Mitteilungsvorlage - 20/SVV/0121

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat im Rahmen ihrer Entscheidung zur Empfehlung aus der Werkstatt „Minsk“ zum weiteren Vorgehen in ihrer Sitzung am 03.04.2019 folgende Festlegungen getroffen:

 

1.      Der Oberbürgermeister hat in seiner Funktion als Gesellschafter die Stadtwerke Potsdam GmbH anzuweisen, die Grundstücke am Brauhausberg unter der Maßgabe folgender Rahmenbedingungen zu verwerten:

 

        Grundlage des Verkaufs ist das Konzept- und Kaufangebot der Hasso-Plattner-Stiftung an den Gesellschafter der Stadtwerke Potsdam GmbH

        Die Verkaufsverhandlungen zwischen Stadtwerke Potsdam GmbH und Hasso-Plattner-Stiftung bis zum 30.04.2019 abzuschließen.

 

2.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Umbaumaßnahmen der Platzsituation unterhalb des „Minsk“ mit der Hasso-Plattner-Stiftung zu präzisieren. Ziel ist eine hohe Aufenthaltsqualität, die sich an der früheren Gestaltung des Brauhausberges orientiert. Die Maßnahme soll im Rahmen der Umbauarbeiten Leipziger Straße/Brauhausberg realisiert und ausfinanziert werden.

 

3.      Der Bebauungsplan Nr. 36-2 „Leipziger Straße/Brauhausberg“ ist im Teilbereich „Am Brauhausberg / Am Havelblick“ auf Grundlage des Konzept- und Kaufangebotes der Hasso-Plattner-Stiftung gemäß § 13a i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern. Der so zu ändernde Bebauungsplan soll im I. Quartal 2020 der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

4.      Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/SVV/059) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen.

5.      Der Hauptausschuss und der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr wird dem Beschluss zufolge über die Angelegenheit regelmäßig informiert.

 

Die Verwaltung hat den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung ländlicher Raum am 27.09.2019 sowie den Hauptausschuss am 02.10.2019 zum ersten Mal informiert. Die vereinbarte quartalsweise Berichterstattung erfolgt nun erneut:

 

Zu 2.

Die Vorplanung zur Platzsituation ist weitgehend abgeschlossen und wird entsprechend in der Erarbeitung des Bebauungsplans sowie der Anpassung an den städtebaulichen Vertrag berücksichtigt. 

 

Zu 3. und 4.

Die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 36-2 „Leipziger Straße / Brauhausberg“ beabsichtigt den Erhalt des Terrassenrestaurants Minsk im Sinne einer Ausweisung als Sondergebiet für Museumsnutzung, umgeben von urbanem öffentlichem Freiraum und der Neuordnung der südlich vom Minsk gelegenen Wohnbaufläche zur Sicherung von Blick- und Wegebeziehungen.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur ersten Bebauungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 17.10.2019 bis 19.11.2019. Es gingen keine Stellungnahmen ein.

 

Gleichzeitig mit der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert. Derzeit werden Anpassungen eingearbeitet, die sich beziehen auf Hinweise der unteren Wasserbehörde (Anpassung von textlichen Festsetzungen), Anregungen vom FB Grün- und Verkehrsflächen (beifügen eines Stellplatznachweises in die Begründung und Ergänzung der Planzeichnung bzgl. der notwendigen Stellplatzflächen), Anmerkungen des Landesamtes für Umwelt (Ergänzung einer gutachterlichen Stellungnahme bzgl. des Verkehrslärmes sowie zur Ergänzung der Geräuschimmissionsprognose von 2015).

 

Eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist ab April 2020 vorgesehen.

 

Mit den Stadtwerken Potsdam GmbH wird eine Anpassung des bereits abgeschlossenen Städtebaulichen Vertrages verhandelt. Ein Städtebaulicher Vertrag zur Umsetzung der Planungsziele ist außerdem mit der Hasso-Plattner-Stiftung zu verhandeln. Diese Verträge sollen der Stadtverordnetenversammlung spätestens mit der Beschlussvorlage zum Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36-2 „Leipziger Straße/Brauhausberg“ zur Billigung vorgelegt werden.

 

Zu 5.

Die weitere Berichterstattung zu diesem Beschluss erfolgt nachdem ein erster Überblick aus der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gewonnen werden konnte. Der Hauptausschuss sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung ländlicher Raum werden daher voraussichtlich im Juni 2020 eine erneute Mitteilungsvorlage zum aktuellen Sachstand erhalten.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Aus der vorliegenden Mitteilungsvorlage resultieren keinerlei Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam.

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