Antrag - 19/SVV/1403

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Vorsitzenden der nach § 8, 10 und 12 Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam gebildeten Gremien erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 290 €. Die Stellvertreterregelungen der Entschädigungssatzung gelten analog.

 

  1. Sitzungsgeld in Höhe von 30 € wird gewählten Mitgliedern der Gremien gewährt für die Teilnahme an:

-          maximal einer Sitzung des jeweiligen Gremiums im Monat

-          der Teilnahme maximal eines Mitgliedes je Gremium an den Sitzungen der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung

Ist aus Barrieregründen eine Begleitung erforderlich, erhöht sich das Sitzungsgeld um 30 €.

 

  1. An den unter 2. genannten Sitzungstagen wird den Mitgliedern ab 17 Uhr die Möglichkeit des kostenfreien Parkens auf dem Gelände der Stadtverwaltung gewährt.

Die Entschädigungen werden rückwirkend ab dem Tag der Konstituierung der Gremien in der laufenden Wahlperiode gewährt.

 

Die erforderlichen Mittel sind in den Haushalt der diese Gremien betreuenden Bereiche einzustellen.

 


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Anspruch auf Gewährung einer Entschädigung ergibt sich aus § 24 der Kommunalverfassung Brandenburg i.V.m. § 8 der Entschädigungssatzung der Landeshauptstadt Potsdam und findet in Form des vorliegenden Beschlusstextes seine Ausgestaltung.

 


 

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