Antrag - 19/SVV/1408

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 280 €. Die Stellvertreterregelungen der Entschädigungssatzung gelten analog.

 

  1. Sitzungsgeld in Höhe von 30 € wird gewählten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses für die Teilnahme an den Sitzungen gewährt.

 

Die Entschädigungen werden rückwirkend ab dem Tag der Konstituierung des Jugendhilfeausschusses gewährt.

 

Die erforderlichen Mittel sind in den Haushalt des dieses Gremium betreuenden Bereich einzustellen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Regelungen für den Jugendhilfeausschuss sind in der Entschädigungssatzung nicht enthalten, da sich der Anspruch aus § 24 Brandenburgische Kommunalverfassung ableitet und somit ebenso wie die der Beiräte in einem separaten Beschluss zu fassen sind.

 

Die bis dato ltigen Beträge sollen adäquat der Regelungen in der Entschädigungssatzung angepasst werden.


 

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