Beschlussvorlage - 19/SVV/1361

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschussge beschließen:

 

Zur Kompensation der im Rahmen der Verlängerung der temporären Nutzung des Kunst- und Kreativhauses (Verwaltungsgebäude des Rechenzentrums sowie bei der Stiftung Garnisonkirche) notwendigen Mehraufwandes wird im Haushaltsjahr 2019 ein außerplanmäßiger Aufwand/außerplanmäßige Auszahlung i.H. von 300.000 Euro im Produktkonto 2840202.5315000 (Kultursteuerung - Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen) genehmigt.

 

Die Deckung des Mehraufwandes erfolgt zu 50 % -150.000 EUR- aus Minderaufwendungen im Produktkonto 2180009.5231500 (Gesamtschule Stern - Mieten an KIS) des Geschäftsbereiches 2 sowie zu 50 % -150.000 EUR- aus Mehrerträgen im Produktkonto 6120002.4617100 (Liquiditäts- und Schuldenmanagement - Zinserträge von Kreditinstituten und Geldanlagen) der Allgemeinen Finanzierungsmittel.


 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 08.11.2017 zur Drucksache 17/SVV/0720 beschlossen:

Zur Verlängerung der temporären Nutzung des Verwaltungsgebäudes des Rechenzentrums, Dortustraße 46, trägt die Landeshauptstadt Potsdam den daraus resultierenden notwendigen Mehraufwand, der durch den temporären Verbleib des Kunst- und Kreativhauses sowohl am Verwaltungsgebäude als auch bei der Stiftung Garnisonkirche entsteht.“

 

Hierfür wurden insgesamt 460.000 € zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln war die Finanzierung des Mehraufwandes am Verwaltungsgebäude des RZ mit geschätzten Kosten von rund 101 T€ sowie die Finanzierung des Mehraufwandes der Stiftung Garnisonkirche für erforderliche Umplanungen und zusätzliche bauliche Maßnahmen von rund 375 T€ vorgesehen. Die Finanzierung von knapp 30 T€ aus dem Mehraufwand der Stiftung Garnisonkirche war bereits aus dem Budget für nicht förderfähige Kosten sichergestellt.

 

Mit dem Beschluss vom 06.06.2018 zur Drucksache 18/SVV/0371 wurden weitere 200.000 €r Maßnahmen des baulichen, des anlagentechnischen, des organisatorischen und des abwehrenden Brandschutzes zur Verfügung gestellt. Die Summe von 200.000 € beruhte auf der Kostenschätzung des durch den Sanierungsträger Potsdam beauftragten Ingenieurbüros.

 

Nach erfolgten Abstimmungsgesprächen mit der Stiftung Garnisonkirche, der Bauaufsicht und dem Konzessionsnehmer SPI als Betreiber des Kunst- und Kreativhauses und weitergehender Untersuchungen am Gebäude wurde der Brandschutznachweis als Grundlage für den Bauantrag erstellt. Hierin wurde die reguläre Nutzung des Gebäudes inklusive Nutzung des Mehrzweckbereichs im EG als Versammlungs- und Ausstellungsbereich mit bis zu 200 Besuchern betrachtet und daraus die notwendigen Maßnahmen zur brandschutztechnischen Ertüchtigung abgeleitet.

 

Folgende Maßnahmen sind u. a. erforderlich:

 

-          Realisierung des baulichen Brandschutzes für Außenwände auf Seiten des Garnisonkirchenturms durch den Einbau von feuerbeständigen, dicht- und selbstschließenden Türen in Richtung des RZ (Dadurch ist das Zumauern der Fensteröffnungen sowie die Dachertüchtigung nicht mehr erforderlich.)

