Antrag - 19/SVV/1272
Grunddaten
- Betreff:
-
Bearbeitung von Anträgen auf Arbeitserlaubnis durch die Ausländerbehörde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Einreicher*:
- Fraktion DIE aNDERE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.12.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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15.01.2020
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, zu prüfen, wie die Entscheidungen über die Erteilung oder Versagung einer Arbeitserlaubnis durch die Ausländerbehörde beschleunigt werden können.
Dabei soll angestrebt werden, dass im Regelfall die Entscheidung über eingereichte Anträge auf Arbeitserlaubnis in einer Frist von 3 Wochen getroffen wird.
Die Stadtverordnetenversammlung ist im März 2020 über den Sachstand zu unterrichten.
Erläuterung
Begründung:
Immer wieder werden uns Fälle bekannt, in denen die Ausländerbehörde monatelang nicht über vorliegende Anträge auf Arbeitserlaubnis entscheidet. Häufig führt dies dazu, dass Arbeitgeber die Stellen zwischenzeitlich anderweitig besetzen.
Die Schaffung einer beruflichen Perspektive ist in den meisten Fällen eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration. Monatelange Bearbeitungszeiten von Anträgen auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis widersprechen daher eklatant den Zielsetzungen des städtischen Integrationskonzeptes.
Für die Regelabfrage bei der Bundesagentur für Arbeit ist eine Antwortfrist von zwei Wochen gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Zeitraum wird geprüft, ob der Erteilung der Arbeitserlaubnis sozialpolitische Gründe entgegenstehen (Vermeidung von Dumpinglöhnen). Nach Ablauf der Frist kann die Erlaubnis durch die ABH erteilt werden, wenn kein entgegenstehender Bescheid vorliegt. Aus unserer Sicht kann in dieser Frist parallel das Vorliegen weiterer Ausschlussgründe geprüft werden, so dass spätestens nach Ablauf der Frist für die Regelabfrage bei der Bundesagentur für Arbeit eine abschließende Entscheidung getroffen werden kann.