Antrag des Ortsbeirates - 19/SVV/1316

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:


Der Oberbürgermeister wird gebeten den Ortsbeirat Fahrland bei der nach dem Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 132 "Am Friedhof" (OT Fahrland) notwendigen nachfolgenden Umsetzungs- und Genehmigungsplanung sowie den straßenverkehrsrechtlichen Anforderungen und Widmungsverfahren der Verkehrsflächen lückenlos zu beteiligen.
Der Ortsbeirat Fahrland muss gemäß seiner Entscheidungskompetenz (Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, § 46 Ortsbeirat) vor der Umsetzung der Verkehrsflächen zur Umsetzungsform der Planungen angehört und beteiligt werden.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Auf S. 91 im Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum 3. Entwurf  des Bebauungsplanes Nr. 132 "Am Friedhof" (OT Fahrland) steht: „Im Bebauungsplan werden auf der Grundlage des § 9 Abs. 11 BauGB lediglich die Verkehrsflächen festgesetzt, nicht aber deren Aufteilung und Gestaltung. Dies bleibt der nachfolgenden Umsetzungs- und Genehmigungsplanung sowie den straßenverkehrsrechtlichen Anforderungen und Widmungsverfahren überlassen.“


Da gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, § 46 Ortsbeirat, Absatz 1 (1) Der Ortsbeirat ist vor der Beschlussfassung der Gemeindevertretung oder des Hauptausschusses in folgenden Angelegenheiten zu hören: […] 4. Aus- und Umbau sowie zu Entscheidungen über Straßen, Wege und Plätze in dem Ortsteil […]“, ist der Ortsbeirat an den Planungen zu beteiligen. Vor der Herstellung der Verkehrsflächen nebst Parkflächen im öffentlichen Raum muss der Ortsbeirat sein Votum dazu abgeben können.

 

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Anlagen

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