Antrag des Ortsbeirates - 19/SVV/1316
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung des Ortsbeirates an der Umsetzungs- und Genehmigungsplanung sowie den straßenverkehrsrechtlichen Anforderungen und Widmungsverfahren der Verkehrsflächen im Bebauungsplanareal "Am Friedhof"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Ortsbeiratsmitglied T. Lange
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ortsbeirat Fahrland
|
Entscheidung
|
|
|
18.12.2019
|
Beschlussvorschlag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten den Ortsbeirat Fahrland bei der nach dem Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 132 "Am Friedhof" (OT Fahrland) notwendigen nachfolgenden Umsetzungs- und Genehmigungsplanung sowie den straßenverkehrsrechtlichen Anforderungen und Widmungsverfahren der Verkehrsflächen lückenlos zu beteiligen.
Der Ortsbeirat Fahrland muss gemäß seiner Entscheidungskompetenz (Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, § 46 Ortsbeirat) vor der Umsetzung der Verkehrsflächen zur Umsetzungsform der Planungen angehört und beteiligt werden.
Erläuterung
Begründung:
Auf S. 91 im Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum 3. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 132 "Am Friedhof" (OT Fahrland) steht: „Im Bebauungsplan werden auf der Grundlage des § 9 Abs. 11 BauGB lediglich die Verkehrsflächen festgesetzt, nicht aber deren Aufteilung und Gestaltung. Dies bleibt der nachfolgenden Umsetzungs- und Genehmigungsplanung sowie den straßenverkehrsrechtlichen Anforderungen und Widmungsverfahren überlassen.“
Da gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, § 46 Ortsbeirat, Absatz 1 „(1) Der Ortsbeirat ist vor der Beschlussfassung der Gemeindevertretung oder des Hauptausschusses in folgenden Angelegenheiten zu hören: […] 4. Aus- und Umbau sowie zu Entscheidungen über Straßen, Wege und Plätze in dem Ortsteil […]“, ist der Ortsbeirat an den Planungen zu beteiligen. Vor der Herstellung der Verkehrsflächen nebst Parkflächen im öffentlichen Raum muss der Ortsbeirat sein Votum dazu abgeben können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3,2 MB
|