Antrag - 19/SVV/1303

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der ersten Antragsphase des Förderprogramms „rderung von Investitionen in Nationale Projekte des Städtebaus“ des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (Projektaufruf 2020) einen Projektvorschlag in Form einer Projektskizze r die Sanierung der Liegenschaft Geschwister-Scholl-Straße 34 (Scholle 34 Lottenhof) einzureichen.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist im Januar 2020 zu berichten.

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Erläuterung

Begründung:

 

Um an dem Förderprogramm teilzunehmen, ist laut Förderrichtlinien für die erste Antragsphase ein Stadtverordnetenbeschluss für die Einreichung des Projektvorschlages erforderlich. Der Projektvorschlag muss bis zum 21.1.2020 beim Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat einreicht werden. Das Projekt kann bis zu 2/3 durch den Bund gefördert werden. 1/3 trägt die Kommune. Die detaillierten finanziellen Auswirkungen und das möglich Betreiber-und Trägerkonstrukt werden der Stadtverordnetenversammlung mit der konkreten Antragsstellung zur zweiten Antragsphase detailliert dargestellt. 


 

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