Antrag des Ortsbeirates - 20/SVV/0053

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, vor der weiteren Bearbeitung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 157 „Neue Mitte Golm“ zunächst die erstellten Varianten des städtebaulichen Konzeptes in einer öffentlichen Werkstatt zu diskutieren.

 

Dem Ortsbeirat sind die Ergebnisse des Werkstattverfahrens zur Anhörung vorzulegen.

 

Des Weiteren wird der Oberbürgermeister gebeten, vor Beginn der frühzeitigen Beteiligung den Vorentwurf des Bebauungsplanes zunächst im Ortsbeirat Golm vorzustellen.

 

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Erläuterung

Begründung:

Gemäß den im „GOLMER Dialog“ am 12.08.19 verwaltungsseitig gegebenen Informationen wurden im Spätherst 2019 für den Bebauungsplan Nr. 157 „Neue Mitte Golm“ Varianten des städtebaulichen Konzeptes erarbeitet.

 

Weder dem Ortsbeirat noch der Öffentlichkeit sind Intentionen, Inhalte bzw. konkrete Ausgestaltungen der Varianten des städtebaulichen Konzeptes bekannt, obwohl eine frühzeitige Einbeziehung des Ortsbeirates verwaltungsseitig zugesagt wurde.

 

Im Sinne von Transparenz und Partizipation ist eine öffentliche Diskussion der Varianten des städtebaulichen Konzeptes, mithin der Grundlagen des künftigen Bebauungsplanes Nr. 157 „Neue Mitte Golm“ unerlässlich und geboten.

 

Die aktuell zu konstatierende Diskussion und Präjudizierung der städtebaulichen Entwicklung des Ortsteiles Golm außerhalb der kommunalverfassungsrechtlich statuierten Gremien lehnt der Ortsbeirat ab. 

 

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Anlagen

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