Antrag des Ortsbeirates - 19/SVV/1407

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Beschluss des Ortsbeirates Fahrland zur Vorlage 19/SVV/1101 Bebauungsplan Nr. 132 Am Friedhof (OT Fahrland), Abwägung und Satzungsbeschluss" vom 27.11.2019 wird inklusive der Beschlüsse zu den eingebrachten Änderungsanträgen aufgehoben.

Die Vorlage wird inklusive der Änderungsanträge in der Januarsitzung 2020 des Ortsbeirates Fahrland erneut behandelt.

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Erläuterung

Begründung:

 

In der Sitzung des Ortsbeirates Fahrland am 27.11.2019 wurden zu den eingebrachten Änderungsanträgen zum Tagungsordnungspunkt 4.2 ,Bebauungsplan Nr. 132 „Am Friedhof' (OT Fahrland), Abwägung und Satzungsbeschluss' von Seiten der Verwaltung unvollständige und teilweise unrichtige Angaben gemacht.

 

Dem Ortsbeirat wurde mitgeteilt, dass jeder Änderungsantrag am Entwurf des Bebauungsplanes eine erneute Auslegung zur Folge hat. Dies ist in dieser Absolutheit nicht gegeben, denn dafür bedarf es einer wesentlichen Änderung am Planentwurf.

Auch auf die Möglichkeiten einer verkürzten Auslegung und nur Stellungnahmen zu den Änderungen zuzulassen wurde von Seiten der Verwaltung nicht hingewiesen.

 

Weiterhin wurden unrichtige Angaben in Bezug auf die Potsdamer Stellplatzsatzung gemacht. Anders als auf direkte Nachfrage verlautet, kann bei der Anzahl der Stellplätze in begründeten Fällen durchaus abgewichen werden.

Die Stellplatzsatzung legt mit der Richtzahlenliste nur die Anzahl der notwendigen Stellplätze fest.

 

Diese unvollständigen und teilweise unrichtigen Angaben führten bei einigen Ortsbeiratsmitgliedern in der Folge zu Unsicherheiten, ob die vorgelegten Änderungsanträge in dieser Form überhaupt beschlossen werden können oder ggf. gegen gültige Satzungen verstoßen.

Da dem Ortsbeirat somit nicht alle entscheidungsrelevanten Informationen zum Tagesordnungspunkt vorlagen, hebt der Ortsbeirat Fahrland den Beschluss vom 27.11.2019 inklusive der Beschlüsse zu den eingebrachten Änderungsanträgen auf und wird die Vorlage erneut, dann mit allen relevanten Informationen, behandeln.

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