Anfrage - 20/SVV/0124

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sportplatz soll in der bisher eher dunklen Lennéschen Feldflur entstehen. Für den Betrieb im Winterhalbjahr werden zwingend Lichtmasten benötigt, da ein wettkampftauglicher Fußballplatz ohne Flutlicht den Trainingsumfang im Winterhalbjahr zeitlich stark einschränken würde.

 

Ich frage daher den Oberbürgermeister:

 

Wie schätzt der Oberbürgermeister eine Genehmigungsfähigkeit von Flutlichtmasten zur Nutzung als Fußballpatz im Winterhalbjahr im Hinblick auf den Denkmal- und Naturschutz ein?

 

Antwort:

Im noch laufenden Baugenehmigungsverfahren haben die Denkmalschutz- und die Naturschutzbehörde der geplanten Flutlichtanlage grundsätzlich zugestimmt. Demgemäßre eine angemessene Nutzung des Sportplatzes auch im Winterhalbjahr glich.

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