Antrag - 20/SVV/0025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung gemäß Anlage.

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Erläuterung

Begründung:
 

In der Arbeitsgruppe Stärkung des kommunalen Ehrenamtes wurde die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam beraten.

 

Im Ergebnis haben sich die Fraktionen auf die in der Synopse dargestellten Änderungen geeinigt, die

 

a)      bereits praktizierte, aber nicht in der Geschäftsordnung enthaltene Regeln beinhalten,

wie im

 § 18, Punkt 1 -  Anträge zur Geschäftsordnung, die jederzeit außerhalb von                                            Abstimmungen gestellt werden nnen;

 § 18, Punkt 5 -  neu: die Möglichkeit, Überweisungen in weitere Ausschüsse zu beantragen und diese in einem Beschluss oder getrennt abzustimmen.

§ 21, Punkt 3 -  Das Wort zur Geschäftsordnung jederzeit, aber außerhalb von Abstimmungen zu erteilen,

§ 23, Punkt 1 - Tagesordnungspunkte durch Kenntnisnahme abzuschließen

§ 23, Punkt 2 - nicht eingebrachte neue Anträge in den Ausschüssen zu begründen,

§ 30, Punkt 2 -  ausschließlich Überweisungen aus der Stadtverordnetenver- sammlung in den Tagesordnungen der Ortsbeiräte zu ergänzen

 

b)     an eine geschlechtergerechte Sprache angepasst wurden und

c)      Regelungen, auf die sich die Fraktionen neu geeinigt haben, wie im

 

§ 1  - der Kodex für einen wertschätzenden Umgang (neue Anlage 2)

 § 13, Punkt 1  - die Regelung bezüglich der Aufnahme von Vorlagen, die der Oberbürgermeister einreicht und für die die Frist erst mit der Benehmensherstellung endet,

 § 15 - die Verlängerung der Frist für die Beantwortung von Kleinen Anfragen               auf 3 und für Große Anfragen auf 6 Wochen

 § 21, Punkt 7 - die Erhöhung der Redezeit für die Fraktionen, wenn der Oberbürgermeister zu einem Tagesordnungspunkt die Redezeit von 10 Minuten überschreitet, davon ausgenommen der Bericht des Oberbürgermeisters.

 

 

 

 

 

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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