Große Anfrage - 19/SVV/1084

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mit den eingereichten Fragen soll geprüft werden, ob sich aus den an der Volkshochschule Potsdam entstandenen Arbeitsbedingungen ein Handlungsbedarf ergibt und ob demzufolge weitere Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung erforderlich sind.

 

Wir fragen den Oberbürgermeister:

 

 

Festangestellte und Stellenbesetzung in der VHS

 

  1. Wie viele Unterrichtstunden wurden im Jahr 2018 an der VHS Potsdam unterrichtet?

 

Im Jahr 2018 wurden an der VHS Potsdam ca. 22.000 Unterrichtseinheiten erteilt.

 

2. Wie viele dieser Unterrichtsstunden wurden durch fest angestellte Lehrkräfte angeboten?

 

Regulär werden keine Unterrichtsstunden von festangestellten Lehrkräften angeboten. Alle angestelle, pädagogische MitarbeiterInnen der VHS Potsdam verfügen jedoch über eine pädagogische Qualifikation/Lehrbefähigung, um vereinzelt Kurse zu leiten.  

 

3. Wie viele Beschäftigte sind in der Volkshochschule in welchen Bereichen fest angestellt?

 

An der VHS Potsdam sind aktuell 17 Beschäftigte fest angestellt. Sie verteilen sich auf folgende Bereiche:

  • Leitung/Programmbereichsleitung  2 Beschäftigte (davon 1 Frau)
  • Programmbereichsleitung  2 Beschäftigte (davon 2 Frauen)
  • Sachbearbeitende    9 Beschäftigte (davon 8 Frauen)
  • Projektleitende   2 Beschäftigte (davon 2 Frauen)
  • Projektmitarbeitende   2 Beschäftigte (davon 2 Frauen)

 

4. Wie viele davon arbeiten in Vollzeit? Wie viele arbeiten in Teilzeit?

 

Von den 17 Beschäftigten arbeiten 11 Beschäftigte in Vollzeit und 6 Beschäftigte in Teilzeit mit unterschiedlichen Wochenarbeitszeiten (20-35 Stunden).

 

5. Wie viele der Beschäftigten in den einzelnen Bereichen sind jeweils Frauen?

 

siehe Frage 3

 

6. Wie viele der Arbeitsverträge sind zeitlich unbefristet geschlossen?

 

12 Arbeitsverträge sind unbefristet. 5 Arbeitsverträge sind befristet, davon begründen sich 4 Befristungen durch die Projektlaufzeiten, die fünfte befristete Stelle soll 2020 entfristet werden.

 

7. Welche dieser Arbeitsverträge werden nach welchen Stufen des TVöD vergütet?

 

Die Stufenzuordnung der Beschäftigten innerhalb der Entgeltgruppe erfolgt entsprechend der Regelungen des TVöD anhand der Dauer vorhandener Berufserfahrungen. Da es sich hierbei um personenbezogene Daten handelt, ist keine Aussage bezogen auf die einzelnen Stellen möglich.

 

8. Wie viele der Stellen sind derzeit seit wann unbesetzt?

 

Keine

Dozent*innen und Kursleitende

 

9. Wie viele der im Jahr 2019 an der VHS tätigen Dozent*innen und Kursleitende waren bereits im Jahr 2018 tätig?

 

120 Kursleitende, die im Jahr 2019 an der VHS Potsdam tätig sind, waren dies bereits im Jahr 2018.

 

10. Wie viele von ihnen sind Frauen?

 

87 Kursleitende sind Frauen.

 

11. Wie viele der Kursleitenden sind seit a) mehr als 2 Jahren, b) mehr als 5 Jahren oder c) mehr als zehn Jahren an der Volkshochschule tätig?

 

Der überwiegende Teil der Kursleitenden ist seit vielen Jahren für die Volkshochschule Potsdam als Kursleitende/r tätig. Einige langjährige Kursleitende schieden in den vergangenen Jahren aus, da sie sich erfolgreich auf frei gewordene Stellen bzw. Projektstellen an der VHS Potsdam beworben hatten. Dies betraf in den vergangenen Jahren 9 Kursleitende. Eine konkrete Aufschlüsselung ist nicht möglich, da von Seiten der Volkshochschule Potsdam keine Informationen über die Dauer der Tätigkeit gesammelt werden.

 

12. Wie viele der Dozent*innen und Kursleitenden sind für wie viele Wochenstunden fest angestellt?

 

keine

 

13. Wie viele dieser Arbeitsverträge sind unbefristet?

 

siehe Frage 12

 

14. Wie viele der Dozent*innen und Kursleitenden sind auf Honorarbasis beschäftigt?

 

Eine Tätigkeit als Dozent*in/Kursleitende/r an der VHS Potsdam erfolgt immer auf Honorarbasis.

