Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0182
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßensituation Alt Nowawes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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07.03.2001
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt das
Ergebnis des Prüfauftrages zur Kenntnis.
zu1.)
Nach erfolgter Untersuchung des Fahrbahnbelages ist festzustellen,
dass eine Fahrbahnverbesserung weder durch mechanische Glättung, partielle
Umpflasterung noch Fugenvergussarbeiten erreichbar ist. Eine Zustandverbesserung ist nur durch Neupflasterung des Abschnittes bei
Einsatz eines Austauschpflasters,
wie im Abschnitt Weberpark bis Grenzstraße, möglich. Die Kosten hierfür werden
mit ca. 400 TDM eingeschätzt.
zu 2.) Anforderungen zur Einrichtung
einer stationären Messanlaqe
Mit einem stationären
automatisch betriebenen Messgerät wird die Geschwindigkeit vorbeifahrender Fahrzeuge nach dem Verfahren
der Weg-Zeit-Messung gemessen.
Als Kontaktgeber zur
Aktivierung des Messvorganges und zur Auslösung der Fotoeinrichtung bei Überschreitung des
eingegebenen Geschwindigkeitslimits dienen drei Piezzosensoren, die parallel
zueinander im Abstand von jeweils 1m
rechtwinklig zum Straßenverlauf in der Fahrbahndecke verlegt werden.
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)
hat in ihrer Richtlinie zur Einrichtung und Überprüfung von Geschwindigkeitsmessgeräten mit piezzoelektrischen
Messfühlern vom 15. Mai 1993 Anforderungen an den Zustand des Messstellenbereiches festgelegt.
Danach muss sich die Fahrbahn im
Messstellenbereich, der die Fahrbahnabschnitte, die zwischen den Sensoren liegen sowie die Abschnitte bis 2m vor und
hinter dem ersten bzw. letzten Sensor umfasst, in geeignetem Zustand befinden.
Diese Eignung wird durch die folgenden einzuhaftenden Anforderungen charakterisiert:
a)
Der Fahrbahnbelag muss sich im Messbereich
in einem homogenen, ebenen und unbeschädigten Zustandbefinden.
b)
Es dürfen keine Schachtabdeckungen u.a. vorhanden sein.
c)
Spurrillen dürfen bei der Vermessung der
Fahrbahn über die Sensorlänge höchstens eine Tiefe von 1,5 cm aufweisen.
d)
Fahrbahnaufwölbungen dürfen eine Höhe von 1 cm nicht
überschreiten.
e)
Nicht zulässig ist die Einrichtung einer
Messstelle im Bereich von fahrstreifen- bzw. Fahrbahnstößen, die durch getrennte
Asphaltierungen entstanden sind und die Messfühler schneiden.
f)
Der Fahrbahnbelag darf in seiner Stabilität
nicht durch Ausbessern des Belages oder durch nach der Fertigstellung
der Straße nachträglich ausgeführte
Installation von Versorgungs-
oder Kabelleitungen geschwächt werden.
g)
Fahrbahnrisse dürfen im Bereich der Sensoren nicht auftreten.
Können diese Anforderungen hinsichtlich der Beschaffenheit des
Fahrbahnbelages nicht eingehalten werden, so ist die Fahrbahndecke, und falls
notwendig auch der Unterbau, im Messstellenbereich bis mindestens 5 m vor und
hinter den Sensoren zu erneuern.
Anschaffungskosten einer stationären
Messanlage
1994 lagen die Kosten für die Einrichtung
eines Messpunktes (1 Fahrspur, 1 Fahrtrichtung) bei 20 TDM. Darin enthalten war
das Verlegen der Piezzosensoren und die Aufstellung eines Außengehäuses. Die
Anschaffung eines zweiten Fotoinnenteils wäre erforderlich. Ein Fotoinnenteil
kostete 1994 ca. 48 TDM.
Das bedeutet, dass sich die Kosten für die
Einrichtung eines stationären Messpunktes in beide Fahrtrichtungen auf ca. 88
TDM zzgl. der zwischenzeitlich erhöhten Mehrwertsteuer und möglicher Preiserhöhungen
belaufen würden.
Auswertung der bisher erfolgten Messungen mit mobilem Gerät
In der Beratung der Verkehrsunfallkommission
am 21.06.2000 wurden zwei
Messpunkte zur Geschwindigkeitsüberwachung mit mobilem Gerät
in der Straße Alt Nowawes festgelegt.
