Anfrage - 19/SVV/1321

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Beschlussvorschlag

Voraussetzung für Aktivitäten der Stadt gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum ist die Umsetzung der gesetzlichen Regelung des Landes in kommunales Satzungsrecht.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Wie ist der Stand der Erarbeitung einer Satzung gegen die Wohnraumzweckentfremdung?

 


 

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