Antrag - 19/SVV/1403
Grunddaten
- Betreff:
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Entschädigung von Mitgliedern der Beiräte nach §§ 8, 10 und 12 Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Fraktionen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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29.01.2020
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Vorsitzenden der nach § 8, 10 und 12 Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam gebildeten Gremien erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 290 €. Die Stellvertreterregelungen der Entschädigungssatzung gelten analog.
- Sitzungsgeld in Höhe von 30 € wird gewählten Mitgliedern der Gremien gewährt für die Teilnahme an:
- maximal einer Sitzung des jeweiligen Gremiums im Monat
- der Teilnahme maximal eines Mitgliedes je Gremium an den Sitzungen der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung
Ist aus Barrieregründen eine Begleitung erforderlich, erhöht sich das Sitzungsgeld um 30 €.
- An den unter 2. genannten Sitzungstagen wird den Mitgliedern ab 17 Uhr die Möglichkeit des kostenfreien Parkens auf dem Gelände der Stadtverwaltung gewährt.
Die Entschädigungen werden rückwirkend ab dem Tag der Konstituierung der Gremien in der laufenden Wahlperiode gewährt.
Die erforderlichen Mittel sind in den Haushalt der diese Gremien betreuenden Bereiche einzustellen.