Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0084
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchsetzung der Festlegungen zum B-Plan Nr. 22 - Stern-Center - Bereich Sternstraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- GB Stadtentwicklung und Bauen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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07.03.2001
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Beschlussvorschlag
Am 1.11.2000 wurde auf der
Sitzung der StVV der Antrag DS 00/0558/1 vom 1.11.2000 behandelt und beschlossen,
mit dem Ergebnis, den Auftrag durch die Verwaltung zu bearbeiten und im Februar
2001 die Stadtverordnetenversammlung entsprechend zu informieren.
Das Ergebnis liegt mit dieser Mitteilungsvorlage vor.
Die verkehrlichen
Festsetzungen des B-Planes Nr. 22 und die Ausführungen in seiner Begründung
bezüglich des Bereiches Sternstraße wurden nochmals einer Prüfung unterzogen.
1. Danach ist die derzeitige
verkehrliche Situation geprägt durch
-
Nutzung der Sternstraße als Anliegerstraße
(mit Geschwindigkeitsbeschränkung)
-
beiderseitiges Parkverbot
-
Busführung der Linie 693 von H.-Albers-Straße
bis Busschleuse (zum Sterncenter) im 20-min.-Takt (Einrichtungsverkehr)
2. Im B-Plan ist die Sternstraße
(auf gesamter Länge im Gebiet) sowie die Busschleuse zum Stern-Center als .Verkehrsfläche besonderer
Zweckbestimmung"
zeichnerisch festgesetzt und in
Punkt 10.5.2 der Begründung textlich erläutert.
Die vorhandene Verkehrsbeschilderung im
Umfeld des Stern-Center beweist, dass die Sternstraße nicht als Erschließungstrasse
für das Stern-Center fungieren soll (LKW-Wegweisung, Geradeaus-Fahrgebot in der
Sternstraße).
Die verkehrsberuhigte Zone, die den Charakter
als Wohnstraße sichern soll und heute durch Beschilderung mit
30 km/h gesichert ist, könnte durch bauliche Verbesserung (Einengungen,
Aufpflasterungen) noch gestärkt werden; das erfordert jedoch
entsprechende Finanzmittel, die in den Haushalt einzustellen wären. Der Umbau zu einem
.Verkehrsberuhigten Bereich" (spezielle Beschilderung mittels VZ 325/326)
wäre möglich, ist aber nicht zwingend und
setzt aber diese Finanzmittel voraus.
Solche Kosten sind jedenfalls im rechtlichen
Sinne keine Kosten von Erschließungsmaßnahmen* des Stern-Centers, da die
Sternstraße ja gerade nicht der Erschließung des Centers dienen soll. Die Überwälzung auf die Investorengemeinschaft wäre
deshalb weder heute möglich noch im Rahmen des städtebaulichen Vertrages
zulässig gewesen, da nur Verpflichtungen begründet werden können, die unmittelbaren kausalen Zusammenhang mit den
Erfordernissen des Vertragsgegenstandes stehen.
3. Entsprechend Punkt 10.5.4 der Begründung des Bebauungsplanes ist die
heutige Buslinie über den kurzen
Abschnitt der Sternstraße - Busschleuse voll vertretbar und nicht als
zeitweilige Kompromissvariante
anzusehen. Auch die Tatsache, dass eine Veränderung der Linienführung den
Südausgang des Sterncenters nicht mehr erreichen lassen und dadurch die
Erschließung verschlechtern würde, spricht gegen eine Herausnahme der Buslinie.