Die Auswertung der Messungen von Juli bis
Oktober 2000 zeigt, dass sich der erzieherische Effekt, der durch
kontinuierliche Kontrollen in der Regel erreicht wird, auch in Alt Nowawes
einstellt.
Im Monat Juli wurden in einer Messstunde 15
Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Im August
kam es in einer Messstunde durchschnittlich zu 13 Feststellungen. Im September
wurden durchschnittlich noch 9 Fahrzeuge und im Oktober 8
Fahrzeuge in einer Messstunde festgestellt.
Grundsätzlich lagen die
Geschwindigkeitsüberschreitungen zu 96 % im Verwarnungsgeldbereich, d.h. bis
20 km/h Überschreitung. In 4 % der Feststellung wird ein Bußgeldverfahren
eingeleitet, da die Geschwindigkeitsüberschreitung über 20 km/h
lag.
Im Zeitraum dieser 4 Monate wurde ein Pkw mit einer
Geschwindigkeit von 66 km/h erfasst.
zu 3.)
Die Straße Alt Nowawes wurde im Zuge der Rekonstruktion nach den
technischen Parametern einer Sammelstraße
errichtet. Diese Bauklasse ist notwendig, da die Straße die Funktion der
flächenhaften Straßenerschließung der alten Kolonie Nowawes
(Weberviertel) ausübt. Neben ihrer Aufgabe als Anlieger- und Erschließungsstraße hat sie als direkte Verlängerung der
Allee nach Glienicke eine nicht
unbedeutende Verbindungs- und Zubringerfunktion für den gesamten Nordbereich
von Babelsberg. Die verkehrliche
Bedeutung dieser Straßenverbindung wird mit Fertigstellung des Nuthestraßen-Anschlusses Friedrich-List-Straße
noch eher an Bedeutung gewinnen. Durch
die verkehrliche Funktion der Straße Alt Nowawes, als auch durch die bauliche Gesamtsituation wirkt sie eindeutig dominierend
und unterscheidet sich grundlegend von anderen einmündenden Straßen.
Nach den
Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sollte die Vorfahrtsbeziehung „Rechts
vor Links" nur dort angeordnet werden,
wo die kreuzenden bzw. einmündenden Straßen einen annähernd gleichen Querschnitt aufweisen sowie die gleiche,
geringen Verkehrsbedeutung haben. Dementsprechend
ist es aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend notwendig, die vorhandene Ausweisung der Straße Alt Nowawes als
Vorfahrtstraße beizubehalten.
zu 4.)
Geeignete Fußgängerquerungshilfen wie Mittelinseln,
Fußgängerüberwege oder Fußgängerlichtzeichenanlagen
sollten dort installiert werden, wo ohne diese Einrichtungen ein gefahrloses Überschreiten der Fahrbahn nicht bzw. nur sehr
eingeschränkt möglich ist. Bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung
auf 30 km/h sind diese Querungshilfen nicht vorgesehen. Die Anordnung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) erfolgt
entsprechend der Richtlinie für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ84).
Ein entscheidendes Kriterium hierbei ist das Verkehrsaufkommen. Als Richtwerte müssen mindestens 300
Kfz in der Stunde den betreffenden Straßenabschnitt
befahren, sowie 100 Fußgänger die Fahrbahn queren.
In der Straße Alt Nowawes liegt speziell die
Anzahl der Fahrbahnquerungen weit unter diesem Wert. Des Weiteren kommt ein FGÜ nur dann in Betracht, wenn die notwendigen
baulichen und örtlichen Voraussetzungen
erfüllt sind. So müssen sich an einer bestimmten Stelle Fußgängerströme einstellen, eine Bündelung darf nicht erst durch
den FGÜ „erzwungen" werden.
Die Unfallentwicklung im Bereich ist
unauffällig. Seit Umgestaltung der Straße wurde kein Unfall mit Beteiligung
von Fußgängern oder Radfahrern registriert.
Unter Betrachtung der verkehrlichen
Gesamtsituation kann eingeschätzt werden, dass es Fußgängern durchaus möglich ist,
bei Beachtung der StVO, die Straße Alt Nowawes jederzeit an beliebiger Stelle gefahrlos zu überqueren.