 

15. Wie viele der Dozent*innen leben von der Honorartätigkeit in der Erwachsenenbildung bzw. an Hochschulen?

 

Der VHS Potsdam liegen hierüber keine Daten vor (s. auch die Anmerkung zu den Fragen im Abschnitt „Prekäre Arbeits- und Lebensverhältnisse“).

 

16. Wie viele Dozent*innen leben überwiegend von der Honorartätigkeit an der VHS Potsdam?

 

Der VHS Potsdam liegen hierüber keine Daten vor (s. auch die Anmerkung zu den Fragen im Abschnitt „Prekäre Arbeits- und Lebensverhältnisse“).

 

17. Wie viele Wochenstunden umfassen diese Honorarverträge mindestens, durchschnittlich und höchstens?

 

Der Umfang der Honorarverträge ist von der Art und Dauer der Kurse abhängig. Diese betragen zwischen 2 Unterrichtseinheiten (UE) für einzelne Veranstaltungen bis zu 30 UE bei Bildungsfreistellungskursen. Eine allgemeine Aussage ist nicht möglich.

 

 

18. In welchen Bereichen oder für welche Kurse werden aus welchen Gründen höhere

Honorarstundensätze als 35 € gezahlt?

 

Bei Kursen, die eine stark individualisierte Lernprozessbegleitung und/oder ein gesondert nachzuweisendes Fachwissen erfordern, wird gemäß der Honorarordnung vom 14. Dezember 2018 §3 (3) in Einzelfällen eine höhere Vergütung gezahlt. 

 

19. In welchen Bereichen oder für welche Kurse werden aus welchen Gründen niedrigere

Honorarstundensätze gezahlt?

 

Es gelten grundsätzlich die in der Honorarordnung vom 14. Dezember 2018 festgeschriebenen Sätze. (zu Ausnahmen siehe Frage 21)

 

20. Werden die Honorarsätze der Lehrkräfte in Kursen gekürzt, wenn bestimmte

Teilnehmer*innenzahlen nicht erreicht werden?

 

siehe Frage 21

 

21. Wenn ja, in welchen Fällen und in welchem Umfang?

 

Die Durchführung eines Kurses steht unter dem Vorbehalt des Erreichens der Mindestteilnehmenden-zahl oder einer zu erwirtschaftenden Mindesteinnahme für die jeweilige Veranstaltung (einfache Kostendeckung) (vgl. Entgeltordnung vom 6. Mai 2015).

 

Um bei einer geringeren Teilnehmendenzahl Kurse dennoch durchführen zu können, erfolgt gemäß der Honorarordnung vom 14. Dezember 2018 §3 (4) in Einzelfällen eine Honorarkürzung. Sie findet grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Kursleitenden statt.

 

22. Die VHS bietet am Vormittag Integrationskurse, Deutsch als Fremdsprache, Business-Englisch-Kurse für Unternehmen sowie Intensivkurse für den Bildungsurlaub an. Wieso sind die Lehrkräfte, die diese Kurse unterrichten - teilweise als volles Lehrdeputat und oft täglich vormittags zur Verfügung stehen, nebenberuflich auf Honorarbasis beschäftigt?

 

Die Entscheidung zwischen einer nebenberuflichen und einer hauptberuflichen Tätigkeit auf Honorarbasis obliegt den Kursleitenden und ist u.a. gegenüber der Krankenversicherung anzugeben. Die Tätigkeit an der VHS Potsdam ist davon unberührt.

 

 

Personalentwicklung

 

23. Welche Bildungsbereiche betrachtet die VHS Potsdam als Daueraufgaben (z.B. Grundbildung, Deutsch als Fremdsprache, Politische Bildung, Englisch u.a. Weltsprachen)?

 

Das Bildungsangebot der VHS Potsdam ist dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz vom 15. Dezember 1993 verpflichtet. Gemäß §2 (3) „(…) umfasst (die Weiterbildung) neben abschlussbezogenen Lehrgängen insbesondere Angebote der allgemeinen, beruflichen, kulturellen und politischen Bildung.“

 

Diese Bildungsbereiche werden an der VHS Potsdam über die Programmbereiche „Mensch und Gesellschaft“, „Kultur“, „Gesundheit“, „Sprachen“, „Beruf und Computer“ abgedeckt. Ergänzend gibt es den Programmbereich „Deutsch als Fremdsprache und Integration“ sowie projektbezogene Bildungsangebote im Bereich „Grundbildung“

 

 

24. Welche Maßnahmen der Personalentwicklung werden an der VHS umgesetzt?

 

Als Teil der Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam unterliegt die VHS bei der Personalentwicklung den Vorgaben der Verwaltung. Hiernach sind beispielsweise jährliche Mitarbeitergespräch sowie Zielvereinbarungsgespräche anzubieten. Bei diesen werden auch Fortbildungsbedarfe identifiziert und besprochen.

