Anfrage - 19/SVV/1352

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ich habe zu folgenden Vorgängen Akteneinsichten beantragt

 

 

- am 02.09.2019 zur Anzeige des Verdachtes eines Verstoßes gegen das  Bundesmeldegesetz,

 

- 13.08.2019 zur Nutheschlange, Unterlagen zu Gutachten  und  Wirtschaftlichkeitsstudien und Schriftverkehre,

 

-  13.08.2019 zum Staudenhof, Unterlagen zu Gutachten und Wirtschaftlichkeitsstudien               und Schriftverkehre,

 

-  06.08.2019 zu Krampnitz bisher teilweise, die Akte war nicht paginiert und es fehlten               die jüngsten Schriftverkehre mit der GL (siehe meine Mail vom 02.10.2019),

 

und bisher nicht bzw. nur teilweise erhalten.

 

Aus welchen guten Gründen verzögern sich die Akteneinsichten derart lange?

 

Antwort:

Der Stadtverordnete Menzel hat seit Juli 2019 12 Anträge auf Akteneinsicht gestellt. Zu den in der Frage aufgeführten Anträgen lässt sich folgender Sachstand festhalten:

 

  • Der Antrag vom 02.09.2019 befindet sich noch in Prüfung im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit des Auskunftsanspruchs.

 

  • Mit Schreiben vom 11.09.2019 hat der Oberbürgermeister dem Stadtverordneten Menzel schriftlich mitgeteilt, dass es sich bei den Anträgen zum Staudenhof und zur Nutheschlange nicht um begründete Akteneinsichten auf der Rechtsgrundlage des § 29 Brandenburgische Kommunalverfassung handelt, da Einsicht in Unterlagen der ProPotsdam gefordert wird.

Herr Menzel wurde auf die Zuständigkeit der SVV bzw. des HA gemäß § 97 Abs. 7 der BbgKVerf hingewiesen. Damit sind die Anträge vom 13.08.2019 zum Staudenhof und zur Nutheschlange nicht mehr offen.

 

  • Dem Antrag auf Akteneinsicht zu Krampnitz wurde mit Schreiben des Oberbürgermeisters am 27.08.2019 stattgegeben. Am 02.10.2019 wurde durch den Stadtverordneten Menzel darauf hingewiesen, dass die Einsicht stattfand, die Akte aber nicht paginiert war. Der Stadtverordnete wird in 14 Tagen eine Auskunft für eine neue Terminvereinbarung in die besagte Akte erhalten. Der Antrag auf Akteneinsicht ist nicht mehr offen.


 

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