Anfrage - 20/SVV/0029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Bescheid der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung vom 29.04.2013 wird unter Auflagen die Entwicklungsmaßnahme genehmigt. In der Begründung des Bescheids wird auf Seite 2 u. a. ausgeführt:

 

Auf diesen Flächen sollen ca. 1.600 Wohnungen durch Sanierung des denkmalgeschützten Bestandes und durch Neubau entstehen. Die Flächen sind im aktuellen FNP-Entwurf (beschlossen und zur Genehmigung bei der Abteilung 2 des MIL eingereicht) überwiegend als Wohnbauflächen bzw. gemischte Bauflächen dargestellt. Das Areal der ehemaligen Kaserne Krampnitz mit insgesamt ca. 152 ha soll im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB in seiner Gesamtheit mit dem Schwerpunkt Wohnungsbau entwickelt werden.“

 

Zur Kontrolle der Verwaltung frage ich den Oberbürgermeister:

 

Auf welcher Rechtsgrundlage nimmt der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam weitere planungsrechtliche Schritte vor, obwohl anders als in der Begründung ausgeführt, nun mehr als 4.000 Wohnungen gebaut werden sollen, keine reine Wohnbebauung sondern auch Büro- und gewerbliche Nutzungen erfolgen sollen und die Auflagen des Bescheides vom 29.04.2013 noch immer nicht erfüllt wurden?

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