Beschlussvorlage - 19/SVV/1393

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Aufnahme von Krediten in Höhe von 20.434.325  zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen gemäß Wirtschaftsplan 2018 durch den Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS) wird zu folgenden Bedingungen zugestimmt:

 

- Kommunalkredit, Annuitätendarlehen mit anfänglicher Tilgung von mindestens 1 % p. a.

bzw. Ratenkredit

- max. Zinssatz 3,0 % p. a.

 

Die Kreditaufnahme hat innerhalb von 10 Monaten nach Beschlussfassung zu erfolgen.


 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit DS 17/SVV/0952 vom 07.03.2018 den Wirtschaftsplan 2018 des KIS beschlossen. Basierend auf der Genehmigung der Kommunalaufsicht vom 04.10.2018 und dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ist der Wirtschaftsplan mit seiner Veröffentlichung am 01.11.2018 in Kraft getreten.

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für das Wirtschaftsjahr 2018 wurde auf 40.434.325 € festgesetzt. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.03.2019, DS 19/SVV/0180, wurde eine erste Tranche zur Kreditaufnahme i. H. v. 20.000.000 € beschlossen. Mit dieser Beschlussvorlage soll die Aufnahme der Restsumme i. H. v. 20.434.325 € beschlossen werden.

 

Gemäß § 74 Abs. 3 BbgKVerf i. V. m. § 86 Abs. 2 BbgKVerf gilt die Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und, wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltssatzung. Demzufolge behält die Kreditermächtigung bis mindestens 31.12.2019 und längstens bis zur Veröffentlichung des Wirtschaftsplans 2020 ihre Gültigkeit.

 

Die Zuständigkeit für die tatsächliche Entscheidung über die Kreditaufnahme liegt gemäß § 16 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam und § 6 der Satzung des Eigenbetriebes KIS bei der Stadtverordnetenversammlung.

 

Es sind die Aufnahmen von Kommunaldarlehen vorgesehen. Sofern möglich und wirtschaftlich sinnvoll sollen auch zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW - und der Investitionsbank des Landes Brandenburg - ILB - genutzt werden.

 

Der Kredit soll innerhalb von 10 Monaten nach Beschlussfassung aufgenommen werden. Bei der Aufnahmeentscheidung hat der KIS die Subsidarität der Kreditaufnahme nach § 64 (3) BbgKVerf zu prüfen. Bei der Ausschreibung ist auf einen günstigen Aufnahmezeitpunkt bezüglich des Zinsniveaus zu achten. Der KIS kann die Gesamtkreditsumme auf mehrere Kredite aufteilen. Dabei gelten die im Beschluss genannten Bedingungen für jeden einzelnen Kredit.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird nach der erfolgten Aufnahme der Kredite über den vertraglichen Zinssatz informiert.


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Beim Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS):

 

Die finanziellen Auswirkungen der Kredite sind im Wirtschaftsplan 2018 ff. des KIS berücksichtigt.

 

Unter Berücksichtigung des maximalen Zinssatzes von 3,0 % p. a. und einer anfänglichen Tilgung von 1 % p. a. führt dies im ersten Jahr nach Kreditaufnahme bei einem Annuitätendarlehen zu einer maximalen Zinsbelastung i. H. v. 613.030  und einer Tilgung i. H. v. 204.343 . Die Gesamtbelastung aus Zinsen und Tilgungen liegt in den Folgejahren bei ca. 817.373 € p. a., wobei sich die Zinsbelastung zu Gunsten der Tilgung schrittweise verringert.

 

Die finanziellen Auswirkungen der mit Hilfe der Kredite getätigten Investitionen, in Form von Mieten und Betriebskosten für die Nutzer, sind in der gültigen Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für die Jahre 2018/2019 sowie in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung voll berücksichtigt.


 

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Anlagen

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