Antrag - 20/SVV/0059

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gemäß § 41 Abs. 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) werden die stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses auf Vorschlag der Fraktionen in folgender Reihenfolge bestellt:

 

 

 

Fraktion SPD  1. Herr Uwe Adler  2. Frau Babette Reimers

  3. Herr Pete Heuer  4. Frau Grit Schkölziger

  5. Herr Dr. Hagen Wegewitz 6. Frau Dr. Sarah Zalfen

 7. Herr Nico Marquardt  8. Herr Leon Troche

 

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  1. Herr Uwe Fröhlich               2. Frau Saskia Hüneke

  3. Frau Wiebke Bartelt  4. Herr Jens Dörschel

  5. Frau Marie Schäffer  6. Herr Fabian Twerdy

  7. Frau Birgit Eifler

 

 

Fraktion DIE LINKE  1. Frau Dr. Anja Günther  2. Frau Jana Schulze

  3. Frau Tina Lange  4. Herr Ralf Jäkel

  5. Herr Michél Berlin 6. Herr Sascha Krämer

 

 

Fraktion CDU  1. Herr Matthias Finken  2. Herr Clemens Viehrig

  3. Herr Günther Anger  4. Herr Dr. Wieland Niekisch

  5. Herr Lars Eichert

 

 

Fraktion DIE aNDERE  1. Frau Dr. Anja Laabs  2. Frau Julia Laabs

 3. Herr Steffen Pfrogner  4. Herr Lutz Boede

 

Fraktion AfD  1. Herr Ambros  2. Josef Tazreiter

 

Fraktion der Freien Demokraten  1. Frau Sabine Becker               2. Frau Linda Teuteberg

 

Fraktion Bürgerbündnis  1. Frau Dr. Carmen Klockow
 

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Erläuterung

Begründung:

 

Eine Neubesetzung setzt gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf voraus, dass erstens ein entsprechender Antrag einer Fraktion gestellt wird, zweitens ein Beschluss der Vertretung oder eine relevante Größenveränderung vorliegt und drittens eine Neubesetzung nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.

 

Die Fraktion CDU hat mit der Drucksache 20/SVV/0054 einen Antrag auf Neubesetzung des Hauptausschusses gestellt. Davon ausgehend, dass dieser Antrag die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung findet, ergibt sich die Notwendigkeit, dass die Stadtverordnetenversammlung durch offenen Wahlbeschluss über die stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf entscheidet, da Frau Anna Lüdcke, Fraktion CDU, nunmehr als Mitglied im Hauptausschuss fungiert.

 

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