Antrag - 20/SVV/0058

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gemäß § 41 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) werden die Mitglieder des Hauptausschusses auf Vorschlag der Fraktionen wie folgt neu bestellt:
 

 

Fraktion SPD     Frau Imke Eisenblätter               Herr Daniel Keller

      Herr David Kolesnyk

 

 

Fraktion Bündnis 90/    Frau Janny Armbruster               Herr Dr. Gert Zöller

Die Grünen     Herr Andreas Walter

 

 

Fraktion DIE LINKE    Herr Stefan Wollenberg               Frau Dr. Sigrid Müller

      Herr Dr. H.-J. Scharfenberg

 

 

Fraktion CDU     Frau Anna Lüdcke Herr Goetz T. Friederich

 

 

Fraktion DIE aNDERE Frau Jenny Pöller Herr Daniel Zeller

 

Fraktion AfD     Herr Dennis Hohloch

 

Fraktion der Freien Demokraten  Herr Björn Teuteberg

 

Fraktion Bürgerbündnis Herr Wolfhard Kirsch

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Eine Neubesetzung setzt gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf voraus, dass erstens ein entsprechender Antrag einer Fraktion gestellt wird, zweitens ein Beschluss der Vertretung oder eine relevante Größenveränderung vorliegt und drittens eine Neubesetzung nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.

 

Die Fraktion CDU hat mit der Drucksache 20/SVV/0054 einen Antrag auf Neubesetzung des Hauptausschusses gestellt. Davon ausgehend, dass dieser Antrag die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung findet, ergibt sich die Notwendigkeit, dass die Stadtverordnetenversammlung durch offenen Wahlbeschluss über die Mitglieder des Hauptausschusses gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf entscheidet, da Frau Anna Lüdcke, Fraktion CDU, nunmehr als Mitglied im Hauptausschuss fungieren soll.

 

 

 

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