Antrag - 00/SVV/0637
Grunddaten
- Betreff:
-
Mietspiegel für die Stadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Anhörung
|
|
|
01.11.2000
| |||
|
07.03.2001
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch ein Kurzgutachten,
das von einer von der Stadt unabhängigen
Einrichtung zu erstellen ist, prüfen zu lassen:
1.
Entspricht die Art und Weise der bisherigen
Erstellung von Mietspiegeln für die Stadt Potsdam anerkannten wissenschaftlichen
Grundsätzen und werden damit die Anforderungen an einen qualifizierten
Mietspiegel erfüllt?
2. Mit
welchen Mitteln kann die Stadt selbst Abhilfe für den Fall schaffen, dass die
nach Ziffer 1) genannten Voraussetzungen nicht oder nicht
vollständig erfüllt sind oder ist für die Erstellung eines
qualifizierten Mietspiegels die Beauftragung einer dafür vorgesehenen
unabhängigen wissenschaftlichen Einrichtung erforderlich?
Erläuterung
Begründung:
Mit der demnächst zu erwartenden Mietrechtsreform ist vorgesehen,
dem qualifizierten Mietspiegel gegenüber dem einfachen Mietspiegel einen
hervorgehobenen Beweiswert zukommen zu
lassen. Außerdem wird der höhere Aufwand für den qualifizierten Mietspiegel bei
seiner erstmaligen Erstellung gegenüber dem einfachen Mietspiegel durch eine
längere Geltungsdauer (vier statt zwei Jahre) ausgeglichen. Mit dem qualifizierten Mietspiegel ist die Vermeidbarkeit von
Rechtsstreitigkeiten größer und sind kostspielige
Gutachten im Einzelfall eher auszuschließen, wenn es dennoch zum Gerichtsstreit
kommt.
Für Potsdam läuft der gegenwärtige einfache
Mietspiegel im Jahr 2001 aus, so dass bereits jetzt Klärungsbedarf
besteht, ob die bisherige Art und Weise der Mietspiegelerstellung
beibehalten werden kann oder verändert werden muss. Die
Kosten des Kurzgutachtens betragen zwischen 3.000,00 DM und 5.000,00 DM; das sind
weniger als 10 % der Kosten, die einer Erstellung qualifizierten Mietspiegels durch
einen Dritten entstehen würden. Nach gegenwärtiger Einschätzung kann durch
eigene Aufbesserung die Qualität eines qualifizierten Mietspiegels für Potsdam
erreicht und
die kostenaufwendigere Erstellung durch einen Dritten vermieden werden. Mit dem
Kurzgutachten soll diese Einschätzung
bestätigt und konkretisiert werden.