Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0167
Grunddaten
- Betreff:
-
Lokale Agenda
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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07.03.2001
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.12.2000 die Verwaltung
beauftragt zu prüfen, wie bei Beschluss neuer und zu ändernder
Satzungen und planungsrechtlicher Vorgaben der Nachweis geführt werden kann,
dass sie mit den Zielen der Lokalen Agenda übereinstimmen. Sie hat ferner die Verwaltung
beauftragt, die entsprechenden Nachhaltigkeitskriterien vorzuschlagen und bis
zur Stadtverordnetenversammlung
am 07.03.2001 über das Ergebnis zu berichten (Drucksache 00/0784/1).
Mit dieser Mitteilungsvorlage kann
zunächst nur ein Zwischenbericht vorgelegt werden.
Dies ergibt sich einerseits aus den bereits
im Bericht des Oberbürgermeisters im September 2000 dargestellten drastischen Engpässen
in der personellen Kapazität in der verbindlichen Bauleitplanung. Die zwingende
Dringlichkeit der aktuell bearbeiteten
Planverfahren und die zeitlichen Rahmenbedingungen aus umzusetzenden Fördermaßnahmen des Landes lassen
keine Spielräume für die fraglos notwendige übergreifende und grundsätzliche Diskussion. Ein nur vorläufiger
Berichtsstand ergibt sich aber auch aus der objektiven Sachlage des Themas:
Aus den auch innerhalb der
Verwaltung geführten Diskussionen um die Orientierung von Maßnahmen der Stadtentwicklung
an den Zielen der Lokalen Agenda 21 ergibt sich die Notwendigkeit der
Entwicklung eines Systems von klaren und verbindlichen Nachhaltigkeitskriterien,
anhand derer Prozesse der Stadtentwicklung überprüft und entsprechend gesteuert
werden können.
Dem Anspruch einer ausgewogenen
Entscheidungsgrundlage kann ein solches System von Nachhaltigkeitskriterien
nur dann gerecht werden, wenn es gelingt, neben den ökologischen Kriterien auch
die sozialen und die ökonomischen Kriterien, darzustellen und dabei
insbesondere auch die jeweiligen Wechselwirkungen zwischen diesen Kriterien zu
berücksichtigen. Insofern erscheint hier die Erstellung eines „Katalogs* von Nachhaltigkeitskriterien, der im
Bedarfsfall dann beliebig nachrüstbar wäre und der dann auch Problembeschreibung/Begründung: zu jeweils unterschiedlichen Gewichtungen und
Ergebnissen führen kann, wenig geeignet, um dem in der Lokalen Agenda 21 formulierten umfassenden
Anspruch auf Problembewältigung zu genügen. Aus Sicht der Verwaltung kann daher nur die Erstellung eines in
sich geschlossenen Systems von Nachhaltigkeitskriterien die hier erforderliche ausgewogene gesamtheitliche
Betrachtung gewährleisten.
Ein solches System von klaren und verbindlichen
Nachhaltigkeitskriterien existiert auf der kommunalen Ebene gegenwärtig bundesweit noch nicht. Nach ersten Recherchen erfolgt
zwar in zahlreichen Gemeinden eine
sehr kritisch-konstruktive Auseinandersetzung mit der Frage, auf welche Weise
die Entwicklung von Nachhaltigkeitskriterien
erfolgen könnte, die bisherigen Bemühungen haben jedoch durchgängig noch nicht
zu praktikablen Lösungsansätzen geführt. So scheinen sich die bestehenden
Ansätze im Kern derzeit noch überwiegend auf die Formulierung allein
ökologischer Nachhaltigkeitskriterien, und auch hier nur auf die am einfachsten "messbaren", zu beschränken.
Das rege Interesse
zahlreicher Gemeinden an einer klaren Regelung in dieser Frage ist Anlass für
ein Modellprojekt des Bundes, in dem Maßstäbe zur Beurteilung
von Fortschritten nachhaltiger Stadtentwicklung entwickelt und dann
im Praxistext erprobt werden sollen. Dabei wird neben der rein fachlichen
Leistung mit Bundesmitteln ebenfalls auch die Durchführung von
Umsetzungsmaßnahmen und eine periodische Erfolgskontrolle gefördert.
Die Studie setzt nicht auf der Ebene der Verbindlichen Bauleitplanung an,
sondern ist gerichtet auf die tatsächlich realisierten Maßnahmen
und Veränderungen in der Stadtentwicklung. Auch wenn dieses Modellprojekt noch
nicht abgeschlossen ist, lassen sich doch den Zwischenberichten erste Erkenntnisse
entnehmen. So konnte beispielsweise festgestellt werden, dass die
Bereitstellung flächendeckender Daten für die auf die
Nachhaltigkeitskriterien gestützte Erfolgskontrolle ausgesprochen aufwändig
ist. Deutlich wurde auch, dass nicht alle Nachhaltigkeitsaspekte einer
quantitativen Betrachtung zugänglich sind, sondern dass daneben auch
qualitative Kriterien eine maßgebliche Rolle spielen, deren Konkretisierung
entsprechend problematisch ist. Erkennbar sind auch ernsthafte Schwierigkeiten
bei der Herleitung konkreter Indikatoren zur Ermittlung der
Wechselwirkungen zwischen einzelnen Nachhaltigkeitskriterien.
Eine zentrale Erkenntnis ist dabei die Tatsache, dass aufgrund der jeweils unterschiedlichen
gemeindlichen und auch regionalen Problemlagen der Formulierung
allgemeingültiger, ggf. auch bundeseinheitlich anzusetzender
Nachhaltigkeitskriterien sehr deutliche Grenzen gesetzt sind.
Aus den gewonnenen Erkenntnissen heraus
erscheint es daher sinnvoll, einen ersten Ansatzpunkt für die Entwicklung
eines für die Stadt Potsdam verbindlichen Systems von Nachhaltigkeitskriterien
in den konkret vorliegenden örtlichen Gegebenheiten und Problemlagen zu suchen.
Die gegenwärtig in Überarbeitung befindlichen Grundsätze
zur Stadtentwicklung könnten hierfür eine geeignete Bezugsbasis darstellen.
Nach Bestätigung der überarbeiteten Grundsätze zur
Stadtentwicklung (voraussichtlich in der Stadtverordnetenversammlung
Ende 2001) soll daher durch die Verwaltung geprüft werden, ob hieraus
Anhaltspunkte für ein solches System an Nachhaltigkeitskriterien abgeleitet
werden können, die geeignet sind, zu einer kritischen Überprüfung
und Steuerung von Prozessen der Stadtentwicklung im Rahmen der Beschlussfassung
über neue und zu ändernde Satzungen oder sonstiger planungsrechtlicher Vorgaben
beizutragen, und welche Alternativen hierzu bestehen.