Antrag - 19/SVV/1310

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.

Die Hebesatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 02.04.2014, zuletzt geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Hebesatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 28.01.2015, wird wie folgt geändert:

 

Artikel 1

§ 1 Nr. 1 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:

r die Grundstücke (Grundsteuer B)    275 v.H.“

 

Artikel 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

 

2.

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, im Rahmen seiner Möglichkeiten die anstehende Reform der Grundsteuer innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam aufkommensneutral und sozialverträglich zu gestalten und zusätzliche Steuerbelastungen im Rahmen der Grundsteuerreform in Potsdam auszuschließen. Im Ergebnis soll die Gesamtbelastung für die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Potsdam auch nach der Reform nicht höher ausfallen als im Jahr 2020.


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Ziel des Antrages ist es, die Belastung der Bürgerinnen und Bürger in der Landeshauptstadt Potsdam kurzfristig zu reduzieren und langfristig in einem sozialverträglichen Rahmen zu halten.

Insbesondere wird regelmäßig beklagt, dass das Wohnen in unserer Stadt zu teuer geworden ist.

Durch die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Miete wird die Nutzung von Wohnraum seitens der Kommune verteuert. Mit einer Halbierung der Grundsteuer kommt es dagegen zu einer spürbaren Absenkung der Betriebskosten. Eine Halbierung der Grundsteuer wäre die bislang größte und effektivste Maßnahme, um Kosten für Wohnraum in Potsdam zu senken sowie Mieterinnen und Mieter spürbar zu entlasten.

Eine umgehende Reduzierung der (Warm-)Miete kann durch eine sofortige Beschlussfassung der Stadtverordneten in der Stadtverordnetenversammlung am 4. Dezember 2019 erreicht werden.

Die Landeshauptstadt Potsdam prognostiziert für die Jahre 2020/2021 einen erheblichen Anstieg der Allgemeinen Finanzierungsmittel. Erwartet wird eine Steigerung gegenüber dem Jahr 2019 von 39,82 Mio. EUR (2020) bzw. 56,81 Mio. EUR (2021) (vgl. Drucksache 19/SVV/1174). Nach Angaben des Finanzbeigeordneten belaufen sich die Erträge aus der Grundsteuer B auf derzeit ca. 22 Mio. Euro, so dass trotz einer Halbierung des aktuellen Grundsteuerhebesatzes ab 01.01.2020 zusätzliche Finanzierungsmittel in zweistelliger Millionenhöhe für zusätzliche Ausgaben in der Landeshauptstadt Potsdam verwendet werden könnten.

Es ist rechtzeitig dafür Sorge zu tragen, dass sich die Gesamtbelastung für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt aufgrund der bevorstehenden Reform der Grundsteuer nicht in den Folgejahren erhöht. Das Versprechen der Aufkommensneutralität ist zwingend einzuhalten.


 

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