 

25. In welchem Maße gibt es bezahlte Weiterbildungen für angestellte und freie Lehrkräfte?

 

Im Programm der Volkshochschule Potsdam finden sich spezielle Angebote für Kursleitende, an denen die Kursleitenden der VHS Potsdam entgeltfrei teilnehmen können (wie z.B. „Umgang mit herausfordernden Teilnehmenden“, „Bilder im Sprachunterricht“, „Stimmbildung für Beruf und Alltag“, „Interaktive Tafeln“,Die VHS-Cloud“ etc.).

 

26. Werden Kurskosten und Honorarausfall erstattet?

 

Nein, „Kosten für Arbeitsmittel, Reise- und Aufwandkosten für die Veranstaltung sowie darüber hinausgehende Aufwendungen sind mit der Vergütung abgegolten“(Honorarvertrag, §2 (4)).

 

27. Erhalten Honorarkräfte auch bezahlten Bildungsurlaub?

 

Nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz vom 15. Dezember 1993, Abschnitt 4 §14 (1) (2) haben Beschäftigte Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub (Bildungsfreistellung). „Als Beschäftigte im Sinne des Gesetzes gelten Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte und Auszubildende (…)“. Honorarkräfte haben entsprechend keinen Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub.

 

 

Prekäre Arbeits- und Lebensverhältnisse

 

Anmerkung zu den Fragen 15 und 16 sowie 28 bis 32:

 

Diese Informationen liegen der VHS Potsdam nicht vor. Die VHS Potsdam verfügt nicht über die notwendige Infrastruktur, um solche hochsensiblen Sozial-, Gesundheits-, und Personaldaten datenschutzkonform zu erheben bzw. zu verarbeiten.

 

28. Wie viele der auf Honorarbasis beschäftigten Kursleitenden zahlen regelmäßig Rentenversicherungsbeiträge?

 

29. Wie viele Honorarlehrkräfte zahlen zu geringe Rentenversicherungsbeiträge wegen zu niedrigen Einkommens und haben deshalb Schulden bei der Deutschen Rentenversicherung?

 

30. Wie viele der Lehrkräfte sind zeitweise (besonders in der unterrichtsfreien Zeit von ca. 22 Wochen) auf Leistungen des Jobcenters angewiesen?

 

31. Wie viele der Honorarlehrkräfte waren oder sind bei ihrer Krankenkasse verschuldet?

 

32. Wie viele der Honorarlehrkräfte haben Schulden bei der Arbeitsagentur?

 

33. Sind dem Leiter der VHS Fälle bekannt, in denen Honorarkräfte überschuldet waren/sind bzw. die Sozialversicherungsbeiträge nicht bezahlen konnten /können?

 

Nein.

 

 

Berliner Modell

 

34. Bitte erläutern Sie, welche rechtlichen Gründe der Übernahme von Sozialversicherungs­beitrags­anteilen nach dem Berliner Modell durch die VHS entgegenstehen.

 

Sowohl für die sozialrechtliche als auch die arbeitsrechtliche Einordnung eines Vertragsverhältnisses kommt es auf eine Gesamtbetrachtung aller Umstände an. Bestandteile dieser Gesamtbeurteilung sind hierbei neben der Frage einer organisatorischen Eingliederung, einer Behandlung von Abwesenheitszeiten oder einer Regelung zum Ausschluss der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub auch die Verpflichtung, selbst für die Sozial-und Krankenversicherung zu sorgen.

 

Bei einer Übernahme von Sozialversicherungsanteilen nach dem Berliner Modell besteht somit die Gefahr, dass die vertragliche Vereinbarung tatsächlich als Arbeitsvertrag und nicht mehr als Honorarvertrag gewertet wird.

 

Eine solche Bewertung hätte für die Landeshauptstadt Potsdam erhebliche finanzielle Auswirkungen, da durch eine Bewertung der Vertragsverhältnisse als „Beschäftigung“ckwirkend Sozialversicherungsbeiträge (Rentenversicherung, gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung) abgeführt werden müssten.

 

 

35. Da seit 2014 entsprechende Rechtsgutachten zu der Thematik eingeholt wurden, bitten wir, diese der Beantwortung der Großen Anfrage als Anlage beizufügen.

 

Eine Veröffentlichung des Gutachtens ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht möglich. Allerdings kann eine Einsichtnahme folgen.

 

 

Partizipation und Mitwirkung der Beschäftigten

 

36. Wann fand das letzte Treffen der VHS-Leitung mit dem gewählten Kursleiterrat statt?

 

Das letzte Treffen zwischen der VHS-Leitung und den Vertretern des Kursleiterrates sowie einem Vertreter der VHS Berlin fand am 03. Dezember 2018 statt. Seitdem wurde von Seiten des Kursleiterrates kein weiterer Gesprächswunsch geäert.