Hier muss von einer dauerhaften Lösung gesprochen werden. Seitens des Verkehrsbetriebes Potsdam gibt es
vorbehaltlich der Zustimmung des ViP-Aufsichtsrates die Planung für 2001, die frühere Buslinie 690 auf
Wunsch der Fahrgäste wieder einzuführen. Sie würde im Bereich Sternstraße auf gleichen Kurs wie die 693
ebenfalls im 20 min Takt (nur bis 18-19 Uhr) fahren, somit die Busfrequenzen in der Richtung verdoppeln
(10 min Takt), in der Gegenrichtung weiterhin nicht verkehren. Auch diese Anpassung des Liniennetzes
widerspricht nicht den in der Bebauungsplan Begründung formulierten Ansprüchen. Der
Verkehrsbetrieb erwägt zudem, die Nachtlinie N15 wie die 696 zu führen, damit nicht mehr den Bereich
Sternstraße zu durchfahren; das trägt zur Entlastung bei. Um die Busrichtung aus der Hans-Albers-Straße -
Stern-Straße - Busschleuse herauszunehmen und letztere zu schließen, gäbe es nur die Umkehrung der
Busschleife der Linie 693 und 690 (wie heute die 696 verkehrt) über Stern-Center Südausgang, Ausfahrt zur
Nuthestraße - WG Drewitz, die aber wegen folgender Fakten nicht vertretbar wäre:
-
Anfahrt der Haltestelle Stern-Center Süd -
behindertengerecht, sehr günstig gelegen, Fahrten in beiden
Richtungen aber notwendig
-
Zeitgünstiger Umstieg Linie 693- >
Richtung Potsdam an der Haltestelle Robert-Baberske-Straße soll bleiben
-
Betriebshalt der Linie 693 (an der
Haltestelle Stern-Center wegen Halt der Linie 696) nicht möglich
-
Umstieg Tram-Linie von Kirchsteigfeld ->
Bus 693 zum Stern-Center soll bleiben
4. Die aufgrund der baulichen Ausbildung nicht voll
funktionierende Busschleuse, die auch durch LKW und PKW, wenn auch mit sehr
geringer Geschwindigkeit, überfahrbar ist und unerwünschte Verkehre (nur in geringer Anzahl festgestellt)
unter Belastung der Sternstraße durchlässt, müsste
zu einer voll funktionierenden Busschleuse umgebaut werden
(versenkbare Poller oder tiefe Grube); das erfordert entsprechende in den Haushalt einzustellende
Finanzmittel, die jedoch gegenwärtig im Vergleich zu anderen dringlicheren
Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung nicht realistisch erscheinen. Die bloße Kontrolle dieses Bereiches zur völligen
Vermeidung unerwünschter Durchfahrten durch die Polizei gilt als nicht praktisch umsetzbar. Der (wenn auch geringe)
Erschließungsanteil des Sterncenters über die Sternstraße sollte besser mit den o.g. Umbaulösungen völlig
zurückgedrängt werden.
5. Der gewünschte
Aufenthaltscharakter der Sternstraße wurde bzw. wird durch weitere Maßnahmen unterstützt:
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So wird bezüglich der Erschließung des
SB-Marktes (Firma Lidl) Sternstraße /Am Kirchsteigfeld nach
Umplanung des Bebauungskonzeptes die Zu- und Abfahrt ausschließlich über die
Straße Am Kirchsteigfeld vorgenommen. Ein Anschluss an die
Sternstraße erfolgt nicht. Entsprechende Planunterlagen sind
bereits in den entsprechend
modifizierten Bauantrag eingearbeitet.
-
Die Fußgänger- und Radfahreranbindung sowohl
an das Wohngebiet Drewitz als auch aus südlicher (Dorf Drewitz)
wie nördlicher Richtung (Am Stern) wurde realisiert. Die weitere Verbesserung der
Gestaltung der Fußgängerquerung vom Wohngebiet zum Stern-Center ist vorgesehen.
6. Abschließend ist somit festzustellen, dass den
Festsetzungen des Bebauungsplanes sowie den in der Begründung dokumentierten planerischen Absichten im Rahmen
der bestehenden Möglichkeiten weitestgehend Rechnung getragen ist.
Die Bestärkung der gewünschten Wirkung mit den Charakter als Wohnstraße durch bauliche Umsetzung (Verbesserung der
Busschleuse) bedarf entsprechender
Finanzmittel. Tangierende Maßnahmen unterstützen
den verkehrsberuhigten Charakter der Straße.