Mitteilungsvorlage - 19/SVV/1397

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Gemäß dem Beschluss vom 08.05.2019 (DS 19/SVV/0201) wurde der Oberbürgermeister beauftragt, zu prüfen, wo am Krampnitzer See Voraussetzungen gegeben sind oder geschaffen werden können, um die Ansiedlung des Ruderclubs Vineta oder eines anderen Ruderclubs zu ermöglichen.

 

Darüber hinaus ist die Ansiedlung weiterer Wassersportarten in die Prüfung einzubeziehen.

 

Hintergrund

Der Ruderclub Vineta ist seit der Gründung im Jahr 2015 auf der Suche nach einem Grundstück für seine Ruderaktivitäten im Breiten- und Freizeitsportbereich. Die Stadt untersuchte bereits die Voraussetzungen mehrerer Grundstücke im Potsdamer Norden (DS 16/SVV/0426). Bisher konnte kein Grundstück im Eigentum der LHP gefunden werden, welches dem Verein die Ansiedlung am Wasser ermöglicht. Entgegenstehende Belange waren bisher vor allem der Natur- und Denkmalschutz und konkurrierende Nutzungen.

Die Landeshauptstadt Potsdam unterstützt grundsätzlich die Entwicklung neuer Sport- bzw. Wassersportangebote im Potsdamer Norden. Insbesondere mit der Entwicklung des Ortsteils Krampnitz, in dem im Jahr 2035 etwa 10.000 Einwohner leben sollen, entstehen Bedarfe für jeglichen Sport, so auch für Wassersportangebote am Krampnitzsee. Mit dem aktuellen Beschluss 19/SVV/0201 sollen die Potentiale für Wassersportangebote rund um den Krampnitzsee geprüft werden. Diese Betrachtung soll nicht allein auf den Rudersport oder den Verein Vineta fokussiert sein, da Vielfalt und Chancengleichheit angestrebt werden. Darüber hinaus sind die Ansiedlungsvoraussetzungen sowie die Auswirkungen verschiedener Wassersportarten sehr unterschiedlich.

Ergebnisse der Prüfung

Zunächst kann festgehalten werden, dass die Landeshauptstadt Potsdam über einige Flurstücke am Krampnitzsee verfügt. Jedoch weisen diese Flurstücke in der Mehrzahl eine zu geringe Tiefe auf, als dass diese für eine wassersportliche Nutzung geeignet wären, da es sich um schmale Uferstreifen handelt. Zudem handelt es sich bei den Flurstücken zumeist um gefangene Grundstücke, das heißt Flurstücke ohne gesicherte Zuwegung.

r die Ansiedlung von Wassersport am Ufer des Krampnitzsees kommt hinzu, dass sich der Krampnitzsee mit allen Uferbereichen im Landschaftsschutzgebiet „nigswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“ befindet. Zudem handelt sich bei den Uferbereichen zumeist um gesetzlich geschützte Biotope. Daraus resultiert, dass jene Bereiche, die bereits über eine bauliche Vorprägung verfügen, bevorzugt genutzt werden sollten.

Im Ergebnis eignen sich vor allem jene Uferbereiche für eine tiefergehende Betrachtung, die im Entwicklungsbereich Krampnitz liegen und bereits über eine bauliche Vorprägung verfügen. r den in der Karte 1 „Krampnitzsee: Suchraum für die Ansiedlung von Wassersport im Norden“ dargestellten Bereich befindet sich der Bebauungsplan Nr. 141-5b in Aufstellung. Voraussetzung für die Entwicklung dieses Uferbereiches ist die Auflösung des Konfliktes mit dem Landschaftsschutzgebiet. Dieses muss im Rahmen des vorgesehenen Verfahrens erfolgen.

Im Rahmen der Konkretisierung für den Uferbereich des Krampnitzsees im Entwicklungsgebiet wird (neben anderen Nutzungen) die Möglichkeit der Integration eines Rudervereines und anderer Wassersportnutzungen geprüft. Auch eine Integration in die bereits im Masterplan vorgesehene mehrgeschossige Bebauung sollte geprüft werden.

 

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Erläuterung


 

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Anlagen

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