 

37. Wann fand das letzte Treffen der Bildungsbeigeordneten bzw. des Oberbürgermeisters mit dem gewählten Kursleiterrat statt?

 

Das letzte Treffen zwischen der Beigeordneten für Bildung, Kultur, Jugend und Sport fand am 18.05.2018 statt. Seitdem wurde von Seiten des Kursleiterrates kein weiterer Gesprächswunsch geäert.

 

38. Weshalb wird der Kursleiterrat von dem VHS-Direktor und der Beigeordneten für Bildung nicht anerkannt?

 

Es ist nichtzutreffend, dass der Kursleiterrat nicht anerkannt wird.

 

39. Wie viele der gewählten Mitglieder des Kursleiterrates haben seit dessen Wahl aus welchen Gründen ihre Beschäftigung an der Volkshochschule Potsdam verloren?

 

Der Leitung der VHS Potsdam liegen keine Informationen über die aktuelle Zusammensetzung des Kursleiterrates vor. Die Entscheidung über einen Einsatz von Kursleitenden wird grundsätzlich vor dem Hintergrund des Bedarfes sowie vorliegender Qualifikationen getroffen und ist unabhängig von einer Mitgliedschaft im Kursleiterrat.

 

40. Wie viele Stunden hat die Sprecherin des Kursleiterrates im Herbst 2018 und im Jahr 2019 an der VHS Potsdam unterrichtet?

 

Da es sich hier um personenbezogene Daten handelt, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Beantwortung nicht möglich.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Vor mehr als 100 Jahren wurden auch in Deutschland Volkshochschulen (VHS) gegründet. Als Vorläufer gelten unter anderem die Humboldt-Akademie (1878), der Frankfurter Bund für Volksbildung (1890) und die Freie Hochschule Berlin (1902). Die ersten Volkshochschulen unter diesem Namen entstanden in Ludwigshafen (1902) und Kaiserslautern (1904), die meisten Volkshochschulen entstanden aber erst nach dem Ende des 1. Weltkrieges 1918. Die Gründungswelle war sozialdemokratisch geprägt und von dem Bestreben getragen, die breite Bevölkerung besser zu bilden, die zuvor von der Bildung ausgeschlossen war. 1919 wurden Volkshochschulen erstmals gesetzlich in der Reichsverfassung verankert. 1927 erfolgte die Gründung des Reichsverbandes der deutschen Volkshochschulen.

Die Grundidee bestand darin, dass Vorlesungen und Kurse von Honorar-Lehrkräften zusätzlich zur normalen Arbeit angeboten wurden und dass die breite Bevölkerung sich nach der Arbeit freiwillig, niedrigschwellig und preisgünstig weiterbilden konnte.

Von dieser Grundidee hat sich die Volkshochschule inzwischen auch in Potsdam weit entfernt. Zwar bietet die VHS auch heute noch niedrigschwellig Bildung für alle an. Aber sie hat längst auch reguläre Aufgaben des staatlichen Bildungssystems übernommen. So finden an der VHS Potsdam Grundbildungs- und Alphabetisierungskurse statt. Hier erwerben Ausländer*innen Zertifikate für Sprachkenntnisse verschiedener Niveaus als Grundlage für den Zugang zu bestimmten Berufswegen.

Aktuell arbeiten immer mehr Bildungsträger in Potsdam ausschließlich mit fest angestellten Lehrkräften. Dennoch gibt es an der VHS Potsdam nur wenige feste Stellen für Lehrkräfte. Viele von ihnen sind aber heute darauf angewiesen, ihren Lebensunterhalt durch die Kursleitenden-Honorare zu decken.

Da die rechtliche Stellung und die mangelhafte Bezahlung der Lehrkräfte an den Volkshochschulen den veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen nicht mehr entsprechen, sind häufig prekäre Arbeits- und Lebensbedingungen entstanden, die oft durch persönliche Verschuldung, fehlende Krankenversicherung, fehlende oder unzureichende Rentenbeiträge und demzufolge unzureichende Rentenansprüche geprägt sind.

Obwohl - nicht zuletzt auch durch das Engagement unserer Fraktion - an der VHS Potsdam in den letzten fünf Jahren die Honorarstundensätze von 20 auf 35 Euro erhöht wurden, ist noch viel zu tun, um sicherzustellen, dass die Lehrkräfte von ihrer Lehrtätigkeit angemessen leben können.

Arbeitsbedingungen und Bezahlung der Lehrkräfte an der Volkshochschule sollten sich an denen orientieren, die für Lehrkräfte an den Regelschulen gelten. Die Stadt Potsdam muss endlich der Fürsorgepflicht für alle Beschäftigten nachkommen, die in ihrem, d.h. im öffentlichen Auftrag arbeiten. 

 

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