Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0084

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Am 1.11.2000 wurde auf der Sitzung der StVV der Antrag DS 00/0558/1 vom 1.11.2000 behandelt und beschlossen, mit dem Ergebnis, den Auftrag durch die Verwaltung zu bearbeiten und im Februar 2001 die Stadtverordnetenversammlung entsprechend zu informieren. Das Ergebnis liegt mit dieser Mitteilungsvorlage vor.

Die verkehrlichen Festsetzungen des B-Planes Nr. 22 und die Ausführungen in seiner Begründung bezüglich des Bereiches Sternstraße wurden nochmals einer Prüfung unterzogen.

1.  Danach ist die derzeitige verkehrliche Situation geprägt durch

-       Nutzung der Sternstraße als Anliegerstraße (mit Geschwindigkeitsbeschränkung)

-       beiderseitiges Parkverbot

-       Busführung der Linie 693 von H.-Albers-Straße bis Busschleuse (zum Sterncenter) im 20-min.-Takt (Einrichtungsverkehr)

2. Im B-Plan ist die Sternstraße (auf gesamter Länge im Gebiet) sowie die Busschleuse zum Stern-Center als .Verkehrsfläche   besonderer  Zweckbestimmung"  zeichnerisch  festgesetzt   und   in   Punkt   10.5.2  der Begründung textlich erläutert.

Die vorhandene Verkehrsbeschilderung im Umfeld des Stern-Center beweist, dass die Sternstraße nicht als Erschließungstrasse für das Stern-Center fungieren soll (LKW-Wegweisung, Geradeaus-Fahrgebot in der Sternstraße).

 

Die verkehrsberuhigte Zone, die den Charakter als Wohnstraße sichern soll und heute durch Beschilderung mit 30 km/h gesichert ist, könnte durch bauliche Verbesserung (Einengungen, Aufpflasterungen) noch gestärkt werden; das erfordert jedoch entsprechende Finanzmittel, die in den Haushalt einzustellen wären. Der Umbau zu einem .Verkehrsberuhigten Bereich" (spezielle Beschilderung mittels VZ 325/326) wäre möglich, ist aber nicht zwingend und setzt aber diese Finanzmittel voraus.

Solche Kosten sind jedenfalls im rechtlichen Sinne keine Kosten von Erschließungsmaßnahmen* des Stern-Centers, da die Sternstraße ja gerade nicht der Erschließung des Centers dienen soll. Die Überwälzung auf die Investorengemeinschaft wäre deshalb weder heute möglich noch im Rahmen des städtebaulichen Vertrages zulässig gewesen, da nur Verpflichtungen begründet werden können, die unmittelbaren kausalen Zusammenhang mit den Erfordernissen des Vertragsgegenstandes stehen.

3.        Entsprechend Punkt 10.5.4 der Begründung des Bebauungsplanes ist die heutige Buslinie über den kurzen Abschnitt der Sternstraße - Busschleuse voll vertretbar und nicht als zeitweilige Kompromissvariante anzusehen. Auch die Tatsache, dass eine Veränderung der Linienführung den Südausgang des Sterncenters nicht mehr erreichen lassen und dadurch die Erschließung verschlechtern würde, spricht gegen eine Herausnahme der Buslinie. Hier muss von einer dauerhaften Lösung gesprochen werden. Seitens des Verkehrsbetriebes Potsdam gibt es vorbehaltlich der Zustimmung des ViP-Aufsichtsrates die Planung für 2001, die frühere Buslinie 690 auf Wunsch der Fahrgäste wieder einzuführen. Sie würde im Bereich Sternstraße auf gleichen Kurs wie die 693 ebenfalls im 20 min Takt (nur bis 18-19 Uhr) fahren, somit die Busfrequenzen in der Richtung verdoppeln (10 min Takt), in der Gegenrichtung weiterhin nicht verkehren. Auch diese Anpassung des Liniennetzes widerspricht nicht den in der Bebauungsplan Begründung formulierten Ansprüchen. Der Verkehrsbetrieb erwägt zudem, die Nachtlinie N15 wie die 696 zu führen, damit nicht mehr den Bereich Sternstraße zu durchfahren; das trägt zur Entlastung bei. Um die Busrichtung aus der Hans-Albers-Straße - Stern-Straße - Busschleuse herauszunehmen und letztere zu schließen, gäbe es nur die Umkehrung der Busschleife der Linie 693 und 690 (wie heute die 696 verkehrt) über Stern-Center Südausgang, Ausfahrt zur Nuthestraße - WG Drewitz, die aber wegen folgender Fakten nicht vertretbar wäre:

-       Anfahrt der Haltestelle Stern-Center Süd - behindertengerecht, sehr günstig gelegen, Fahrten in beiden Richtungen aber notwendig

-       Zeitgünstiger Umstieg Linie 693- > Richtung Potsdam an der Haltestelle Robert-Baberske-Straße soll bleiben

-       Betriebshalt der Linie 693 (an der Haltestelle Stern-Center wegen Halt der Linie 696) nicht möglich

-       Umstieg Tram-Linie von Kirchsteigfeld -> Bus 693 zum Stern-Center soll bleiben

4.         Die aufgrund der baulichen Ausbildung nicht voll funktionierende Busschleuse, die auch durch LKW und PKW, wenn auch mit sehr geringer Geschwindigkeit, überfahrbar ist und unerwünschte Verkehre (nur in geringer Anzahl  festgestellt)   unter  Belastung  der Sternstraße  durchlässt,   müsste  zu  einer voll funktionierenden Busschleuse umgebaut werden (versenkbare Poller oder tiefe Grube); das erfordert entsprechende in den Haushalt einzustellende Finanzmittel, die jedoch gegenwärtig im Vergleich zu anderen dringlicheren Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung nicht realistisch erscheinen. Die bloße Kontrolle dieses Bereiches zur völligen Vermeidung unerwünschter Durchfahrten durch die Polizei gilt als nicht praktisch umsetzbar. Der (wenn auch geringe) Erschließungsanteil des Sterncenters über die Sternstraße sollte besser mit den o.g. Umbaulösungen völlig zurückgedrängt werden.

5. Der gewünschte Aufenthaltscharakter der Sternstraße wurde bzw. wird durch weitere Maßnahmen unterstützt:

-       So wird bezüglich der Erschließung des SB-Marktes (Firma Lidl) Sternstraße /Am Kirchsteigfeld nach Umplanung des Bebauungskonzeptes die Zu- und Abfahrt ausschließlich über die Straße Am   Kirchsteigfeld   vorgenommen.    Ein   Anschluss   an   die   Sternstraße   erfolgt   nicht. Entsprechende Planunterlagen sind  bereits in den entsprechend  modifizierten  Bauantrag eingearbeitet.

-       Die Fußgänger- und Radfahreranbindung sowohl an das Wohngebiet Drewitz als auch aus südlicher (Dorf Drewitz) wie nördlicher Richtung (Am Stern) wurde realisiert. Die weitere Verbesserung der Gestaltung der Fußgängerquerung vom Wohngebiet zum Stern-Center ist vorgesehen.

6.            Abschließend ist somit festzustellen, dass den Festsetzungen des Bebauungsplanes sowie den in der   Begründung   dokumentierten   planerischen   Absichten   im   Rahmen   der   bestehenden Möglichkeiten weitestgehend Rechnung getragen ist. Die Bestärkung der gewünschten Wirkung mit den Charakter als Wohnstraße durch bauliche Umsetzung (Verbesserung der Busschleuse) bedarf entsprechender Finanzmittel.  Tangierende  Maßnahmen  unterstützen  den  verkehrsberuhigten Charakter der Straße.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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