Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0167

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.12.2000 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie bei Beschluss neuer und zu ändernder Satzungen und planungsrechtlicher Vorgaben der Nachweis geführt werden kann, dass sie mit den Zielen der Lokalen Agenda übereinstimmen. Sie hat ferner die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Nachhaltigkeitskriterien vorzuschlagen und bis zur Stadtverordnetenversammlung am 07.03.2001 über das Ergebnis zu berichten (Drucksache 00/0784/1).

Mit dieser Mitteilungsvorlage kann zunächst nur ein Zwischenbericht vorgelegt werden.

Dies ergibt sich einerseits aus den bereits im Bericht des Oberbürgermeisters im September 2000 dargestellten drastischen Engpässen in der personellen Kapazität in der verbindlichen Bauleitplanung. Die zwingende Dringlichkeit der aktuell bearbeiteten Planverfahren und die zeitlichen Rahmenbedingungen aus umzusetzenden Fördermaßnahmen des Landes lassen keine Spielräume für die fraglos notwendige übergreifende und grundsätzliche Diskussion. Ein nur vorläufiger Berichtsstand ergibt sich aber auch aus der objektiven Sachlage des Themas:

Aus den auch innerhalb der Verwaltung geführten Diskussionen um die Orientierung von Maßnahmen der Stadtentwicklung an den Zielen der Lokalen Agenda 21 ergibt sich die Notwendigkeit der Entwicklung eines Systems von klaren und verbindlichen Nachhaltigkeitskriterien, anhand derer Prozesse der Stadtentwicklung überprüft und entsprechend gesteuert werden können.

Dem Anspruch einer ausgewogenen Entscheidungsgrundlage kann ein solches System von Nachhaltigkeitskriterien nur dann gerecht werden, wenn es gelingt, neben den ökologischen Kriterien auch die sozialen und die ökonomischen Kriterien, darzustellen und dabei insbesondere auch die jeweiligen Wechselwirkungen zwischen diesen Kriterien zu berücksichtigen. Insofern erscheint hier die Erstellung eines „Katalogs* von Nachhaltigkeitskriterien, der im Bedarfsfall dann beliebig nachrüstbar wäre und der dann auch Problembeschreibung/Begründung: zu jeweils unterschiedlichen Gewichtungen und Ergebnissen führen kann, wenig geeignet, um dem in der Lokalen Agenda 21 formulierten umfassenden Anspruch auf Problembewältigung zu genügen. Aus Sicht der Verwaltung kann daher nur die Erstellung eines in sich geschlossenen Systems von Nachhaltigkeitskriterien die hier erforderliche ausgewogene gesamtheitliche Betrachtung gewährleisten.

Ein solches System von klaren und verbindlichen Nachhaltigkeitskriterien existiert auf der kommunalen Ebene gegenwärtig bundesweit noch nicht. Nach ersten Recherchen erfolgt zwar in zahlreichen Gemeinden eine sehr kritisch-konstruktive Auseinandersetzung mit der Frage, auf welche Weise die Entwicklung von Nachhaltigkeitskriterien erfolgen könnte, die bisherigen Bemühungen haben jedoch durchgängig noch nicht zu praktikablen Lösungsansätzen geführt. So scheinen sich die bestehenden Ansätze im Kern derzeit noch überwiegend auf die Formulierung allein ökologischer Nachhaltigkeitskriterien, und auch hier nur auf die am einfachsten "messbaren", zu beschränken.

Das rege Interesse zahlreicher Gemeinden an einer klaren Regelung in dieser Frage ist Anlass für ein Modellprojekt des Bundes, in dem Maßstäbe zur Beurteilung von Fortschritten nachhaltiger Stadtentwicklung entwickelt und dann im Praxistext erprobt werden sollen. Dabei wird neben der rein fachlichen Leistung mit Bundesmitteln ebenfalls auch die Durchführung von Umsetzungsmaßnahmen und eine periodische Erfolgskontrolle gefördert. Die Studie setzt nicht auf der Ebene der Verbindlichen Bauleitplanung an, sondern ist gerichtet auf die tatsächlich realisierten Maßnahmen und Veränderungen in der Stadtentwicklung. Auch wenn dieses Modellprojekt noch nicht abgeschlossen ist, lassen sich doch den Zwischenberichten erste Erkenntnisse entnehmen. So konnte beispielsweise festgestellt werden, dass die Bereitstellung flächendeckender Daten für die auf die Nachhaltigkeitskriterien gestützte Erfolgskontrolle ausgesprochen aufwändig ist. Deutlich wurde auch, dass nicht alle Nachhaltigkeitsaspekte einer quantitativen Betrachtung zugänglich sind, sondern dass daneben auch qualitative Kriterien eine maßgebliche Rolle spielen, deren Konkretisierung entsprechend problematisch ist. Erkennbar sind auch ernsthafte Schwierigkeiten bei der Herleitung konkreter Indikatoren zur Ermittlung der Wechselwirkungen zwischen einzelnen Nachhaltigkeitskriterien. Eine zentrale Erkenntnis ist dabei die Tatsache, dass aufgrund der jeweils unterschiedlichen gemeindlichen und auch regionalen Problemlagen der Formulierung allgemeingültiger, ggf. auch bundeseinheitlich anzusetzender Nachhaltigkeitskriterien sehr deutliche Grenzen gesetzt sind.

Aus den gewonnenen Erkenntnissen heraus erscheint es daher sinnvoll, einen ersten Ansatzpunkt für die Entwicklung eines für die Stadt Potsdam verbindlichen Systems von Nachhaltigkeitskriterien in den konkret vorliegenden örtlichen Gegebenheiten und Problemlagen zu suchen. Die gegenwärtig in Überarbeitung befindlichen Grundsätze zur Stadtentwicklung könnten hierfür eine geeignete Bezugsbasis darstellen. Nach Bestätigung der überarbeiteten Grundsätze zur Stadtentwicklung (voraussichtlich in der Stadtverordnetenversammlung Ende 2001) soll daher durch die Verwaltung geprüft werden, ob hieraus Anhaltspunkte für ein solches System an Nachhaltigkeitskriterien abgeleitet werden können, die geeignet sind, zu einer kritischen Überprüfung und Steuerung von Prozessen der Stadtentwicklung im Rahmen der Beschlussfassung über neue und zu ändernde Satzungen oder sonstiger planungsrechtlicher Vorgaben beizutragen, und welche Alternativen hierzu bestehen.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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