Antrag - 19/SVV/1282

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine gesamtstädtische Übersicht fest verankerter Bike-&-Ride-Fahrradabstellplätze an sämtlichen 621 Haltestellen der ViP zu erstellen.
Diese Übersicht soll vorhandene Nutzungspotentiale und gegenwärtig fehlende dringende Bedarfe an sicheren Fahrradabstellplätzen für die Pendler*innen aufzeigen. Ziel ist, ggf. notwendige Neubauten oder Erweiterungen bereits vorhandener Stellplätze zu identifizieren und dann zeitnah und nach einer Prioritätenliste strukturiert umsetzen zu können.

 

Die Übersicht ist den Stadtverordneten bis Juni 2020 vorzulegen.
 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Kleine Anfrage „Fahrradabstellflächen Fahrland, Haltestelle Eisbergstücken“ mit einer Frage nach einer gesamtstädtischen Übersicht von sicheren Fahrradabstellplätzen an Haltestellen des Potsdamer ÖPNV wurde von Seiten der LHP insofern beantwortet, dass es derzeit "...keine aktuelle und vollständige Liste zu sicheren Fahrradabstellplätzen an den 621 Haltestellen im Stadtgebiet gibt. Diese kann aufgrund anderer vordringlicher Aufgaben erst frühestens Ende 2020 aktualisiert werden. Durch die regelmäßige Befahrung der Radwegeinfrastruktur sowie durch Hinweise von Dritten werden fortlaufend zusätzliche Bedarfe erkannt und die Anzahl der Fahrradstellplätze entsprechend nachjustiert." (Antwort Kleine Anfrage 19/SVV/0957 vom 23.09.2019)

Sich auf die Hinweise Dritter, hier gemeint die Potsdamer Bürger*innen, zu verlassen, ist ein Delegieren von städtischer Verantwortung, welches dem Auftrag zur kommunalen Daseinsvorsorge und dem gesamtstädtischem Ziel, einen attraktiven ÖPNV sowie attraktiven Radwegeverkehr anzubieten, entgegenläuft.
Zudem wird damit eine konzeptionell untersetzte und begründet strukturierte Ertüchtigung der Bike-&-Ride-Möglichkeiten verhindert, die eine Priorisierung zulässt. Daher ist die Erstellung einer solchen Übersicht dringend notwendig. Ein halbes Jahr zur Umsetzung sollte hierfür ausreichen.

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