 30 km/h beschildert. Zusätzlich wurden in beiden Richtungen mehrere Gefahrenzeichen „Kinder" gestellt, die den Kraftfahrer zur ständigen Bremsbereitschaft auffordern.

Sowohl in dem anschließenden Straßenabschnitt bis zur Ortsgrenze Golm, als auch in dem Bereich vom Alten Mörtelwerk bis zum Ende der neuen Wohnsiedlung vor der Polizei und Bundeswehr sind keine Gründe für die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung erkennbar. Im westlichen Bereich ist ortsübliche Wohnbebauung ohne Geschäfte oder Kindereinrichtungen vorhanden, während auf östlicher Seite dieser Straße im wesentlichen nur die rechte Straßenseite (mit Ausnahme eines größeren Wohnhauses auf der linken Seite) über Wohnhäuser verfügt.

Demzufolge besteht kaum Querungsbedarf für Fußgänger, die auf große Entfernung den Verkehr beobachten können und auch von den Kraftfahrern schon von weitem gesehen werden. Fußgänger und Schulkinder können ohne Fahrbahnquerung den Gehweg bis zum Alten Mörtelwerk benutzen und dort im Schutz der Lichtzeichenanlage die Straße überqueren.

Durch eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h wird die Lärmemmission lediglich um 2 bis 3 dB (A) verringert.

Das menschliche Ohr kann Lautstärkeunterschiede aber erst ab 3 dB (A) wahrnehmen.

Hinzu kommt, dass bei geringer Geschwindigkeit der Lärmeintrag am Wahrnehmungsort um 40 % länger einwirkt.

Ortsfeste „Starkästen" werden wegen der verfügbaren besseren mobilen Technik nicht an neuen Standorten installiert und damit die hohen Reparaturkosten nach permanenten Beschädigungen eingespart.

Aus den vorgenannten Gründen kann auch die Polizei sowie der Straßenbaulastträger eine Erweiterung der 30 km/h-Strecke nicht befürworten.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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