-          Schaffung eines 2. Rettungsweges aus dem Mehrzweckbereich im EG

-          Bildung von Rauchabschnitten mit Längen von unter 30m durch Einbau von nicht brennbaren, rauchdichten und selbstschließenden Türen in den notwendigen Fluren

-          Herstellen von Anschlüssen an den Lüftungsschacht in innenliegenden Räumen zur Sicherstellung der Rauchableitung

-          Erweiterung der Brandmelde- und Alarmierungsanlage

-          Ergänzung der Sicherheitsbeleuchtung

-          Schottung von nachträglich geführten Kabeln

-          Herstellen neuer feuerbeständiger Schachtwandkonstruktionen in den Vorräumen der WC-Anlagen und Teeküchen

-          Ertüchtigung eines Raumes zur Nutzung als Müllraum durch den Wegfall von Außenflächen auf dem Wirtschaftshof im Rahmen des Abrisses der Rechnerhalle und Herstellung des 2. BA Plantage

 

 

Mit der Kenntnis über die notwendigen Maßnahmen wurde die ursprüngliche Kostenschätzung sukzessive fortgeschrieben. Einsparungen hinsichtlich des Brandschutzes für Außenwände stehen Mehraufwendungen von 230.000 Euro gegenüber, die in der ersten Kostenschätzung nicht absehbar waren. Diese Mehraufwendungen ergeben sich im Wesentlichen aus:

 

-          Vollständige Verkleidung der Rohrdurchführungen in den Vorräumen zu WC-Bereichen und Teeküchen

-          Installieren von Türen in den WC-/Küchenbereichen, um offene Verbindungen zu den Fluchtfluren zu schließen

-          Austausch von Installationskanälen

-          Entrauchung von innenliegenden Eckräumen

 

Um die Nutzung des Eingangsbereiches des Rechenzentrums nach dem Teilabriss des Verbinders sicherzustellen, sollen 50.000 Euro zur Verfügung gestellt werden, um den verbleibenden Teil des Verbinders für eine Nutzung als Kunstgalerie herzurichten. In der Summe sind der Einbau einer Brandschutztür mit F30-Verglasung zur Trennung vom notwendigen Treppenraum sowie Kosten für die Elektroverteilung berücksichtigt. Die Kosten könnten reduziert werden, wenn keine vollständige Verglasung erfolgen soll oder die Nutzung vollständig aufgegeben wird. 

 

Um die bauordnungsrechtlichen Vorgaben zur Nutzung des Mehrzweckraumes im EG für bis zu 199 Personen zu sichern ist der Umbau einer bestehenden WC-Anlage im EG in ein behindertengerechtes WC notwendig. Dafür werden ebenfalls 50.000 Euro zusätzlich benötigt.

 

Die Herrichtung des Eingangsbereiches ist keine betriebsnotwendige Maßnahme, um die temporäre Nutzung des Rechenzentrums als Kunst- und Kreativhaus zu sichern. Die Nutzung von Eingangsbereich und Mehrzweckraum sind jedoch im Konzept des Betreibers integrale Bestandteile des Rechenzentrums als Kunst- und Kreativhaus, ohne die eine Betreibung eingeschränkt würde. Daher sollen die dafür nötigen Mittel zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.     

 

Insgesamt ergeben sich folgende Mehrkosten:

-          notwendige Brandschutzmaßnahmen   200.000 Euro

-          Herrichten Verbinder      50.000 Euro

-          Einbau behindertengerechtes WC Mehrzweckraum 50.000 Euro

Summe:          300.000 Euro


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

Der Mehraufwand, der durch den temporären Verbleib des Kunst- und Kreativhauses (Verwaltungsgebäude Rechenzentrum) sowohl am Verwaltungsgebäude als auch bei der Stiftung Garnisonkirche entsteht, wird durch außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt „Kultursteuerung (2840202) im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von bis zu 300.000 Euro finanziert.

 

Die Deckung des Mehraufwandes erfolgt zu 50 % -150.000 EUR- aus Minderaufwendungen im Produktkonto 2180009.5231500 (Gesamtschule Stern - Mieten an KIS) des Geschäftsbereiches 2 sowie zu 50 % -150.000 EUR- aus Mehrerträgen im Produktkonto 6120002.4617100 (Liquiditäts- und Schuldenmanagement - Zinserträge von Kreditinstituten und Geldanlagen) der Allgemeinen Finanzierungsmittel.


 

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Anlagen

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