Antrag - 19/SVV/1271

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob für die Eduard-Claudius-Straße im Abschnitt zwischen Heinrich-Mann-Allee und Drewitzer Straße eine Beschränkung auf Anliegerverkehr oder zumindest eine Einschränkung der Last auf maximal 3,5 t für den Verkehr vorgenommen werden kann.

 

Dem Ausschuss Klima, Umwelt und Mobilität ist bis 1. Quartal 2020 zu berichten.
 

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Erläuterung

Begründung:

 

Im Rahmen der Baumaßnahme an der Straße An der alten Zauche auf Höhe der ARAL-Tankstelle und im Kreuzungsbereich der Drewitzer Straße zum Magnus-Zeller-Platz bestand eine Baustellenumleitung durch die Eduard-Claudius-Straße. Dabei wurde durch den damit verursachten erhöhten Durchgangsverkehr deutlich, dass die denkmalgeschützte Siedlung durch Erschütterungen in Mitleidenschaft gezogen wird. Um die denkmalgeschützten Gebäude zukünftig besser zu schützen, sollte solch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zukünftig vermieden werden.
 

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